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Sehr geehrter Herr Landrat,
im Namen unserer Fraktion stellen wir nachfolgenden Antrag und bitten um Kenntnisnahme und Aufnahme in die Tagesordnung des Fachausschusses für Schule, Sport, Bildung und Kultur am 18.9.23 und weitere Veranlassung.
Antrag:
Der Kreistag möge beschließen, dass die Künstler*innen, die im Rahmen der Jugend Kreativ- Tage im Auftrag des Kreises Projekte und Workshops anbieten, künftig auf Grundlage der Verdi-Vergütungstabelle analog zum TVöD angemessen entschädigt werden. Zudem sollen die Künstler*innen auch für die zur Vor-und Nachbereitung benötigte Arbeitszeit entsprechend entlohnt werden.
Begründung:
Der Kreis Steinfurt als Träger von Kultur- und Bildungseinrichtungen, nimmt im Rahmen der Jugend Kreativ -Tage die in Form von Wochenendworkshops stattfinden, Leistungen von Künstler*innen in Anspruch. Der projektbezogene Einsatz wechselnder Freiberufler*innen mit entsprechender Qualifikation ist daher üblich und begrüßenswert. Deren Leistungen müssen jedoch fair und angemessen vergütet werden. Die zumeist Solo-Selbständigen zählen ebenso wie Unternehmen zur Wirtschaft (in diesem Fall der Kulturwirtschaft) und müssen ebenso einen ökonomischen Ertrag aus ihrer Arbeit ziehen.
Im Ergebnis sollten bei Aufträgen , die vom Kreis erteilt werden, eine angemessene Vergütung aller Beteiligten vorgesehen werden. Eine unzureichende Kulturfinanzierung darf nicht auf dem Rücken von Solo-Selbständigen ausgetragen werden. Darum ist die derzeitige Vergütung von 25,- € brutto je Stunde nicht auskömmlich und damit unzureichend und sollte umgehend angepasst werden. Als Grundlage sollte die Vergütungstabelle von Verdi genutzt werden, die sich am TVöD orientiert. Staatliche Akteure haben sich bereits an vielen Stellen auf diese Finanzierungsgrundlage geeinigt. (siehe Anhang). Diese bietet zudem eine sinnvolle Unterscheidung nach Qualifikation und der Mitgliedschaft in der KSK(Künstlersozialkasse). Wichtig ist hierbei, dass diese Empfehlung die unterste Honorargrenze beschreibt, und diese ist dann noch immer doppelt so hoch wie das bisher vom Kreis festgelegte Stundenhonorar.
Darum beantragen wir hiermit, dass der Kreis Steinfurt sich im Rahmen seiner Kultur und Bildungseinrichtungen an den Empfehlungen von Verdi +10% (weil es nur eine Untergrenze ist) orientiert und diese an beauftragte Künstler*innen zukünftig für ihre erbrachte Leistung plus Vor + Nachbereitungszeit vergütet wird
Anlage: Honorarsätze für Selbstständige | Verdi:
EG 5 | EG 9b | EG 11 | EG 13 (VKA) | |
pro Stunde ohne KSK | 42,03 € | 50,21 € | 59,64 € | 66,17 € |
Pro Stunde mit KSK | 36,41 € | 43,33 € | 51,30 € | 56,82 € |
Entgeltgruppen des TVöD
EG 5: typischerweise abgeschlossene Ausbildung nötig, um die Tätigkeit auszuführen. Fachwissen, z.B. technisch, kaufmännisch oder rechtlich, wird vorausgesetzt
EG 9b: typischerweise abgeschlossene Hochschulbildung/gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen* nötig, um die Tätigkeit auszuführen; umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen
EG 11: wie 9b, aber mehr Verantwortung, besondere Schwierigkeit
EG 13: abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung/gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen* nötig, um die Tätigkeit auszuführen
*Fähigkeiten und Erfahrungen sind in der Kulturarbeit oft nicht nur durch formale Abschlüsse abbildbar. Künstler*innen können über alternative Aneignung gleichwertige Fähigkeiten erwerben (z.B. Autodidakten, selbstorganisierte und/oder kollektive Prozesse)
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer und Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
verbunden mit der Bitte um weitere Veranlassung bzw. Aufnahme in die Tagesordnung des Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege, Integration und Demografie am 13.9.23 finden Sie nachfolgend den Antrag unserer Fraktion zur Prüfung der Notwendigkeit der Einrichtung eines weiteren Frauenhauses im Kreis Steinfurt.
Beschluss:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt,
A: zu prüfen,
B: eine entsprechende Haushaltsstelle mit einem Budget von 100.000 Euro für mögliche erste Planungsleistungen im Jahr 2024 einzurichten. Die Haushaltsstelle wird mit einem Sperrvermerk versehen bis ggf. konkrete Planungen erforderlich werden.
Begründung:
In der letzten Sitzung des Ausschusses Arbeit, Soziales, Pflege, Integration und Demografie im Mai 2023 wurde uns von Vertreter*innen des Frauenhauses Rheine (Träger ist die Diakonie) ein aktueller Stand zur Situation und Versorgung von Frauen und Kindern, die Schutz vor häuslicher Gewalt in der Einrichtung suchen, berichtet. In der Debatte ging es u.a. auch um den geplanten Neubau des Frauenhauses in Rheine und ob die vorhandenen Plätze für den Bedarf schutzsuchender Frauen ausreichend ist.
Darüber hinaus gibt es in einigen Kommunen des Kreises Anträge bzw. Nachfragen zur Errichtung eines weiteren Frauenhauses.
Dem Thema ging die mediale Berichtserstattung der europapolitischen Diskussion voraus.
Der Spiegel titelte im Oktober 2022 „Wo es in Deutschland am Schutz von Frauen hapert“ und beschreibt im Folgenden, dass der Europarat in unserem Land „gravierende Defizite“ bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention sieht1.
Im März 2023 hat die EU einen Beschluss befasst, der besagt, dass die Plätze in Frauenhäusern erheblich ausgeweitet werden sollen. Die beschlossene Richtlinie setzt neue Mindeststandards, die in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden sollen. Hierzu zählt auch die bessere Versorgung mit Schutzplätzen für Frauen und ihre Kinder, die sich vor häuslicher Gewalt in Sicherheit bringen müssen. Diese Mindeststandards fordern einen Familienplatz pro 10.000 Einwohner*innen.
Demnach bräuchte es im Kreis Steinfurt mit 464.219 Einwohner*innen (Stand 12/2022) 46 Familienplätze. Jeder Familienplatz wird im Schnitt mit 2,5 Betten berechnet für Frauen und ihre Kinder. Das wären im Kreis Steinfurt mehr als 100 Plätze. Aktuell verfügt das Frauenhaus der Diakonie über 19 Plätze für 8 Frauen.
Das Recherchenetzwerk correctiv.org2 hat über das ganze Jahr 2022 täglich dreimal die Online-Meldung freier Schutzplätze der Frauenhäuser gesichtet und kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Frauenhäuser in Deutschland überlastet sind. Demnach meldeten die Frauenhäuser im Schnitt an 303 Tagen in 2022, dass keine Aufnahme mehr möglich war. Dieses entspricht einer Belegungsquote von 83 %. Wenn ein Platz frei wurde, war er oft schon nach wenigen Stunden wieder besetzt. In die Auswertung flossen Daten von 200 Frauenhäusern aus 13 Bundesländern ein.
Im Vortrag der Vertreter*innen des Frauenhauses der Diakonie haben wir erfahren, dass die Auslastung in Rheine im Jahr 2022 bei 89,3 % und damit über dem bundesweiten Ergebnis des Recherchenetzwerks Correctiv lag.
Die Kriminalitätsstatistik des Kreises Steinfurt3 weist im Jahr 2022 in Summe 713 angezeigte Straftaten häuslicher Gewalt (+18,64 % im Vergleich zum Vorjahr, Höchstwert seit 2018) und 281 Wohnungsverweisungen in unserem ländlichen Flächenkreis aus. Das NRW-Innenministerium vermeldete zeitgleich, dass die Fallzahlen häuslicher Gewalt seit 2017 massiv angestiegen seien (um 28,5% auf 33.700 Fälle im Jahr 2022 in NRW).
Im Juli 2023 wurde vom BKA und der Bundesregierung der Bericht „Häusliche Gewalt – Bundeslagebild 2022“4 vorgestellt. Dort wird beschrieben, dass mehr als 430 Menschen täglich Opfer von häuslicher Gewalt werden. Das sind ca. 10 % mehr als im Vorjahr. Auf Basis verschiedener Dunkelzifferstudien wird von einem 25% höherem Fallaufkommen ausgegangen, als bei der Polizei angezeigt wird.
Vor dem Hintergrund dieser alarmierenden Zahlen und der Situation, dass Frauen häufig kein konkretes und schnell zur Verfügung stehendes Schutzangebot in einer für sie bedrohlichen Situation bekommen können, beantragen wir in einem ersten Schritt die Prüfung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für ein zweites Frauenhaus im Kreis Steinfurt. Auf Basis der Ergebnisse sollte ggf. umgehend in die konkreten Planungen eingestiegen werden können. Hierfür sollten vorsorglich im Haushalt 2024 zunächst mit einem Sperrvermerk versehene Finanzmittel in Höhe von 100.000€ für erste Planungsleistungen bereitgestellt werden. Wir bitten die Verwaltung um eine Einschätzung, ob die Summe auskömmlich sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jan-Philip Zimmermann und Elke Schuchtmann-Fehmer
2https://correctiv.org/aktuelles/2023/03/06/haeusliche-gewalt-frauenhaus-platz-finden/
Sehr geehrter Herr Landrat,
verbunden mit der Bitte um Beantwortung finden Sie nachfolgend die Anfrage unserer Fraktion zum Thema „Kontrolle von Waffenbesitzer*innen“.
Anfrage
Wenn ja, in welchem Umfang?
Was passiert damit?
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jan-Philip Zimmermann und Elke Schuchtmann-Fehmer
Beschlussvorschlag
Der Kreistag des Kreises Steinfurt beschließt, ein Konzept zur Optimierung des Eigenverbrauchs der verschiedenen bereits errichteten und noch zu errichtenden Photovoltaik (PV) Anlagen auf kreiseigenen Liegenschaften zu erarbeiten. Dafür bietet sich insbesondere die Etablierung eines eigenen Strombilanzkreises inkl. regionaler Direktvermarktung an. Hierfür sollen im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 50.000€ bereitgestellt werden. Zusammen mit einer noch zu besetzenden externen Unterstützung soll ein entsprechendes Konzept erstellt werden. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, den Dialog mit den verschiedenen regionalen Versorgern und Netzbetreibern im Kreisgebiet aufzunehmen.
Begründung
Der vorgeschlagene Antrag unterstützt die Energiewende im Kreis Steinfurt und fördert die nachhaltige Entwicklung der Region. Durch die Investition in PV-Anlagen, die Optimierung des Eigenverbrauchs, die Nutzung eines eigenen Bilanzkreises und die Zusammenarbeit mit regionalen Partnern wird eine wirtschaftliche, umweltfreundliche und transparente Energiewende gefördert. Als Beispiel kann eine ähnliche Initiative der Stadt Aachen dienen, in der dieses Model bereits etabliert ist und diverse Vorteile für die Kommune bietet:
a) Optimierung des Eigenverbrauchs
Die Nutzung von PV-Anlagen auf kreiseigenen Liegenschaften bietet die Möglichkeit, den Eigenverbrauch zu steigern. Durch die regionale Direktvermarktung kann der Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen optimal zur Eigenversorgung genutzt werden. Dies trägt dazu bei, den Zukauf von Strom zu reduzieren und die Energieeffizienz zu erhöhen.
b) Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
Die Investition in PV-Anlagen ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich rentabel. Die spezifischen CO2-Vermeidungskosten sind attraktiv, und die Investition in die regionale Direktvermarktung trägt zur langfristigen Wirtschaftlichkeit bei.
c) Konzept der Nutzung eines eigenen Bilanzkreises
Die Errichtung eines eigenen Bilanzkreises für den Strom ermöglicht eine präzise Abrechnung und Kontrolle des Energieflusses. Dies fördert die Transparenz und ermöglicht eine effiziente Steuerung des Energieverbrauchs, wodurch weitere Einsparungen erzielt werden können.
d) Weiterer Ausbau erneuerbarer Erzeugung
Der Kreis Steinfurt hat das Potenzial, den Ausbau erneuerbarer Energien auf kreiseigenen Liegenschaften voranzutreiben. Dies kann durch die Erweiterung bestehender PV-Anlagen und die Installation neuer Anlagen erreicht werden.
e) Kooperation mit regionalen Energieversorgern
Die Zusammenarbeit mit regionalen Energieversorgern ermöglicht die Öffnung für weitere Erzeuger und Verbraucher. Das Produkt "Unser Landstrom" im Kreis Steinfurt ist ein Beispiel für eine solche erfolgreiche Kooperation.
Sehr geehrter Herr Landrat,
verbunden mit der Bitte um weitere Veranlassung bzw. Aufnahme in die Tagesordnung unter TOP 4(Maßnahmen als Reaktion auf den Fachkräftemangel) des KJHA am 11.5.2023 finden Sie nachfolgend den Antrag unserer Fraktion zur finanziellen Entlastung der Eltern bei personell bedingtem Betreuungsausfall in den Kitas.
