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09.11.21 –
Der Teutoburger Wald ist in seiner Form einzigartig. Er beheimatet eine Vielzahl bedrohter Arten und ist somit ein unverzichtbarer Lebensraum. Große Teile des Teutoburger Waldes im Kreis Steinfurt unterliegen deshalb dem höchsten europäischen Schutzstandard, der FFH-Richtlinie. Die Firma Dyckerhoff plant eben in diesem Schutzgebiet jetzt Probebohrungen als vorbereitende Maßnahme eines Tunnelbaus. Dieser Tunnel soll mit einer Länge von über einem Kilometer zwei Steinbrüche miteinander verbinden. Der Kalk müsse dann nicht mehr per LKW in das Zementwerk gebracht werden und erspare den Anwohner den lästigen Schwerlastverkehr und spare CO2 ein, so die Argumentation der Fa. Dyckerhoff. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der Kalkabbau dadurch noch einfach und noch ungebremster voranschreiten kann! Die CO2 Ersparnisse durch den wegfallenden Schwerlastverkehr stehen daneben in einem absurden Verhältnis zum Gesamtausstoß: Es ist davon auszugehen, dass die Fa. Dyckerhoff für weit über eine Millionen Tonnen klimazerstörender Emission im Jahr verantwortlich ist. Sicherlich ist Kalk vor Ort ein bedeutsamer Rohstoff, allerdings macht Dyckerhoff aus den Exportmengen ein großes Geheimnis!
Der Tunnel ist mit einem Durchmesser von 7 m geplant. Die Auswirkungen insbesondere auf die Hydrologie des Kalksteingebirges stellt aus unserer Sicht eine existenzielle Gefahr für den Baumbestand, den Lebensraum Teutoburger Wald und damit letztendlich auch für unsere Lebensgrundlage dar. Wir bezweifeln, dass auf Grund der äußerst komplexen Gebirgsbeschaffenheit überhaupt haltbare Aussagen zu den Auswirkungen eines solchen massiven Eingriffs möglich sind.
Zur rechtlichen Situation: Die Fa. Dyckerhoff hat eine Befreiung gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung „Lengericher Osning“ beantragt. Von den Verboten kann Befreiung gewährt werden, „[…] wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist“. Als einziges Argument darf also nur das „überwiegende öffentliche Interesse“ angeführt werden – eine juristisch dehnbare Konstruktion. Wir GRÜNE sehen eben dieses überwiegende öffentliche Interesse nicht gegeben. Weder die Kreisverwaltung noch die Fa. Dyckerhoff konnte dieses öffentliche Interesse bislang nachvollziehbar darstellen. Im Gegenteil: Die Verwaltung und die Mehrheitsfraktionen lassen leider keine Haltung erkennen, welche die Erhaltung der Lebensgrundlage Wald für uns Menschen an die erste Stelle stellt. Das Widerspricht aus unserer Sicht den sonst so lautstarken Bekenntnissen zum Natur-, Umwelt und Klimaschutz.
Nach einer ersten Vorlage im Umweltausschuss machte der Landrat lediglich deutlich, dass er sich rechtlich gebunden sehe, dieser Befreiung zuzustimmen. Ein Widerspruch des Naturschutzbeirates im Kreis Steinfurt zu dem Antrag der Fa. Dyckerhoff führte nun dazu, dass die Bezirksregierung über diesen Antrag entscheiden muss.
Um die unmittelbaren sowie langfristigen Auswirkungen für dieses sensible Gebiet bewerten zu können und um eine öffentliche Debatte zu ermöglichen, bitten wir den Landrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Bitte Anmeldung bis zum 03.12.2024 an anmeldung@ gruene-kreis-steinfurt.de
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