Antrag:
Bei Betreuungsausfällen bzw. Betreuungseinschränkungen in Kindertageseinrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk wird der Elternbeitrag rückwirkend zum Ende des Kitajahres je zehn Tagen Betreuungsausfall für jeweils einen Monat einrichtungsbezogen erlassen. Voraussetzung ist, dass im Kitajahr eine Meldung des Trägers der Kindertageseinrichtung nach § 47 SGB VIII erfolgte. Der Beschluss soll bereits im laufenden Kitajahr 2022/2023 Anwendung finden.
Begründung:
Der Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten hat sich im Kreisjugendamtsbezirk zu einem bedeutsamen Problem entwickelt und wird für Familien immer mehr zu einer teils erheblichen Belastung. Offene Stellen in den Kitas können nur schwer nachbesetzt werden, so dass die dünne Personalbesetzung und krankheitsbedingte Personalausfälle schnell zu kurz- und teils auch langfristigen Einschränkungen der Betreuung führen. Rückmeldungen des Jugendamtselternbeirates und weiterer Elternbeiräte im Kreisjugendamtsbezirk machen deutlich, wie groß die Sorgen der Familien inzwischen auch um ihre wirtschaftliche Sicherheit geworden sind. Neben weiteren Maßnahmen zur Sicherung bzw. Wiederherstellung eines guten und verlässlichen Bildungsund Betreuungsangebotes in den Kindertagesstätten, besteht auch im Hinblick auf die finanzielle Belastung der betroffenen Familien dringend Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer
Jan-Philip Zimmermann
sehr geehrter Herr Landrat,
im Nachgang des Ausschusses für Personal-und Gleichstellung und den erklärenden Berichten der Verwaltung durch Herrn Kreisdirektor Freitag und Herrn Klöpper zur Beantwortung der Anfrage der CDU zur Situation im Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung stellen wir nachfolgenden Antrag. Ich bitte um Kenntnisnahme und Aufnahme in die Tagesordnung des Kreisausschusses am 23.05.23 bzw. des Kreistages am 05.06.23.
Antrag:
Der Kreistag möge beschließen, dass so zeitnah wie möglich zwei zusätzliche Vollzeitstellen im Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung eingerichtet werden sollen.
Begründung:
Spätestens seit den Beratungen zum Stellenplan und Haushalt 2023 im letzten Jahr, ist dem Kreistag bekannt, dass im Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung Stellen fehlen, um die anfallenden Aufgaben in angemessener Zeit, Qualität und Zufriedenheit der Kunde*innen und Mitarbeiter*innen erledigen zu können. Alle Argumente dazu(Überlastung der Mitarbeiter*innen, Unzufriedenheit und Sorgen der Kund*innen, Verärgerung von Industrie und Handwerk wegen zu langer Wartezeiten auf potenzielle Arbeitskräfte usw.)wurden mehrfach erschöpfend zwischen Politik und Verwaltung ausgetauscht. Von daher unterstreicht der letzte, im folgenden zitierte Absatz aus dem Antwortschreiben der Verwaltung auf die Anfragen der CDU die Notwendigkeit der zusätzlichen, unterjährigen Stelleneinrichtungen:
„Mit der bisherigen Personalausstattung ist eine Abarbeitung der vorhandenen Rückstände in angemessener Zeit nicht realistisch. Es bedarf einer personellen Verstärkung, um zunächst die Rückstände abzubauen und dann in einem zweiten Schritt das Amt in die Lage zu versetzen die „Integrationsarbeit“ (z.B. schnellere Aufnahme von Erwerbstätigkeiten) zu forcieren.“
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer und Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt für den Ausschuss für Umwelt, Klima, Naturschutz, Energie und Entsorgung am 4. Mai 2023 je einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen ordentlichen Tagesordnungspunkt zum Kalkabbau im Teutoburger Wald.
Begründung
Weite Teile des Teutoburger Waldes im Kreis Steinfurt genießen höchsten europäischen Schutzstandard (Natura2000/FFH). In diesen Gebieten lassen sich bedeutsame Vorkommen vom Aussterben bedrohter Arten nachweisen. Der Teutoburger Wald erweist sich außerdem als herausragender botanischer Korridor. Der Zustand des Waldes verschlechtert sich jedoch seit Jahren dramatisch. Die extreme Trockenheit setzt dem Wald dabei besonders zu. Unmittelbar an diesen besonders schützenswerten Lebensraum grenzen die Abbaugebiete der Kalkindustrie.
Die Abbaugenehmigung für den Steinbruch Höste ist bis 2027 befristet. Unseres Wissens liegen der Kreisverwaltung aktuell ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung und ein Antrag auf Entfristung für den Kalkabbau über 2027 hinaus vor.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat im Erörterungstermin zum o.g. Entfristungsverfahren am 11.05.2022 sowie in mehreren schriftlichen Stellungnahmen deutlich gemacht, dass eine wasserrechtliche Genehmigung fehlt und auch die Voraussetzungen für eine wasserrechtliche Genehmigung ganz offensichtlich nicht vorliegen. Das LANUV hat außerdem deutlich auf die Risiken hingewiesen, die für das angrenzende FFH-Gebiet bestehen.
Die behördliche Verantwortung für die Umsetzung der europäischen FFH-Richtlinien im Teutoburger Wald und für die Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Abbaugebiet Höste liegt beim Kreis.
Um alle Fraktionen angemessen zu beteiligen und einen erschöpfenden Informationsstand zu erreichen, hält die Fraktion von B90/GRÜNE es für geboten, den Themenkomplex im Umweltausschuss öffentlich und nicht-öffentlich zu beraten.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer & Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
Als Reaktion auf die Klimakatastrophe und anthropogenen Stoffeinträge in die Oberflächengewässer und ins Grundwasser hat sich die EU im Jahr 2000 auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geeinigt. Als Folge der Dürresommer werden Ökosystemleistungen zunehmend eingeschränkt. In der Konsequenz sind auch Wirtschaftsleistungen davon betroffen, insbesondere die Landwirtschaft.
Bisher ist Deutschland weit hinter den gesteckten Zielen geblieben. Auch bis 2027 (3. Bewirtschaftungszeitraum) werden die geforderten Maßnahmen voraussichtlich nur unzureichend umgesetzt sein. Zahlreiche Zielkonflikte bremsen die Umsetzung dieser Daueraufgabe aus. Erneut droht ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Aktuell klagt die Deutsche Umwelthilfe gegen die Länder Niedersachsen und NRW wegen des katastrophalen Zustandes des Emsgebietes.
Wir halten die Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL für weitreichend hinsichtlich eines notwendigen Wassermanagements im Kreis Steinfurt. Mit Blick auf die Umsetzung bitten wir deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen und Beratung/Information im nächsten Umweltausschuss.
Mit freundlichen Grüßen,
gez.
Elke Schuchtmann-Fehmer & Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
verbunden mit der Bitte um weitere Veranlassung finden Sie nachfolgend den Antrag unserer Fraktion zur finanziellen Unterstützung des Denkmalpflege Werkhof e.V.
Antrag:
Der Kreistag beschließt:
Begründung:
Bereits Anfang August 2022 hatte Herr R. Brömmelhaus im Namen des Vereins einen dezidiert begründeten Antrag gestellt, (s.a. Anlage zu B289/ 2022 zum KA am 7.12.22). Leider wurde der Antrag erst zu den Haushaltsberatungen im Kreisausschuss am 7.12.22 erstmalig vorgelegt. Beschlossen wurde, einmalig 10.000€ für 2023 auszuzahlen und nach Vorlage des Jahresabschluss 2022 über mögliche weitere Zahlungen für die Folgejahre 2024-27 zu beraten.
Die KTF der CDU forderte seinerzeit eine Vorstellung des Vereins im Fachausschuss, was nun am 7.2.23 im Bauausschuss erfolgten konnte.
Die Vertreter des Vereines erklärten in ihrem Vortrag eindringlich und nachvollziehbar, dass der Verein die o.g. Summen dringend benötigt, um seinen Fortbestand nachhaltig auf finanziell sicherer Grundlage und die gewohnt gute Qualität seiner Arbeit gewährleisten zu können. Dass der Denkmalpflege Werkhof e.V. wichtige Aufgaben für die Menschen im Kreis Steinfurt erfüllt und beispielhaft gute Arbeit leistet, ist hinlänglich bekannt und wurde durch die Vorstellung im Ausschuss und die schriftliche Antragsstellung zu B289/2022 sehr deutlich. Deshalb verzichten wir an dieser Stelle auf weitere Begründung und bitten um Zustimmung.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer & Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
Weite Teile des Teutoburger Waldes im Kreis Steinfurt genießen höchsten europäischen Schutzstandard (Natura2000/FFH). In diesen Gebieten lassen sich bedeutsame Vorkommen vom Aussterben bedrohter Arten nachweisen. Der Teutoburger Wald erweist sich außerdem als herausragender botanischer Korridor. Der Zustand des Waldes verschlechtert sich jedoch seit Jahren dramatisch. Die extreme Trockenheit setzt dem Wald dabei besonders zu. Unmittelbar an diesen besonders schützenswerten Lebensraum grenzen die Abbaugebiete der Kalkindustrie.
Die Abbaugenehmigung für dieses Gebiet ist bis 2027 befristet. Unseres Wissens liegen der Kreisverwaltung aktuell ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung und ein Antrag auf Entfristung für den Kalkabbau über 2027 hinaus vor.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat im Erörterungstermin zum o.g. Entfristungsverfahren am 11.05.2022 deutlich gemacht, dass eine wasserrechtliche Genehmigung fehlt und auch die Voraussetzungen für eine wasserrechtliche Genehmigung ganz offensichtlich nicht vorliegen!
Die behördliche Verantwortung für die Umsetzung der europäischen FFH-Richtlinien im Teutoburger Wald und für die Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Abbaugebiet Höste liegt beim Kreis.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen und um Beratung im nächsten Umweltausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer & Jan-Philip Zimmermann
21. November 2022
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
die Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNE stellen folgenden gemeinsamen Antrag:
Beschluss:
Die Gleichstellungsstelle wird beauftragt, die Online-Version der Broschüre „Häusliche Gewalt“1 umgehend in die 17 Sprachen übersetzen zu lassen. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von max. 25.000 Euro werden hierfür bereitgestellt. Mögliche Fördergelder sind vorrangig einzusetzen.
Begründung:
In der letzten Sitzung des Personal- und Gleichstellungsausschusses hat Frau Kumpmann als Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Steinfurt darüber informiert, dass der oben benannte Flyer zum Thema „Häusliche Gewalt“ um ein kultursensibles Vorwort ergänzt wurde. Nach Beratung mit der Frauenberatungsstelle, dem Frauenhaus, dem Kommunalen Integrationszentrum und dem Fachdienst für Integration und Migration des Caritasverbandes Rheine ist ein „Ranking“ der 17 Sprachen ermittelt worden, in die die Broschüre übersetzt werden soll. Ziel ist es, möglichst viele bei uns lebende Frauen zu erreichen, die die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen, aber dennoch von den Hilfeleistungen erfahren sollten.
Frau Kumpmann führte aus, dass die Realisierung dieser Übersetzungen in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Fördermittel voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Für uns eine nicht-hinnehmbare Zeitschiene mit Blick auf das mögliche Leid vieler Frauen. Wir möchten mit diesem Antrag Haushaltsmittel zur Verfügung stellen, damit diese Übersetzungen schnellstmöglich beauftragt werden können. Die so entstehenden mehrsprachigen Dokumente sollen allen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Steinfurt zur Verfügung gestellt werden, damit sie vor Ort gezielt eingesetzt werden können. Darüber hinaus kann die Öffentlichkeit niedrigschwellig mit Aufklebern und Plakaten mit QR-Codes (in Kitas, Arztpraxen etc.) und gedruckten Flyern informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktionen
Wilfried Grunendahl Peter Middendorf Elke Schuchtmann-Fehmer
Annegret Raffel Sarah Böhme Jan-Philip Zimmermann
(CDU-Fraktion) (SPD-Fraktion) (GRÜNE-Fraktion)
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
im Namen unserer Fraktion bitte ich um weitere Veranlassung und Aufnahme unseres nachfolgenden Änderungsantrages in die Tagesordnung unter TOP 43.1 des Kreisausschuss am 7.12.22
Antrag
Begründung:
zu 1.: Derzeit ist nicht absehbar, wie sich die Kosten für die Angebote entwickeln werden und was überhaupt stattfinden wird. Dies wurde auch seitens des Antragsstellers in der mündlichen Begründung so kommuniziert, so dass der tatsächliche Bedarf sich derzeit noch nicht genau ermitteln lässt.
zu 2.: Damit alle Projekte sicher durchgeführt werden können, werden optional 100.000€ zur Verfügung gestellt, um tatsächlich entstandene Mehrkosten durch Pandemie- und Kriegsfolgen abmildern zu können. Die Summe entspricht geschätzt den finanziellen Auswirkungen, wenn der Kreistag dem Antrag des Kreisjugendringes entsprechen würde. Auf Landesebene werden aktuell u.a. auch die Erhöhung der Mittel für Jugendförderung verhandelt. Daher sind die Gelder optional und vorbehaltlich zu nutzender Landesmittel in den Haushalt einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer und Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
verbunden mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung bitten wir um Aufmerksamkeit für den nachfolgenden Antrag.
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt, im ersten Quartal 2023 ein Austauschtreffen zwischen den Sprechern der Bürgermeister*innen, Vertreter*innen aus der Verwaltung (Landrat, Kämmerer) und Politik (Fraktionssprecher*innen und finanzpolitische Sprecher*innen) einzuberufen. Der Arbeitstitel lautet „Interkommunaler Arbeitskreis freiwillige Haushaltskonsolidierung“.
Begründung:
Am 04.11.22 fand ein Austausch zwischen den Sprechern der Bürgermeister*innen und den Vertreter*innen der Kreistagsfraktionen zum Schreiben der Bürgermeister zum Eckpunktepapier und dem Haushaltsentwurf des Kreises statt. Im Laufe der lebhaften, aber konstruktiven Diskussionen wurde deutlich, dass die Kommunen sich große Sorgen machen, durch die aktuellen, vorwiegend krisenbedingten Entwicklungen in die Haushaltssicherung abzurutschen. Die Sprecher der Bürgermeister*innen werben daher um Verständnis für ihre Kritik am Kreishaushalt und ihre Suche nach Entlastungsmöglichkeiten.
Neben der Feststellung, dass beide Seiten sich gründlich und konsequent mit Einsparpotenzialen beschäftigen sollten und sich nicht scheuen dürfen, dabei auch ggf. unliebsame Entscheidungen zu treffen, kam man überein, dass ein regelmäßiger persönlicher Austausch zwischen den Vertreter*innen der Kommunen und des Kreises zu mehr gegenseitigem Verständnis und produktiven Ergebnissen führen kann. Ein kritischer und auch kontinuierlicher Blick auf die Haushaltsentwicklung der Kommunen und des Kreises würde Probleme und auch Lösungen frühzeitig erkennen lassen.
Der Arbeitskreis entscheidet im ersten Treffen, in welchen zeitlichen Abständen man zukünftig tagen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktionen
Hans-Jürgen Streich Peter Middendorf Elke Schuchtmann-Fehmer
(Vors. der FDP-Fraktion) (Vors. der SPD-Fraktion) (Sprecherin der GRÜNEN Fraktion)
Anmerkung der Verfasser*innen:
Anwesend bei dem o.g. Termin waren die Bürgermeister aus Rheine, Ibbenbüren, Emsdetten und Hörstel, die Kämmerer aus Ibbenbüren und Rheine und die Sprecher*innen der Kreistagsfraktionen der SPD, der FDP und der GRÜNEN. Die anderen im Kreistag vertretenden Fraktionen waren entschuldigt.
Sowohl die Vertreter der Bürgermeister*innen als auch die Vertreter*innen der Fraktionen der FDP, der SPD und der GRÜNEN, waren sich einig, diesen Antrag zu stellen, damit er politisch so bald wie möglich beraten werden kann. Im Namen der hier Genannten stellen wir stellvertretend diesen Antrag und bitten um Zustimmung des Landrates und des gesamten Kreistages.
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
unsere Fraktion sieht das Dilemma, in das die aktuelle Krise die Kommunen drängt. Die Folgen der Pandemie, des Klimawandels und des Ukraine-Krieges sind immens und wirken sich erheblich auf die kommunalen Haushalte aus. U.a. werden die zukünftig zu erwartenden Energiekosten definitiv deutlich steigen und die Städte- und Gemeindehaushalte belasten.
Zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen stellen wir deshalb den folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag:
Der Kreis beendet die unten aufgeführten geplanten Straßenneubauprojekte und senkt die entsprechenden Haushaltsansätze auf 0. Damit kann die Kreisumlage um mindestens 3,089 Mio. Euro gesenkt werden.
Produkt 124201 Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Kreisstraßen und Radwegen
▪ Beendigung der Maßnahme K 24n (Westumgehung Ibbenbüren) und Senkung des Ansatzes auf 0
(Einsparung i.H.v. 635.000,00 €)
▪ Beendigung der Maßnahme K 53n (Westumgehung Emsdetten) und Senkung des Ansatzes auf 0
(Einsparung i.H.v. 2.030.000,00 €)
▪ Beendigung der Maßnahme K 66 (Querspange Rheine R) und Senkung des Ansatzes auf 0
(Einsparung i.H.v. 387.000,00 €)
▪ Beendigung der Maßnahme K37 n (Nordentlastung Hopsten) und Senkung des Ansatzes auf 0
(Einsparung i.H.v. 37.000,00 €)
Begründung:
Heute sprechen wir aller Orten von der Mobilitäts- und Verkehrswende, die weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu emissionsfreiem Verkehr, Fahrradmobilität und der Nutzungssteigerung des ÖPNV geht. Die seit Jahren in der Planung befindlichen Straßenneubauprojekte des Kreises Steinfurt wirken vor diesem Hintergrund ordentlich aus der Zeit gefallen. Vor Neubau sollte in Erhalt und Sanierung der vorhandenen Verkehrswege investiert werden und die Verkehrswende vorangetrieben werden.
Mit Blick auf die Situation in den Kommunen gilt es, mögliche Einsparpotentiale im Kreishaushalt zu identifizieren und diese auf den Prüfstand zu stellen. Hier haben wir – wie schon seit vielen Jahren von uns als GRÜNER Fraktion gefordert – gleich 3,089 Mio. Euro, die wir zur Entlastung der Kommunen aus dem Kreishaushalt streichen möchten.
Wir bitten Sie, diesen Antrag in die Diskussion des nächsten Fachausschusses zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer und Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
wir bitten um Kenntnisnahme und Aufnahme des nachfolgenden Antrags in die Tagesordnung des nächsten Kreisjugendhilfeausschuss am 15.11.2022.
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, 1. die zeitnahe vollständige Umsetzung des Antrages B249/2019 in der Beschlussfassung vom 10.12.2019 (Kreisausschuss) in die Wege zu leiten und 2. einen Bericht zum aktuellen Sachstand und ggf. weiterem Unterstützungsbedarf des Hebammennetzwerkes im Fachausschuss (KJHA) am 15.11.22 zu erstatten.
Begründung:
Am 20.11.19, also vor fast drei Jahren, stellten alle Kreistagsfraktionen und -gruppen unter der Nummer B249/2019 einen gemeinsamen Antrag zur Unterstützung des Hebammennetzwerkes Münsterland e.V.
Der Beschluss dazu erging einstimmig am 10.12.19 im Kreisausschuss.
Einige der beschlossenen Punkte wurden bereits umgesetzt, Punkt 4 allerdings nicht. Hier war die Verwaltung beauftragt worden, „eine Fachtagung mit dem Arbeitstitel „Guter Start ins Leben im Kreis Steinfurt“ zur Hebammenversorgung im Kreis Steinfurt zu organisieren, um den aktuellen Stand mit den Akteuren aus den Bereichen Schwangerschafts- und Geburtsbegleitung, Geburtsvorbereitung, Nachbetreuung und Familienunterstützung zu ermitteln und bedarfsgerechte Verbesserungen sowohl für die beteiligten Berufsgruppen als auch für die Frauen und ihre Familien zu entwickeln.“
Wir haben Verständnis, dass es während der Pandemie nicht möglich war, öffentliche Veranstaltungen anzubieten. Aber auch nach beinahe drei Jahren hat sich die Notwendigkeit für die Evaluierung der Unterstützungsmöglichkeiten junger Familien, aber auch der Hebammen nicht verändert, sondern ist dringlicher als je zuvor.
Ein Bericht über den aktuellen Sachstand der Umsetzung des gesamten Antrages und den aktuellen Unterstützungsbedarf des Netzwerkes halten wir für notwendig, um ggf. weiter Maßnahmen einleiten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer und Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag in die Beratung des Fachausschusses zu geben.
Beschlussvorschlag:
Antrag auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 Euro an einjurierte Künstler:innen für die Teilnahme an der Ausstellung „Kunst in der Region“.
Begründung:
Noch unter der letzten Landesregierung wurde in NRW als erstes Bundesland das Kulturgesetzbuch beschlossen. Dieses beinhaltet unter anderen eine angemessene Besoldung von Kulturschaffenden:
„Verbindlichkeit bei den sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler:
Die Corona-Krise hat nicht nur die Bedeutung von Kunst und Kultur vor Augen geführt, sie hat auch demonstriert, wie vulnerabel die kulturelle Infrastruktur in vielen Teilen ist. Zunächst geht es dabei um die Künstlerinnen und Künstler selbst, die das Rückgrat des kulturellen Lebens bilden: Es ist ein Kernanliegen der Kulturpolitik, die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern. Daher durchzieht dieses Thema das Kulturgesetzbuch wie ein roter Faden.“ (Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW)
Der Kreis Steinfurt als öffentlicher Träger der Kultureinrichtung DA Kunstkloster Gravenhorst sollte diesem Grundsatz auch in seinen Zuständigkeiten folgen. Einzig die einjurierten Künstler:Innen im Kunsthaus der Ausstellung „Kunst in der Region“ bekommen bisher keinerlei Entschädigung für Ihre Leistung. Diese Ausstellungsreihe weist mittlerweile ein hohes professionelles Niveau auf und bildet eine wichtige Plattform für Künstler:innen aus dem Kreis und der Umgebung. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, das ein großer Teil der ausgewählten Teilnehmer:innen Mitglied der KSK
(Künstlersozialkasse) sind.
Das bedeutet, dass der Haupterwerb in der eigenen künstlerischen Arbeit liegt. Noch ist aber das durchschnittliche Jahreseinkommen der Versicherten der KSK 17.000 Euro.
Vom sozialversicherungspflichtigen Durchschnittsjahreseinkommen aller Erwerbstätigen in Höhe von rund 40.500 Euro sind sie somit weit entfernt. Auch eine gute Altersvorsorge ist hieraus nicht möglich. Was unter anderen daran liegt, das oftmals Kulturleistungen gar nicht oder nur sehr minimal honoriert werden.
Darum beantragen wir, dass den einjurierten Künstler:innen des Ausstellungsformats „Kunst in der Region“ für ihre Leistung zumindest eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 250, - Euro für die Teilnahme ausgezahlt wird.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer und Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag zum Haushalt 2023 und bittet,
diesen im nächsten Kinder- und Jugendhilfeausschuss beraten zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Fachtagung zum Thema „Unterstützung Kinder psychisch kranker Eltern im Kreis Steinfurt“ konzeptionell vorzubereiten und durchzuführen.
Ein entsprechendes Budget wird in den Haushaltsplan 2023 eingestellt.
Begründung:
Kinder psychisch erkrankter Eltern sind starken Belastungen ausgesetzt. Sie haben ein hohes Risiko, darauf mit Entwicklungsauffälligkeiten oder durch eigene psychische Erkrankungen zu reagieren. Nach Schätzungen leben aktuell ca. 25% aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland mit einem psychisch erkrankten Elternteil zusammen (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung).
Die andauernde Pandemie und die Bedrohung durch den Krieg in der Ukraine verschärfen diese Situation zusätzlich.
Neben konkreten, einzelfallbezogenen Hilfen benötigen Kinder psychisch erkrankter Eltern und ihre Familien Angebote und Zugang zu präventiven, niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten, die Entlastung schaffen und die Resilienz der Kinder und Jugendlichen stärken.
Ziel der Fachtagung soll neben der Information zu psychischen Erkrankungen und deren Auswirkungen
auf betroffene Familiensysteme, daher vor allem die Vernetzung und der interdisziplinäre Austausch von Akteuren aus verschiedenen Hilfesystemen, Verwaltung und Politik sowie die Entwicklung struktureller Gelingensbedingungen für den Kreis Steinfurt sein.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer und Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
nachfolgend übersenden wir Ihnen unseren Antrag zur Änderung von verschiedenen strategischen und operativen Zielen. Wir bitten Sie, diese in die Beratung zu geben.
Beschlussvorschlag I:
Produkt 157101 Allgemeine Wirtschaftsförderung
Ergänzung der strategischen Ziele:
Beratung und Unterstützung der Wirtschaft im Kreis Steinfurt beim Umbau hin zur Klimaneutralität Produkt 124202 Unterhaltung und Betrieb von Kreisstraßen und Radwegen
Änderung/Ergänzung der strategischen Ziele:
Wirtschaftlichkeit der Unterhaltung unter Berücksichtigung der Biodiversitätsstrategie des Kreises Steinfurt und weiterer ökologischer Belange Produkt 011114 Haushaltssteuerung, –controlling und Beteiligungen
Änderung/Ergänzung der strategischen Ziele:
Steuerung der Beteiligungen des Kreises im Sinne der globalen Nachhaltigkeit
Begründung:
Klimaneutralität, globale Nachhaltigkeit und Biodiversität sind wichtige Leitplanken für das Handeln des Kreises Steinfurt und bereits in diversen Beschlüssen des Kreistages dokumentiert. Hier sind insbesondere die Beschlüsse zum klimaneutralen Kreis Steinfurt 2040 und die Biodiversitätsstrategie zu nennen. In den oben genannten drei Produkten fehlen jedoch in den strategischen Zielen noch entsprechende Vorgaben. Mit unserem Beschlussvorschlag wollen wir diese Lücke schließen.
Beschlussvorschlag II:
Produkt 066303 Adoption und Pflegekinderdienst
Änderung des operativen Ziels:
Die Unterbringung in neuen stationären Hilfen für Kinder unter 10 Jahren erfolgt vorrangig nach bedarfsgerechter Prüfung in Pflegefamilien und familienanalogen Wohngruppen.
Begründung:
Pflegefamilien und familienanaloge Wohngruppen leisten besonders für junge Kinder, die in ihrer Biografie durch eine Herausnahme aus der eigenen Familie nachhaltig erschüttert sind, einen besonderen wichtigen Beitrag. Gerade deshalb ist es wichtig im Sinne der Hilfeplanung die bedarfsgerechte Prüfung in den Mittelpunkt der Maßnahmenplanung zu stellen und keine Quote als Erfolgskriterium zu definieren.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer und Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
nachfolgend übersenden wir Ihnen unseren Antrag zum Management der Bisam- und Nutriapopulationen im Kreis Steinfurt und bitten Sie, diesen in die Beratung des nächsten Fachausschusses zu geben.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgend genannten Punkte für ein ziel- und zukunftsorientiertes Management von Neozoen an Gewässern und Fließgewässern im Kreis Steinfurt umzusetzen.
1. Die Verwaltung ermittelt die Populationen von Bisam und Nutria sowie deren örtliche Verbreitung / Populationsdichte bestmöglich.
2. Die Verwaltung benennt kritische Bereiche, wie z.B. bedeutende Infrastruktur oder sensible Ökosysteme an Flüssen und Gewässern im Kreis, an denen Schäden durch diese Tiere schwerwiegende Konsequenzen hätten.
3. Die Verwaltung entwickelt unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den zuvor genannten Punkten ein Konzept zum Management, um diese Tiere von den sensiblen Gebieten (siehe Punkt 2) gezielt fernzuhalten und bei Bedarf unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben entnehmen zu lassen.
4. Die Verwaltung lässt die sogenannte „Schwanzprämie“ für Bisam und Nutria nach Fortschritt der zuvor genannten Maßnahmen auslaufen.
Begründung:
Die Bisamratte und die größere Nutria zählen gem. Durchführungsverordnung der EU 1143/2014 zu den invasiven Arten, obwohl sich die Populationen über Jahrzehnte stabil etabliert haben und ohne
stützende Maßnahmen reproduzieren. So müssten beide Arten per Definition eigentlich als etabliert oder heimisch bezeichnet werden, denn diese lassen sich nicht mehr vollständig entfernen.
Eine Bekämpfung durch Abschuss oder Fallenfang ist aus Artenschutzsicht nur im Einzelfall sinnvoll (LANUV Neobiota Naturschutz NRW 05.06.2019).
Sowohl Bisam als auch Nutria füllen an unseren Gewässern und Flussläufen eine ökologische Nische (ökologische Nischen semiaquatischer herbivorer Säugetiere, Schröpfer & Stubbe, 1992), sie
verdrängen weder andere Arten, noch führt deren Präsenz unweigerlich zu Schäden.
Eine unkoordinierte Bejagung der Tiere führt zu keiner Entspannung in den kritischen Bereichen wie Uferbefestigungen, Hochwasserschutzanlagen, Deichen und Wehren sowie in besonders sensiblen
Ökosystemen. Im Gegenteil - eine übermäßige Reduktion des Bestandes führt u.U. zu einem stärkeren Reproduktionsdruck einzelner Populationen.
Ein koordiniertes Management mit gezielten Entnahmen in diesen sensiblen Gebieten unserer Gewässer erzeugt einen anhaltenden Jagddruck, der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen als
Lenkungsinstrument zum dauerhaften Verlassen der Tiere in diesen Gebieten führen kann (Onderscheka Kurt, Forschungsinstitut für Wildtierkunde, 1999).
Darüber hinaus bietet diese Vorgehensweise zusätzlich in Zeiten des Klimawandels die notwendigen Möglichkeiten auf wechselnde Bedingungen wie z.B. Dürreperioden und Hochwasser oder
Starkregenereignisse, die den Lebensraum dieser Tiere maßgeblich beeinflussen, zu reagieren.
Vielerorts kehrt in Deutschland auch der streng geschützte Biber zurück. Seine Präsenz ist aufgrund seiner Bautätigkeiten, der Umgestaltung von Fließgewässern durch Aufstauen sowie Erschließung
neuer Uferzonen ebenso mit Problemen verbunden (Tiersteckbrief, Deutscher Jagdverband, Kauer) und es bedarf in einigen Bundesländern eines Bibermanagements, dessen Belange durch die
benannten Maßnahmen bereits ansatzweise abgedeckt werden.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jan-Philip Zimmermann und Maik Wennemer
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und die Gruppe DIE LINKE stellen folgenden Antrag und bitten Sie, diesen in die Beratung zu geben:
Beschlussvorschlag:
Für den Photovoltaik-Ausbau auf kreiseigenen Liegenschaften wird sowohl der Klimaschutz als auch die Wirtschaftlichkeit des Betriebskonzepts berücksichtigt.
Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, die Größe neu zu errichtender PV-Anlagen auf/an kreiseigenen Liegenschaften zukünftig so zu wählen, dass bei maximaler Anlagengröße eine Amortisation nach spätestens 20 Jahren erreicht wird und das Ausbauprogramm entsprechend dieses Auslegungskonzeptes für PV-Anlagen auf Kreisliegenschaften entsprechend anzupassen und umzusetzen.
Begründung:
Die Klimakrise ist neben der Biodiversitätskrise die größte Herausforderung der die Gesellschaft sich zu stellen hat. CO2 als wesentlicher Treiber des Klimawandels gilt es zu vermeiden. CO2 Neutralität ist
in den nächsten Jahren erklärtes Ziel der Politik auf allen Ebenen und auch wir im Kreis Steinfurt haben uns diesem Ziel verschrieben und wollen es bis 2040 erreichen. Eine Möglichkeit dazu stellt die
Erzeugung einer größtmöglichen Menge CO2-neutralen Stroms mittels Photovoltaik dar. Es sollten daher schnellstmöglich die Dächer der kreiseigenen Gebäude und sonstige Flächen (z.B. Parkplätze)
mit möglichst großen PV-Anlagen ausgerüstet werden.
Gleichzeitig sind wir als umlagefinanzierter Haushalt zu einem sorgsamen Umgang mit den uns anvertrauten Finanzmitteln angehalten.
Selbst bei Vollbelegung der verfügbaren Flächen der Kreisliegenschaften amortisiert sich die Investition in eine PV-Anlage nach einem gewissen Zeitraum. Dabei gilt, dass je kleiner die PV-Anlage
ist, desto schneller amortisiert sie sich und je größer die PV-Anlage, desto länger dauert dies.
Zusammenfassend festgehalten werden muss auch, dass sich Klimaschutz durch die Erzeugung von CO2-freiem Strom durch Photovoltaikanlagen immer rechnet und durch den Betrieb der Anlagen refinanziert werden kann.
Zur Diskussion steht also die Frage nach wie vielen Jahren Klimaschutz refinanziert sein muss!
Die älteste PV-Anlage Europas ist eine 10 kwp Anlage auf einem Dach der Tessiner Fachhochschule in Lugano und wurde 1982 installiert. Die Anlage liefert nun seit 40 Jahren zuverlässig grünen Strom und
die Leistung der Module liegen im Durchschnitt noch immer bei 80% ihrer ursprünglichen Leistung. Sie liegt damit teilweise noch immer in der ursprünglichen (fortgeschriebenen) Leistungsgarantie des
Herstellers Photovoltaikanlagen haben somit eine sehr lange Lebensdauer und die meisten Modulhersteller geben heute Leistungsgarantien von 25 oder mehr Jahren ab.
Wir schlagen daher vor eine „Amortisationsgrenze“ von 20 Jahren einzuführen, um
1) sorgsam mit unseren Finanzmitteln umzugehen und
2) die größtmögliche CO2-Einsparung im Kreis zu ermöglichen.
Dies bedeutet, dass unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung aus der Anlage zu B 206/2022 die PV-Anlagen so groß geplant werden, dass sie sich nach 20 Jahren amortisieren und damit nicht auf die kürzeste Amortisation abgestellt wird, sondern die größtmögliche Anlage realisiert wird.
Mit freundlichen Grüßen,
für die Kreistagsfraktionen von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SPD Die LINKE
Jan-Philip Zimmermann Peter Middendorf Thomas Hudalla
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
Bilder von schwerwiegenden Tierschutzverstößen in deutschen Ställen erreichen uns mit bedrückender Regelmäßigkeit. Sie bedrücken alle Menschen, die Tiere als empfindende Wesen achten und das Tierwohl als Teil der Selbstachtung zum Maßstab ihres Handelns nehmen. Es handelt sich leider nicht nur um Einzelfälle. Auch dafür sind die verstörenden Bilder aus Ibbenbüren und sechs weiteren Mastanlagen in unserer Region ein weiterer Beleg. Die Skandale der vergangenen Jahre verweisen vielmehr auf die strukturellen Probleme und offenbaren die damit verbundene Machtlosigkeit der Kontrollinstanzen.
Vor dem Hintergrund der schrecklichen Bilder aus einer Mastanlage in unserem Kreis bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen und Diskussion im zuständigen Ausschuss:
1. Ist der Betrieb in Ibbenbüren bereits in der Vergangenheit auffällig gewesen (auch vor dem Jahr 2022)? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen?
2. Ist die Zuchtlinie der Schweine des Ibbenbürener Betriebes bekannt? Gibt es Hinweise auf problematisches Verhalten innerhalb der betroffenen Zuchtlinie (siehe auch Spiegel 38/2022 und ZDF Frontal vom 20.09.2022)? Welche Aussagen sind grundsätzlich möglich hinsichtlich der genetischen Variabilität der Tierbestände im Zusammenhang mit problematischen Verhaltensweisen?
3. Wie beurteilt die Verwaltung die Personalsituation im Veterinäramt vor dem Hintergrund der Vorgaben durch Land, Bund und EU?
4. Wie ist der Einsatz von Veterinär:innen zwecks Kontrollen in den Ställen organisiert? Gibt es z.B. ein rollierendes System hinsichtlich der zu betreuenden Bezirke? Wird ortsfremdes Personal in den Bezirken eingesetzt?
5. Wie viele Mastbetriebe gibt es im Kreis Steinfurt (bitte aufschlüsseln)?
6. Wie viele Kontrollen finden jährlich statt (bitte aufschlüsseln)?
7. Zu wie vielen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kam es in Schweinemastbetrieben in den vergangenen Jahren (bitte aufschlüsseln)?
8. Wie viele Maßnahmen (z.B. Verhängen von Bußgeldern, Stellen von Strafanzeigen usw.) wurden in den vergangenen Jahren seitens des Veterinäramtes eingeleitet (bitte aufschlüsseln)?
9. Inwieweit werden tierschutzrechtliche Vorgaben bei der Abnahme von neu errichteten Ställen z.B. durch das Bauamt regulär überprüft (z.B. Vorgaben aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung)?
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jan-Philip Zimmermann und Elke Schuchtmann-Fehmer
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Beratung zu geben:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt Leitlinien für nachhaltiges Bauen und Sanieren zu entwickeln und einzuführen. Diese Leitlinien sollen regelmäßig an entsprechende Verordnungen, Gesetze und die technischen Entwicklungen der Baubranche angepasst werden.
Begründung:
Mit der Vorlage I 136/2022 hat die Verwaltung des Kreises Steinfurt das Hochbauprogramm bis 2030 vorgestellt. Darunter fallen bereits beschlossene Maßnahmen sowie anstehende Projekte, deren politische Beratung und Beschlussfassung noch ausstehen. In Summe muss der Kreis Steinfurt bis 2030 dafür mehr als 140 Mio. Euro aufwenden. Insbesondere die Investitionen in Bildung (Schulen) und den Bevölkerungsschutz sind dabei alternativlos.
Leitlinien für nachhaltiges Bauen und Sanieren schaffen konkrete Planungsgrundlagen. Sie nehmen den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes in die Betrachtung. Sie enthalten z.B. Nachhaltigkeits- und Ausschlusskriterien für Baumaterialien und die Grundlagen einer nachhaltigen technischen Gebäudeausstattung. Sie berücksichtigen auch externe Kosten, wie z.B. die (verhinderten) Schäden an Natur und Mensch.
Leitlinien unterstützen außerdem in der Fördermittelakquise. Sie zeichnen ein realistisches Bild der Maßnahme und stellen die tatsächlichen Kosten des Vorhabens transparent dar.
Der Kreis Steinfurt kann mit jeder einzelnen Maßnahme so einen Beitrag im Kampf gegen die Klimakrise leisten.
Gleichzeitig werden aber auch zukünftige politische Beratungsprozesse erleichtert und beschleunigt.
Optional: Bau- und Sanierungsleitlinien können auch Standards definieren, die für den Bau und die Sanierung von Schulgebäuden relevant sind. Dabei können dann auch pädagogische und soziale Aspekte mit eingebunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jan-Philip Zimmermann und Andreas Neumann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übersendet Ihnen folgende Anfrage:
Der Ausbau der erneuerbaren Energien stellt entsprechend des Osterpaketes der Bundesregierung und des NRW-Koalitionsvertrages von GRÜNE und CDU ein überragendes öffentliches Interesse dar.
Zentrale Anliegen sind hier der Klimaschutz, die Energiesouveränität und eine bezahlbare Energieversorgung. Um diese Ziele zu erreichen, sollen bis 2027 in NRW mindestens 1000 zusätzliche Windenergieanlagen (WEA) gebaut werden. Diese notwendige Aufgabe kommt insbesondere auf die ländlichen Räume zu. Für dieses Vorhaben werden aktuell auf Landes- und Bundeseben die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. So werden z.B. zeitnah bestehende Abstandsregelungen abgeschafft und Planungs- sowie Genehmigungsverfahren beschleunigt. Bis 2030 sollen in der BRD insgesamt 80 % des verbrauchten Stroms über die Erneuerbaren produziert und bis 2032 2 % der Landfläche für die Windkraft ausgewiesen werden.
Unser Kreis Steinfurt ist Vorreiter und Vorbild im Bereich des WEA-Ausbaus. Wir können aus zahlreichen positiven Erfahrungen schöpfen und haben bereits in der Vergangenheit den Ausgleich der verschiedenen Interessen im Sinne des Gemeinwohls geschaffen. Zentral für diesen Erfolg sind die Bürgerwindparks. Die Akzeptanz gegenüber WEA ist ungebrochen hoch. Die Menschen im Kreis identifizieren sich mit ihrer Region als Erneuerbare-Energien-Standort. Diese Position gilt es zu stärken und auszubauen.
Aus Sicht unserer Fraktion spielt der Flächenkreis Steinfurt im Kontext des Ausbaus der erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle. Deshalb bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen sowie um Information im nächsten Umweltausschuss:
1. Wie erfolgt der Erfahrungs- und Wissenstransfer in Sachen WEA-Ausbau mit der Bundes- und Landesregierung und wie beurteilt die Kreisverwaltung diese Prozesse?
2. Sind bereits Maßnahmen geplant, um den beschlossenen WEA-Ausbau im Kreis Steinfurt zu beschleunigen?
3. Auf welche Datengrundlage kann der Kreis Steinfurt für den beschlossenen WEA-Ausbau zurückgreifen?
4. Wie können für den beschlossenen WEA-Ausbau Bürgerwindparks noch stärker unterstützt/gefördert werden?
5. Welche Rolle spielen sog. „Großinvestoren“ im Kreis Steinfurt aus Sicht der Kreisverwaltung mit Blick auf den WEA-Ausbau?
6. Wie kann aus Sicht der Kreisverwaltung im Hinblick auf den WEA-Ausbau ein Interessensausgleich noch stärker unterstütz werden?
7. Welche Probleme/Schwierigkeiten sieht die Kreisverwaltung bei dem beschlossenen WEA-Ausbau?
8. Wie verändern sich die Flächenpotentiale durch die angekündigten Veränderungen bei den Mindestabständen?
9. Wie groß ist das Potential für Repowering bei bestehenden Anlagen?
10. Welche Instrumentestehen zur Verfügung, um Anlagenbetreiber bei Repowering Projekten zu unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jan-Philip Zimmermann und Nils Kockmann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Beratung zu geben:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die jährliche Durchführung eines kreisweiten Aktionstag für das Klima. Kommunen und Akteure aus Wirtschaft, Kultur, Bildung und Politik werden zur Planung und Mitwirkung eingeladen.
Die Kreisverwaltung nutzt diesen Tag u.a. für den öffentlichen jährlichen Sachstandsbericht zum 50 - Punkte-Klima-Plan.
Ein noch festzulegendes Budget für die jährliche Durchführung wird im Haushalt eingerichtet.
Begründung:
Das Thema Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Maßnahmen für Klimaschutz und Klimafolgenmanagement. Alle kommunalen Akteur*innen und besonders auch die Bürger*innen müssen informiert sein, sich austauschen können und es muss für Verständnis und Mitwirkung für wirkungsvolle Maßnahmen geworben werden, wenn der eingeschlagene Weg weiter erfolgreich beschritten werden soll.
An diesem Aktions-und Informationstag sollen nach Möglichkeit in allen Kommunen und einem zentralen Ort des Kreises Steinfurt (z.B. Bioenergiepark) Veranstaltungen zu den Themen Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung stattfinden. Verantwortliche und Interessierte aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Verwaltung und Politik können in den Austausch miteinander und mit den Bürger*innen gehen.
Best-Practice Beispiele, Lösungen und Ideen können vorgestellt und Mitmachaktionen für Groß und Klein initiiert werden.
Die Veranstaltung soll möglichst klimaneutral durchgeführt werden. Die Verwaltung wird gebeten den Kostenrahmen zu schätzen, um in den Haushaltsberatungen für 2023 die passende Haushaltsstelle zu schaffen.
Interessierte aus den o.g. Bereichen sollen auch bereits in die Planung mit einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jan-Philip Zimmermann und Andreas Neumann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer
wir bitten im Namen unserer Fraktion um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung unseres
nachfolgenden Antrags.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt als sichtbares Zeichen seiner Willkommenskultur für alle Geflüchteten aus Kriegs- und Krisengebieten die Nationalflaggen ihrer Herkunftsländer deutlich erkennbar in den kreiseigenen Gebäuden und Anlaufstellen im Kreis Steinfurt in geeigneter Form zu installieren. Ziel dabei ist es, die positive Grundhaltung aller Behörden gegenüber Migrant*innen im Kreis Steinfurt zum Ausdruck zu bringen.
Begründung:
Der Kreis Steinfurt bietet Geflüchteten aus der Ukraine mit hohem Engagement Zuflucht, Unterbringung und Versorgung. Auch die Menschen im Kreis Steinfurt zeigen eine tiefe Anteilnahme und Solidarität. Äußeres Zeichen dieses Mitgefühls ist oft die Nationalflagge der Ukraine in den Farben blau-gelb, die auf vielfältige Weise im öffentlichen und privaten Raum gezeigt wird.
Wir alle wissen, dass Krieg keine kulturellen Grenzen kennt: auch die aus anderen Kriegs- und Krisengebieten geflüchteten Menschen brauchen unsere uneingeschränkte Unterstützung und unsere Solidarität. Die hohe Zahl an Asyl- und Schutzsuchenden, die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind, stellt uns vor vielfältige Herausforderungen. Eine nachhaltige Willkommenskultur, die Geflüchtete anspricht und einbezieht, erleichtert die Integration.
Alle Menschen, die aus Kriegs- und Krisengebieten zu uns fliehen, sollen sich im Kreis Steinfurt von Beginn an warmherzig und würdevoll empfangen fühlen. Dieses Zeichen unserer Willkommenskultur wäre für die neu ankommenden Geflüchteten trotz aller Sprachbarrieren z.B. durch ihre Nationalflaggen direkt verstehbar. Hier ist eine geeignete Form der Darstellung zu wählen (z.B. Wandgemälde, Collage etc.).
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer Walburga Halbrügge-Schneider
Fraktionssprecherin Kreistagsmitglied
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer
wir bitten im Namen unserer Fraktion um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung unseres nachfolgenden Antrags.
Antrag:
Begründung:
zu 1.
Das Thema FMO ist naturgemäß von öffentlichem Interesse, soweit es nicht die internen Geschäftsbedingungen betrifft.
zu 2.
Die Inhalte des Gutachtens beziehen sich nicht ausschließlich auf den finanziellen Bereich, sondern sie betreffen auch Zuständigkeiten der beiden o.g. Fachausschüsse. Um entsprechend in den Fraktionen und Gruppen intern diskutieren zu können, ist es unerlässlich, auch den sachkundigen Bürger:innen die notwendigen Informationen zukommen zu lassen.
zu 3.
Wie bereits in der letzten Kreistagssitzung angekündigt, soll möglichst zeitnah nach den Sommerferien ein Austausch mit den Gutachter:innen stattfinden, um Fragen erörtern zu können, die beim genauen Studium des Gutachtens aufgekommen sind.
zu 4.
Die Stadt Münster hat vor zwei Tagen eine „öffentliche Version“ des Gutachtens herausgegeben. Hier ist die Frage zu klären, ob der Kreis Steinfurt sich dieser anschließen wird.
zu 5.
Wie bereits bekannt ist, würden die Gesellschafter:innen, die sich nicht an den Kosten für das Gutachten beteiligt haben, gern das Gutachten zur Verfügung gestellt bekommen. Gibt es hier bereits Verabredungen mit der Stadt Münster für ein gemeinsames Vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer Jan-Philip Zimmermann
Fraktionssprecherin stell. Fraktionssprecher
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer
wir bitten im Namen unserer Fraktion um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung unseres nachfolgenden Antrags.
Antrag:
Der TOP N43 wird aus dem nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil des Kreisausschuss am 07.6.22 vorgezogen und entschieden.
Begründung:
Da es sich hier nur um die Entscheidung über die Vorgehensweise in Sachen Nachbesetzung der Kreisdirektor:innenstelle handelt und das von den Fraktionsvorsitzenden der CDU, SPD, FDP und Grünen vorgeschlagene und damit mehrheitsfähige Verfahren bereits durch den Landrat wie gemeinsam verabredet, an die Presse übermittelt wurde, sehen wir keinerlei Anlass, die Angelegenheit nichtöffentlich zu diskutieren und zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer Jan-Philip Zimmermann
Fraktionssprecherin stell. Fraktionssprecher
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer
zur Beschlussvorlage B 093/2022 beantragen wir die folgenden Änderungen:
a) 3 E-Busse sollen mit der verfügbaren Landesförderung (60% der Mehrkosten) so beschafft werden, dass sie 2023 in den Einsatz gehen können.
b) 5 E-Busse sollen mit der Bundesförderung (80% der Mehrkosten) beschafft werden, damit diese in 2024/2025 in den Einsatz gehen können.
c) es wird vorerst kein Wasserstoffbus beschafft
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauen, Verkehr, Wohnen und Digitales am 24. Mai 2022 wurde der Beschluss zur Vorlage B 093/2022 in die Sitzung des Kreisausschusses am 07. Juni 2022 verwiesen. In der Diskussion zur Vorlage und in dem Vortrag von Herrn Pieperjohanns wurde deutlich, dass die Wirtschaftlichkeit der E-Busse deutlich besser ist als in den ursprünglich geplanten Wasserstoffbussen. Die CO2 Einsparungen durch die E-Busse ist ebenfalls wesentlich höher als bei den mit grauem Wasserstoff betriebenen H2-Bussen.
Des Weiteren wurde deutlich, dass bei langen Lieferzeiträumen für neue Busse und den komplexen Förderkulissen aus Bundes- und Landesförderungen eine Beschaffung mit Förderungen aus beiden Förderkulissen zielführend ist. Dies hat den Vorteil, dass durch die schnell verfügbare Landesförderung die ersten Busse bereits Ende 2023 verfügbar sein könnten und die notwendigen Veränderungsprozesse für Mitarbeiter*innen und Betriebsstrukturen schonend begonnen werden können. Die zweite Charge aus 5 zusätzlichen E-Bussen könnten erst nach erfolgter Zusage der Bundesförderung im 1. Quartal 2023 bestellt werden und würden dementsprechend erst 2024/2025 zur Verfügung stehen.
Mit Blick auf die Beschaffung von Wasserstoffbussen ist es wünschenswert, dass diese nur angeschafft werden, wenn sie nicht in Konkurrenz zu den Unternehmen im Kreis Steinfurt stehen, die zukünftig dringend auf den knappen Rohstoff „grünen Wasserstoff“ angewiesen sein werden. Außerdem muss die Wirtschaftlichkeit von Wasserstoffbussen abbildbar sein.
Mit freundlichen Grüßen,
für die Kreistagsfraktionen von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SPD Die LINKE
Elke Schuchtmann-Fehmer Peter Middendorf Tom Hudalla
Nils Kockmann Annelie Hegerfeld Reckert Gerrit Bresch
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
Im Interesse einer gleichberechtigten Teilhabe und damit einer Chancengerechtigkeit für alle Menschen im Kreis Steinfurt sollte der Zugang zu Bildung und Erziehung, Ausbildung, Arbeit und Einkommen, Kultur und Sport für alle gleichermaßen gewährleistet sein. Insbesondere Menschen aus psychosozial benachteiligten Umfeldern haben einen deutlich erschwerten Zugang zur Teilhabe an allen Formen des gesellschaftlichen Miteinanders. Die Corona-Pandemie hat die Ungleichheiten noch dramatisch verschärft.
Daraus ergeben sich die folgenden Fragen für unsere Fraktion:
1. Welche zielgruppenspezifischen Angebote zur Erreichung einer chancengerechten Teilhabe auch für Menschen aus Armutslagen gibt es im Kreis Steinfurt bezogen auf die folgenden Zielgruppen?
- Kinder und Jugendliche
- Menschen mit Behinderungen
- psychisch erkrankte Menschen
- alte Menschen
- Menschen mit Migrationshintergrund
2. Wie werden Maßnahmen für zielgruppenspezifische Angebote zur Erreichung einer chancengerechten Teilhabe erarbeitet und welche Gremien und Personen arbeiten daran mit?
3. Welche Maßnahmen sind für diese Zielgruppen im Jahr 2022 und darüber hinaus bis zum Jahr 2030 geplant? Welches sind die nächsten Handlungsschritte?
Darüberhinausgehend stellt sich unserer Fraktion die Frage, wie die Inklusion innerhalb der Kreisverwaltung als Behörde (in allen Dezernaten) umgesetzt wird.
Grundlage ist dabei das „Kreisentwicklungsprogramm 2030 – KEP“ (Stand 18.12.2017) bezogen auf die Umsetzung des übergeordneten strategischen Ziels „Wir unterstützen Diversität, Teilhabe und Gleichstellung aller Bevölkerungsgruppen“ (KEP, S. 3), des strategischen Ziels „Wir engagieren uns für eine Gesellschaft, die gleichberechtigte Teilhabe für alle ermöglicht“ und des Handlungsziels „Wir initiieren und begleiten in enger Kooperation mit den Kommunen Projekte und Maßnahmen, die dazu beitragen, dass Integration und Inklusion erfolgreich gelingen und gesellschaftliche Ausgrenzungen vermieden werden“ (KEP, S. 4).
Wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Strategie verfolgt der Kreis Steinfurt zur Umsetzung der Inklusion in den einzelnen Dezernaten insbesondere bezogen auf die Bereiche Personal, Erziehung und Bildung, Digitalisierung, Klimaschutz, Bauen, Wohnen und Arbeiten?
2. Welches sind übergeordnete und welches sind dezernatsbezogene Ziele? Wie wurden diese entwickelt?
3. Welche Maßnahmen bezogen auf diese Ziele wurden in den Jahren 2018, 2019, 2020 dem entsprechend geplant? Welche Maßnahmen wurden umgesetzt?
4. Welche Maßnahmen sind dementsprechend für das Jahr 2022 geplant?
5. Gibt es einen Aktionsplan zur Umsetzung der Inklusion sowie einen Maßnahmenplan zur Zielerreichung für die laufende Legislatur bzw. bis zum Jahr 2030?
Wir bedanken uns für eine schriftliche Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer und Walburga Halbrügge-Schneider
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
hiermit beantragt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Tagesordnungspunkt „Demokratie EXTRA – Stand der Umsetzung“ zum Ausschuss Arbeit, Soziales, Pflege, Integration und Demografie am 18. Mai 2022.
Wir bitten darum, dass Mitarbeiter:innen des KI – Kommunales Integrationszentrum hierzu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer und Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
der Haushaltsplan Kreis Steinfurt für das Jahr 2022 benennt als Aufgabe und Ziel, Hilfen für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen durch ausreichend plurale Angebote bereit zu stellen (Haushaltsplan 2022 S. 305).
Für uns ergeben sich die folgenden Fragen bezogen auf die Versorgungsstruktur im Kreis Steinfurt:
1. Welche zielgruppenspezifischen Angebote gibt es
- Für psychisch erkrankte Eltern?
- Für Kinder psychisch kranker Eltern?
- Für weitere Angehörige psychisch kranker Eltern?
- Für psychisch erkrankte ältere Menschen?
2. Welche Angebote gibt es im Bereich der Prävention für psychisch Kranke und ihre
Angehörigen?
3. Wie gestaltet sich der Zugang zu den Angeboten?
4. Werden die Angebote als ausreichend bewertet? Auf welchem Weg wurde der Bedarf ermittelt?
5. In welchen Bereichen sollten Angebote ausgebaut werden? Welche Gremien sind an der Entwicklung beteiligt?
6. Welche Handlungsschritte zur Zielerreichung pluraler Angebote sind für das Jahr 2022 bzw. bis zum Jahr 2030 geplant?
Wir bedanken uns für eine schriftliche Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer Walburga Halbrügge-Schneider
Fraktionssprecherin Kreistagsmitglied
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Hr. Dr. Sommer,
aktuell befinden wir uns in der Situation, dass Stück für Stück verschiedene einschränkende Maßnahmen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zum Schutz vor einer COVID-19-Infektion zurückgenommen werden. Wir alle wünschen uns eine Rückkehr zur Normalität, vor allem für die Kinder und Jugendlichen bei uns im Kreis, da sie während der letzten zwei Jahre am meisten zurückgesteckt und auf vieles verzichtet haben.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sandra Dömer und Elke Schuchtmann-Fehmer
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer
zur Beschlussvorlage B 026/2022 beantragen wir:
„Die Linie 185 Neuenkirchen – Emsdetten wird in den Genehmigungswettbewerb und ggfls. in die folgende Ausschreibung der Verkehrsleistungen im Linienbündel 12 mit einbezogen.“
Begründung:
Die Anlage 5 zur o.g. Beschlussvorlage stellt die Situation gut dar, nur müssen zukunftsorientiert die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden:
Erfolgreicher ÖPNV bedeutet allgemein immer, und ganz besonders in einem Flächenkreis wie im Kreis Steinfurt, das Vorhalten verlässlicher Angebote, auch in der mehrjährigen Perspektive. Denn erst diese mehrjährige, verlässliche Perspektive erlaubt Nutzenden eine grundsätzliche Umstellung ihres Verkehrsmittelwahlverhaltens.
Eine weitere Steigerung der Nutzung ist bereits zu beobachten und auch zukünftig zu erwarten. Zumal, wenn in Kürze Erschwernisse, wie die coronabedingte Maskenpflicht bei der Nutzung entfallen können.
Der ÖPNV ist das Rückgrat der Mobilitätswende: Unserer Meinung nach ist es nicht richtig, eine seit Jahren etablierte Linie nicht weiterzuführen. Daher beantragen wir, die Verbindung Neuenkirchen – Emsdetten als Verkehrsleistung in das Linienbündel 12 mit einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer Christian Sorge
Fraktionssprecherin Kreistagsmitglied
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
2018 wurde im Bergwerk Ibbenbüren die Kohleförderung eingestellt. Mit Genehmigung des Abschlussbetriebsplanes 2021 wurden die Pumpen für die Wasserhaltung abgeschaltet und die
Schächte verfüllt.
Seitdem steigt das Wasser in der Grube an und wird den Erwartungen nach Anfang 2023 das Flutungsziel 63mNN erreichen, um dann über den bis dahin fertig gestellten Grubenwasserkanal der
Kläranlage in Püsselbüren zugeführt zu werden, so der Informationsstand im Umweltausschuss im Dez 2020.
Zur Bewertung der aktuellen Situation bezüglich Chancen und Risiken haben wir nachfolgende Fragen zum Rückzug der RAG in Ibbenbüren, den ehemaligen Betriebsstätten und Halden.
Grube und Grubenwasserkanal
1. Wie hoch ist das Grubenwasser seitdem angestiegen und entspricht die bisherige Entwicklung den Erwartungen?
2. Wie wird der Anstieg des Grubenwassers und dessen Zusammensetzung anhand der Messwerte und des Monitorings aktuell bewertet? Welche neuen Erkenntnisse liegen vor?
3. Wie ist der Status des Grubenwasserkanals? Sind die Arbeiten im Zeitplan?
4. Sind durch die Bauarbeiten des Grubenwasserkanals Beeinträchtigungen der darüber liegenden schutzwürdigen Biotope oder Wohngebiete zu erwarten?
Kläranlage
1. Wie ist der Status der Kläranlage, wie wird diese ausgeführt und inwieweit erfüllt die Klärtechnik den Stand der Technik?
2. Wie wird sichergestellt, dass die Kläranlage für zukünftige Erweiterungen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und an welche Bedingungen ist eine technische Modernisierung der Anlage geknüpft?
3. Welche Reststoffe werden in dem Klärprozess anfallen, wie sind diese zu bewerten und was passiert damit?
4. Wie wird der aktuelle Zustand der Vorfluter, der Ibbenbürener und Hörsteler Aa bewertet?
Betriebsgelände und Bergehalden
1. Wie weit ist die Renaturierung der Bergehalden fortgeschritten und wie ist die Nachnutzung geplant?
2. Bedarf es zukünftiger Kontrollen auf Dichtigkeit des Haldenkörpers und wie sind die langfristigen Risiken zu beschreiben?
3. Wie weit ist der Rückbau der Betriebsstätten fortgeschritten und sind hier Böden in irgendeiner Form belastet?
Chancen und Perspektiven
1. Wie wird das thermische Potential des Grubenwassers eingeschätzt und ist eine energetische Nutzung denkbar?
2. Wie wird das Potential des Grubenwassers hinsichtlich einer Rückgewinnung wirtschaftlich wichtiger Rohstoffe eingeschätzt?
Wir bitten um Beantwortung der zuvor genannten Fragen in schriftlicher Form sowie Diskussion in dem jeweils zuständigen Ausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jan-Philip Zimmermann und Maik Wennemer
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
seit Öffnung der innerdeutschen Grenze und dank konsequentem Schutz bedrohter Arten, zu denen der Wolf gehört, konnte er sich etablieren und dehnt seinen Lebensraum nach Westen aus.
Ende Januar machten Sichtungen von bis zu drei Wolfsindividuen im Grenzgebiet Emsdetten/Nordwalde in den sozialen Medien und der Presse auf sich aufmerksam. Wir erleben hier nun auch bei uns das Spannungsfeld zwischen dem Erhalt der Artenvielfalt und der Freude über die Rückkehr der Wölfe auf der einen Seite und der Sorge der Weidetierhalter:innen um ihre Tierbestände auf der anderen.
In unserem dicht besiedelten Kreis ist ein begegnungsarmes Nebeneinander mancherorts sicher schwierig zu realisieren. Wir können nur durch intelligentes Wolfsmanagement ein friedliches Miteinander anstreben.
Wir haben dazu folgende Fragen:
• Sind die Sichtungen aus Januar dieses Jahres vom LANUV bestätigt?
• Wie viele Tiere befinden sich zurzeit auf Kreisgebiet?
• Wie viele Tiere haben hier ihr Revier gefunden, wie viele einzelne Individuen, wie viele Rudel?
• Gibt es bereits durch Wölfe verursachte Schäden? Wenn ja, welche Schadensmeldungen hat es bereits gegeben?
• Wie viele Weidetiere leben in dem Gebiet zwischen Greven und Emsdetten, und welche Arten?
• Gibt es bereits Wolfsmanager:innen im Kreis Steinfurt? Wenn ja, wie sind sie geschult und in wessen Auftrag arbeiten sie?
• Wer berät betroffene Tierhalter:innen zu den Themen Wolfsschutz und Ausgleich?
• Werden Verlammen und durch Schock gestorbene Tiere auch ersetzt?
• Gehen die beratenden Instanzen proaktiv auf die potenziell betroffenen Weidetierhalter zu?
• Manche Menschen haben Angst vor dem Wolf, andere wollen ihre Hunde mit dem Wolf spielen lassen oder füttern die Wolfswelpen. Gibt es bereits Ansätze, die Bevölkerung zum Thema „Wolf“ zu sensibilisieren und aufzuklären?
• Zum Ansiedeln brauchen Wolfsindividuen/Rudel Platz, abhängig von der Futtermenge. Wie viele könnten sich bei den Gegebenheiten auf Kreisgebiet ansiedeln? Welchen Einfluss hat der Wolfsschutz auf diese Gebiete?
• Auch im Kreis Coesfeld wurde Ende des Jahres ein Wolf gesichtet. Gibt es einen Austausch zum Wolfsmanagement mit den Nachbarkreisen bzw. wird das seitens der Kreisverwaltung angestrebt?
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer und Britta Hollinderbäumer
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
verehrte Kolleg*innen des Kreistages,
anbei unsere Stellungnahme zu Stellenplan und Haushaltsentwurf. Wir behalten uns vor, unsere Entscheidung zu ändern, wenn der Sitzungs- und Beratungsverlauf dies erforderlich machen sollte.
Stellungnahme zum Haushalts- und Stellenplanentwurf 2022 des Kreises Steinfurt
Corona prägt die politische Arbeit seit beinahe zwei Jahren. Wir tagen permanent unter den selbstverständlich nachvollziehbaren Hygienevorschriften, die aber den persönlichen Austausch weitestgehend unterbinden. Viele neue Gesichter sind seit der Kommunalwahl 2020 in der Verantwortung, in der Verwaltung hat es prägende Veränderungen in den Führungspositionen und der Organisation gegeben. Hinzu kommt, dass das Kreishaus ein Krisenzentrum geworden ist, Räumlichkeiten „zweckentfremdet“ werden mussten und gewohnte Abläufe nicht mehr stattfinden können.
Wir möchten das nicht falsch verstanden wissen, die Menschen in unserem Kreis können sich gut aufgehoben fühlen in dieser Pandemie. Der Krisenstab arbeitet hervorragend und hat unsere volle Unterstützung. Und doch hat es Auswirkungen. Die Mitarbeiter*innen aller Bereiche kommen an ihre Grenzen, Aufgaben müssen warten, weil man selbst für den Krisenstab arbeitet oder die Kolleg*innen dazu abgestellt werden, Mehrarbeit, Überstunden und Auseinandersetzungen mit unzufriedenen Bürger*innen kosten Kraft. Zusätzlich verlangt die eigene Betroffenheit, in der Krise Familie und Beruf unter einem Hut halten zu müssen, Unglaubliches ab.
Daher möchten wir zu Beginn dieser Stellungnahme zunächst unseren herzlichen Dank an alle Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung aussprechen, dass sie mit unvermindertem Einsatz einfach weitermachen und uns u.a. ermöglichen, heute über den Stellenplan und den Haushalt beraten zu können. Danke schön!
Im Vorfeld der heutigen Sitzung hat es in unserer Fraktion intensive Beratungen gegeben, auch Gespräche mit anderen Fraktionen. Bis gestern waren wir noch nicht sicher, ob wir zustimmen können.
Wobei es für uns keinen Fraktionszwang gibt.
Wir werden trotz einiger Skepsis heute dem Haushalt und dem Stellenplan zustimmen, das sei vorab gesagt. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir alle Punkte gutheißen, die sich in Stellenplan und Haushalt wiederfinden.
Auch die Kommunen ächzen unter der Pandemie und all ihren Herausforderungen. Wir haben großes Verständnis, dass die Städte und Gemeinden nicht noch mehr durch eine Erhöhung der Kreisumlage belastet werden wollen. Was uns aber geärgert hat, ist dass die dem heutigen Tag vorausgegangenen Debatten sowohl von Herrn Landrat Dr. Sommer und allen anderen Fraktionen ausschließlich unter der Überschrift „Der Hebesatz darf nicht über 27,8% steigen“, geführt wurden. Es fanden keine sachbezogenen Diskussionen statt, sondern Alle machten sich ausschließlich auf die Suche nach Positionen, bei denen man „ins Risiko“ gehen will. Das bedeutet, dass man nun Haushaltsansätze niedriger ansetzt, in der Hoffnung, dass es schon gutgehen wird.
In den letzten beiden Wahlkämpfen haben sich alle demokratischen Parteien den Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben. Jetzt müssen einfach sehr schnell Taten folgen, wenn der Kreis spätestens 2040 klimaneutral werden und seinen Beitrag zum 1,5 Grad-Ziel leisten will. Wir wissen alle, dass der Kreis seit Jahren eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz einnimmt, doch das bisher Erreichte und Geplante reicht noch lange nicht aus.
Der 50-Punkte – Klimaplan beinhaltet viele wichtige Ideen und Ansätze und umreißt unsere zukünftigen Aufgaben. Er ist ein wichtiger erster Aufschlag, hier konsequent weiter voranzugehen. Allerdings sehen wir sehr wohl noch einigen Änderungs- und Ergänzungsbedarf, vieles muss noch deutlich nachgeschärft werden. So fehlen uns u.a. die Themen Gesunde Ernährung und Bauen & Wohnen, die wir im kommenden Jahr thematisieren werden.
Klimaschutz hängt unmittelbar mit sozialer Gerechtigkeit zusammen und ist die wichtigste Aufgabe für unser aller Zukunft.
Wir müssen rasch und schnell lernen, über unsere Tellerränder zu schauen und Klimaschutz und Teilhabe als Querschnittsaufgabe verstehen, auf regionaler und globaler Ebene. Nicht der Hebesatz, sondern der konsequente Erhalt unserer Lebensräume muss unsere Triebfeder sein. Biodiversität, Artenvielfalt und die Qualität unserer Gewässer müssen verbessert und erhalten werden.
Ganz konkret werden wir u.a. weiter versuchen, den Kalkabbau und die fortschreitende Zerstörung des Teutoburger Waldes zu stoppen. „Wer Radwege sät, wird Radverkehr ernten!“, so wurde in einem Zeitungsbericht Baudezernent Carsten Rehers zitiert. Das gilt allerdings auch für den motorisierten Verkehr. Wir wollen keine weiteren Millionen in FMO und überflüssigen Straßenbau versenken, sondern werden uns noch intensiver für bessere, alltagstaugliche Radwegenetze und ÖPNV-Angebote einsetzen.
Wir haben heute wieder keine Mehrheit dafür gefunden, in die Verbesserung des ÖPNV zu investieren, stellen aber fest, dass zwei andere Fraktionen ähnliche Ideen haben. Darum werden wir in den nächsten Monaten fraktionsübergreifende Gespräche initiieren und versuchen, mehrheitsfähige Schnittmengen auszumachen und in die Beratungen bringen. Ebenso werden wir mit den Themen Teilhabe und Unterstützung von Künstler*innen verfahren.
Wir stellen seit Jahren Anträge, die Fangprämien für Bisam und Nutria endlich einzustellen und auch bestimmte Straßenbauprojekte nicht weiter zu verfolgen. Beide werden dann genauso oft abgelehnt. Das bedeutet aber nicht, dass wir diese Anträge zum „running gag“ der Haushaltsberatungen verkommen lassen wollen, wie es anscheinend von einigen Kreistagskolleg*innen verstanden wird. Uns bleibt es damit sehr ernst. Die von uns abgelehnten Straßenbauprojekte halten wir für überflüssig und überholt. Zudem würden sie den Kreishaushalt unnötig belasten. Das gilt auch für die permanente finanzielle Unterstützung des Flughafens.
Was uns überzeugt hat, heute zuzustimmen, ist die durchaus grüne Handschrift in diesem Haushaltsentwurf. Noch nie wurden im Kreis so viel eigene Mittel für Klimaschutz und Klimafolgenmanagement vorgesehen.
Wir konnten erreichen, dass der Radwegebau durch Einstellung von mehr Fachpersonal weiter vorangetrieben werden kann. Die Qualifizierung der Naturschutzwächter kann weitergehen. Der Klimafonds ist ein Erfolgsmodell. Und was uns in diesem Jahr ganz besonders am Herzen liegt und auch in den kommenden Jahren am Herzen liegen muss, ist die Unterstützung der Familien, der Kinder und Jugendlichen. Wir sind heilfroh, dass wir durch unsere Anträge erreichen konnten, dass auch in Zukunft BuT-Lotsen an Grundschulen tätig sein werden und die Alltagshelfer*innen in den Kindertageseinrichtungen für die nächsten beiden Kita-Jahre weiter finanziert werden.
Die Pandemie stellt uns alle vor ungeahnte Herausforderungen. Darauf müssen wir immer wieder neu reagieren. Wir müssen uns mit der jeweils aktuellen Lage befassen und Maßnahmen ergreifen. Aber wir müssen uns auch mit den Corona-Folgen beschäftigen. Welche neuen Probleme tun sich auf?
Was haben wir auch daraus gelernt? Schon jetzt ist klar, dass sich wirtschaftlich viel verändern wird, aber eben auch sozial.
Wie können wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, wie können wir die Wirtschaftskraft in unseren Kommunen erhalten... die extremen Einflüsse von rechts eindämmen, ... Kinder, Frauen und Männer besser vor häuslicher und sexueller Gewalt schützen, ... Schulen, Kitas und Sportplätze wieder zu einem Ort der Begegnung und des Lernens machen, ... allen Menschen, die das möchten, Zugang zu Arbeit, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu verschaffen, ... die Kunst- und Kultur wieder erlebbar machen, ... gerade im ländlichen Raum ein tragfähiges Gesundheits- und Versorgungssystem etablieren, ... Verbindungen zwischen den Menschen, Institutionen und der Politik neu denken und stärken? Diesen und vielen weiteren Fragen müssen wir uns stellen, wenn wir gestärkt aus dieser Krise herauskommen wollen.
Es liegt viel Arbeit vor uns Allen. Wir schaffen das, wenn wir auch hier im Kreistag grundsätzlich gut zusammenhalten, ohne unser politisches Profil dabei zu vernachlässigen.
Wir wollen uns diesen Fragen stellen und gemeinsam mit allen Beteiligten und Interessierten aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung nach Antworten suchen und Lösungen finden.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer und Jan-Philip Zimmermann
P.S. Da diese Stellungnahme vor Beginn der Sitzung des Kreistages im Sitzungsdienst veröffentlicht werden sollte, behalten wir uns vor, unsere Entscheidung zu ändern, wenn der Sitzungs- und Beratungsverlauf in der Sitzung dies erforderlich machen sollte.
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
nachfolgend unsere Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf 2022 mit der Bitte, diese in die Beratung zu geben.
1. Anträge zum Stellenplan
1.1 Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit:
2 zusätzliche Stellen für das Sicherstellen von Aufgaben in der Kommunenbetreuung, Verwal-
tung, Servicestelle Wärme/Effizienz im Gebäudebereich, Klimafolgenanpassung, Öffentlich-
keitsarbeit und BNE
1.2 Maßnahmen zum Monitoring der kommunalen Kompensationsmaßnahmen:
0,5 Stellenanteil zusätzlich für die Umsetzung sowie eine volle Stelle für das Monitoring/Con-
trolling.
1.3 Maßnahmen zur Verankerung von Inklusion als Querschnittsaufgabe:
Schaffung von 1,0 Stellenanteilen für eine:n „Teilhabebeauftragte:n“
2. Ausgabensenkungen gegenüber Entwurf
2.1 Produkt 135201 Wasserwirtschaft
2.1.1. Streichung der Fangprämie zur Bekämpfung von Bisam und Nutria (Einspa-
rung in Höhe von 30.000 Euro zzgl. Zuschlag aus Beschlussvorschlag B 008/2019/3)
2.2 Produkt 124201 Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Kreisstraßen und Radwegen
2.2.1 Beendigung der Maßnahme K 24n (Westumgehung Ibbenbüren) und Senkung
des Ansatzes auf 0 (Einsparung i.H.v. 478.968,00 €)
2.2.2. Beendigung der Maßnahme K 53n (Westumgehung Emsdetten) und Sen-
kung des Ansatzes auf 0 (Einsparung i.H.v. 510.943,00 €)
2.2.3. Beendigung der Maßnahme K 76n (Westumgehung Steinfurt) und Senkung des
Ansatzes auf 0 (Einsparung i.H.v. 1.400.000,00 €)
2.2.4 Beendigung der Maßnahme K37 n (Nordentlastung Hopsten) und Senkung des
Ansatzes auf 0 (Einsparung i.H.v. 200.000,00 €)
3. Ausgabenerhöhungen gegenüber Entwurf
3.1 Produkt 051202 Bildung und Teilhabe
3.1.1 Übernahme der Kosten für die BuT-Lotsen an den Grundschulen des Kreises
Steinfurt (Mehraufwendungen i.H.v. 300.000,00 €)
3.2 Produkt 066101 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
3.2.1 Erhöhung der Förderbeträge des Ausbauprogramms „Ernährung, Bewegung,
Gesundheit“ zur personellen Entlastung der Kindertagesstätten im Kreis Steinfurt von
600.000,00 € auf 900.000,00 € (Mehraufwendungen i.H.v. 300.000,00 €) jeweils für
die Jahre 2022 und 2023 (Berücksichtigung des Kita-Jahres)
3.3 Produkt 135402 Natur- und Landschaftsschutz
3.3.1 Bereitstellung von Mitteln i.H.v. 5.000,00 Euro zur fachlichen Qualifizierung der
ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten.
3.4 Produkt 124701 Verkehrsentwicklungsplanung, Mobilität, ÖPNV
3.4.1. Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln i.H.v. 2.000.000 Euro zur Förderung des
öffentlichen Personennahverkehrs im Kreis Steinfurt, insbesondere für vergünstigte
Abo-Angebote für Pendlerinnen und Pendler, die Ausweitung der Preisstufe A auf die
Umlandgemeinden der Oberzentren Münster und Osnabrück sowie zur Taktverdich-
tung und Ausweitung der bedienten Linien (insbesondere Direktverbindungen auf
Strecken ohne Bahnanschluss, bspw. zur direkten und schnelleren Anbindung des
Kreisverwaltungs-, Hochschul- und Berufsschulstandorts Burgsteinfurt via Greven,
Emsdetten, Rheine)
3.5 Produkt 146101 Klimaschutz und Nachhaltigkeit
3.5.1. Erhöhung des Budgets des Klima- und Kompensationsfonds um 50.000,00 € auf
150.000,00 €
3.6 Produkt 045201 Kunsthaus Kloster Gravenhorst
3.6.1 In Anlehnung an das Kulturgesetzbuch NRW zahlt der Kreis Steinfurt eine Auf-
wandsentschädigung für einjurierte Künstler:innen bei der jährlichen Ausstellung
Kunst in der Region (Mehraufwendungen i.H.v. 25 x 500,00€ = 12.500,00€)
4. Anträge zu strategischen und operativen Zielen
4.1. Produkt 011103 Gleichstellung von Frau und Mann
4.1.1. Änderung eines strategischen Ziels: „Erhöhung des Frauenanteils in Spitzen-
und Führungspositionen als Planziel bis 2026 auf 50%“ (bisheriges Ziel 30% bis 2022)
4.2. Produkt 135402 Natur- und Landschaftsschutz
4.2.1. Ergänzung des strategischen Ziels: „Förderung naturverträglicher Landwirt-
schaft als Alternative zur Intensivlandwirtschaft“
4.3. Produkt 157501 Tourismusförderung
4.3.1. Ergänzung operatives Ziel: Betreuung der Betriebe und Marketing im Rahmen
des Projektes Radregion Münsterland
4.4. Produkt 022205 Veterinärwesen
4.4.1. Ergänzung des strategischen Ziels: kontinuierliche Verbesserung der Tier-
gesundheit und der allgemeinen Haltungsbedingungen
4.5 Produkt 102101 Baugenehmigungsverfahren
4.5.1 Ergänzung des Strategischen Ziels: Die Bauberatung erfolgt im Sinne der Ziele
der globalen Nachhaltigkeit
4.6 Produkt 102201 Wohnraumförderung
4.6.1 Ergänzung des strategischen Ziels: Beratungen erfolgen im Sinne der Ziele der
globalen Nachhaltigkeit
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer und Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
im Namen unserer Fraktion stellen wir nachfolgenden dringlichen Antrag und bitten um schnellstmögliche Umsetzung.
Antrag:
Einrichtung eines mobilen Impfteams, das mit einem dafür ausgerüsteten Bus die lokalen Impfangebote rasch ergänzen kann
Begründung:
Noch immer hält uns die Corona-Pandemie im Griff. Ein niedrigschwelliges mobiles Impfangebot für die Menschen, die so vor Ort in ihrem Alltag erreicht werden können, kann ein wichtiger Baustein sein, um sich der Lage noch besser entgegen stellen zu können.
Dies soll zusätzlich die durch den Kreis in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden initiierten bzw. durchgeführten Impfangebote und die ständigen Angebote der niedergelassenen Ärzte ergänzen, so dass möglichst rasch möglichst viele Menschen geimpft werden können.
Das Fahrzeug kann sowohl ein selbstständig fahrender (Gelenk-)Bus (s. Münster) sein, oder auch ein großer, entsprechend aufgebauter Anhängern (s. Kreis Warendorf), der mit angekündigtem, verbindlichem Fahrplan die Menschen im Alltag an von der Bevölkerung stark frequentierten Orten erreichen in dem er auf Marktplätzen, Parkplätzen von Supermärkten oder an Mobilstationen und Bahnhöfen Halt macht. Idealerweise findet dieses Angebot auch am Abend und am Wochenende statt.
Sollte diese Möglichkeit kurzfristig erfolgreich angenommen werden, dann ist auch die Erweiterung um ein weiteres Fahrzeug denkbar.
Mit freundlichen Grüßen
im Namen der GRÜNEN Kreistagsfraktion
Elke Schuchtmann-Fehmer und Jan-PhilipZimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgenden Antrag zur Beratung in den Fachausschuss zugeben:
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Steinfurt entwickelt gemeinsam mit den zuständigen Ämtern und Verbänden und der biologischen Station in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen eine Strategie zur Regulierung der Besucherströme in den Naturschutzgebieten des Kreises Steinfurt.
Begründung:
Wir haben im Kreis Steinfurt viele landschaftliche Bereiche, die wertvolle Rückzugsnischen für die heimische Flora und Fauna bilden. Die Untere Naturschutzbehörde, die unteren Wasserbehörde, die Naturschutzstiftung und die biologische Station in Zusammenarbeit mit diversen Verbänden arbeiten daran, diese Flächen zu sichern, zu erhalten und das Netz dieser besonders schützenswerten Flächen und FFH-Gebiete zu vergrößern und Biotope zu verbinden. Für den Erhalt der Artenvielfalt wurde 2020 die detaillierte Biodiversitätsstrategie verabschiedet.
Pandemiebedingt zeigt sich nun, dass die Menschen zunehmend Erholung und Abwechslung in der näheren heimischen Umgebung suchen. Der Kreis Steinfurt bietet viele attraktive touristische Ziele, besondere Anziehungskraft haben hier eben auch die o.g. Gebiete. Das hat deutliche Spuren hinterlassen: Ämter, Verbände, Ranger und Naturschutzwacht sind an ihre Grenzen gekommen. Müll wird in die freie Landschaft geworfen und viele Menschen bewegen sich zu Fuß, zu Pferd und mit dem Rad auch abseits der vorgegebenen Pfade.
Hier muss zu Gunsten der Natur Abhilfe geschaffen werden. Daher beantragen wir, dass der Kreis Steinfurt gemeinsam mit den zuständigen Ämtern und Verbänden und der biologischen Station in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen individuelle Konzepte für stark frequentierte Schutzgebiete entwickelt. Neben den Kompetenzen der unteren Umweltbehörde ist auch eine finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung für eine reibungslose und schnelle Umsetzung etwaiger Maßnahmen erforderlich. Ziel muss es sein, z.B. durch Beschilderungen, Wegbeschreibungen sowie ein Parkflächen- und Müllmanagement die Besucher*innen besser anzuleiten und aufzuklären. Auch kann die touristische Werbung entsprechende Lenkungsfunktion übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Britta Hollinderbäumer, Elke Schuchtmann-Fehmer und Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
mit der Beschlussvorlage B222/2021 wird eine naturschutzrechtliche Befreiung der Naturschutzge-
bietsverordnung für Erkundungsbohrungen der Firma Dyckerhoff für ein geplantes Tunnelprojekt be-
antragt.
Diese Bohrungen sowie das angestrebte Tunnelbauwerk liegen jedoch vollständig im FFH Schutzge-
biet DE-3813-302 Natura 2000! Um die unmittelbaren sowie langfristigen Auswirkungen für dieses
sensible Gebiet bewerten zu können bitten wir um die schriftliche Beantwortung der nachfolgenden
Fragen sowie Diskussion im jeweiligen Ausschuss:
1. Welche kurzen und langfristigen Auswirkungen hat das Tunnelprojekt auf die Hydrologie des
Kalksteingebirges?
2. Welche Auswirkung sind auf die Grundwasserführung und die naheliegenden Kalktuffquellen
zu erwarten?
3. Welcher Baumbestand bezüglich Anzahl, Art und Alter ist von dieser Baumaßnahme direkt
und indirekt betroffen?
4. Wie werden die Auswirkungen des Tunnelprojektes hinsichtlich des betroffenen Waldökosys-
tems bewertet?
5. Ist im Bereich des Tunnels eine Beeinträchtigung von tief wurzelnden sowie des teilweise al-
ten Baumbestandes zu erwarten?
6. Mit welchen CO2-Emissionen ist für diese Baumaßnahme zu rechnen?
7. Auf welcher Grundlage kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass ein überwiegendes öf-
fentliches Interesse vorliegt (z.B. Einwände, Befragung der Bürger:innen)?
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Maik Wennemer, Jan-Philip Zimmermann und Elke Schuchtmann-Fehmer
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
die Mobilität ist im Klimaschutz Masterplan ein entscheidender Baustein auf dem Weg der angestrebten CO2-Neutralität - elektrisch betriebene Fahrzeuge sind nicht nur lokal emissionsfrei, sondern bieten unter den im Masterplan aufgezeigten Voraussetzungen einen entscheidenden klimarelevanten Vorteil.
Im ländlichen Raum als auch bei Pendlern ist das Auto oft noch alternativlos und eine Umstellung auf elektrische Antriebe dahingehend erforderlich. Grundvoraussetzung um die E-Mobilität entsprechend zu etablieren ist die systematische Entwicklung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur.
Zur Bewertung der gegenwärtigen Situation und Einschätzung der zukünftigen Entwicklung haben wir nachfolgende Fragen:
Wir bitten um schriftliche Beantwortung dieser Fragen und um die Diskussion im jeweiligen Ausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Maik Wennemer und Elke Schuchtmann-Fehmer
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Sommer,
im Namen unserer GRÜNEN Kreistagsfraktion bitten wir um Beantwortung nachfolgender Anfrage:
1. Ist gewährleistet, dass Menschen, die Leistungen nach SGB II beziehen oder aus anderen Gründen finanziell von einem Existenzminimum leben müssen, die aktuellen Hygienevorschriften einhalten können? Können sie die vorgeschriebenen Gesichtsbedeckungen in ausreichender Zahl, Händedesinfektionsmittel usw. kaufen?
2. Gibt es eine Möglichkeit, diesen Personenkreis kurzfristig und unbürokratisch zu unterstützen?
3. Wäre es möglich, eine Information für alle Bürger*innen herauszugeben, wie diese Masken zu benutzen und auch zu behandeln sind, wenn man sie wiederholt gebrauchen muss ohne sich dabei selbst oder Andere zu gefährden?
4. Wäre es möglich, dass in den Kommunen, z.B. in den lokalen Apotheken ein gewisses Kontingent an Masken kostenlos für diese Bevölkerungsgruppe zur Verfügung gestellt werden?
Die neuen Regeln schreiben vor, dass ab sofort im öffentlichen Raum keine Community-Masken mehr getragen werden dürfen. Die Nachfrage nach FFP2-Masken ist groß und die Preise ziehen wieder an. Zurzeit zahlt man pro Stück im freien Handel etwa 3,-€ +X, wobei es schon schwierig ist, überhaupt noch welche zu kaufen. Wer die Masken pfleglich behandelt und einen ausreichenden Vorrat hat, so dass er sie ca. eine Woche unberührt lüften(dann sollen die Covid-Viren spätestens abgestorben sein) oder 1 Stunde im Backofen bei 80 Grad virusfrei machen kann, der braucht 5-7 Stück. Ein Haushalt mit 3-4 Personen braucht also 15-21€/ p.P., macht also 60-84€ je Haushalt. Selbst wenn man sich mit einfachen OP-Masken behilft, kommt man derzeit nicht viel preiswerter davon.
Diese Summen belasten jeden geringverdienenden Haushalt erheblich.
Für die GRÜNE Kreistagsfraktion
Elke Schuchtmann-Fehmer
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Sommer,
im Namen unserer GRÜNEN Kreistagsfraktion bitten wir Sie um Kenntnisnahme, weitere Veranlassung und Vorlage des nachfolgenden Antrags zu den Beratungen in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 21.01.2021.
Beschlussvorschlag:
1. Die Höhe der Zuschüsse für Ferienfreizeiten mit Übernachtung wird auf 6,00€ pro Tag und Teilnehmenden, Gesamtleitung und Betreuenden à 7 Teilnehmende erhöht. Betreuende, die im Besitz einer Juleica sind, erhalten pro Tag 1,00€ mehr, also 7,00€.
2. Die Beiträge für die Schulungen von Gruppenleiter*innen mit Übernachtung werden um 1€, von 19,50€ auf 20,50€ erhöht
3. Für besondere Angebote der Kinder-und Jugendförderung, die im Rahmen der Pandemie erforderlich sind bzw. um pandemiebedingte Mehrbelastungen bestehender Angebote ausgleichen zu können, wird ein Sonderbudget in Höhe von 50.000€ eingerichtet. Die Gelder sollen rasch und unbürokratisch abgerufen werden können.
4. Mittel, die im Jahr 2021 nicht abgerufen werden, können als Übertrag im Gesamtetat für die Kinder- und Jugendarbeit im Haushalt 2022 geltend gemacht werden.
Begründung:
Die Covid-19-Pandemie wirkt sich in besonderer Weise auf das Leben von Kindern und Jugendlichen aus. Sie sind mit Beginn der Pandemie zunehmend aus dem öffentlichen Raum verschwunden. Viele Angebote der Kinder- und Jugendarbeit können aktuell und auch auf momentan noch nicht absehbare Zeit nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen und mit einem hohen finanziellen Aufwand stattfinden. Gleichzeitig stellen diese Angebote und Aktionen aber ein wichtiges und unverzichtbares Mittel zur Förderung einer guten und gesunden Entwicklung von jungen Menschen dar und leisten wesentliche Beiträge zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie als außerschulische Bildungsmöglichkeiten.
Das Engagement von Vereinen, Verbänden und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gilt es daher insbesondere auch unter präventiven Aspekten in der aktuellen Lage zu unterstützen und weiter zu fördern. Damit die Angebote und Aktionen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit auch unter Pandemiebedingungen stattfinden können, muss eine Anpassung des Gesamtetats für den Bereich Kinder- und Jugendarbeit entsprechend der benannten Punkte erfolgen.
Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer und Sandra Dömer
Beschlussvorschlag:
Für den FMO wird ein Verfahren zur Entwicklung eines alternativen und nachhaltigen Nutzungskonzeptes (Konversionsverfahren) eingeleitet. Finanzierungszusagen aus dem Kreis Steinfurt stehen unter dem Vorbehalt, dass die anderen Gesellschafter diesem Konversionsprozess zustimmen.
Die zentralen Ziele dieses Prozesses sind:
Die Konversion sollte über mehrere Jahre angelegt sein und vor allem die folgenden Aufgaben haben:
Begründung:
Die Corona-Krise mahnt uns alle, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. Diese Haltung sollte auch im Hinblick auf die Bewilligung der Corona-Hilfen für den FMO maßgeblich sein. Es ist auch für den Flughafen Zeit, sich anders aufzustellen oder genauer gesagt: Zeit für die Entwicklung eines nachhaltigen und alternativen Nutzungskonzeptes im Zuge eines Konversionsprozesses. Denn der FMO ist wie fast alle deutschen Regionalflughäfen nicht allein durch die Geschäftsausfälle im Zuge der Corona-Pandemie in seiner Existenz gefährdet. Es stellt sich umgekehrt dar: Die Krise offenbart die Fehlentwicklungen vergangener Jahrzehnte, sie zwingt wie jede Krise im eigentlichen Wortsinn dazu, den Blick für die Realität zu öffnen. Und sie stellt zu Recht aus wirtschafts- und umweltpolitischer Perspektive die Existenz des FMO mit seinem derzeitigen Geschäftsmodell in Frage.
Dauerhafte Subventionierung in dreistelliger Millionenhöhe
Denn zu den 2014 und 2015 zugesagten Eigenkapitalerhöhung und Gesellschafterdarlehen von insgesamt über 110 Mio. Euro gesellen sich mittlerweile weitere geplante Gesellschafterdarlehen, die entsprechend des Finanzierungskonzeptes 2 sich bis 2030 auf über 50 Mio. Euro summieren. Hier ist anzumerken, dass Gesellschafterdarlehen für den Kreis Steinfurt aufgrund der wirtschaftlich prekären Lage des FMO nahezu vollständig abzuschreiben sind, der Kreis für sein Darlehen also keinen finanziellen Gegenwert erhält. Hinzu kommen drittens die geforderten 30 Mio. Euro an Corona-Hilfen für 2020 bis 2022.
Das Risiko eines Totalausfalls der öffentlichen Investitionen wird währenddessen zunehmend größer, wenn sich auch nach der Corona-Krise der Trend zu immer mehr Konzentration bei den Airlines und im Flughafenmarkt fortsetzt und somit zu immer mehr Preisdruck für den FMO und weitere Regionalflughäfen führt. Eine Finanzierung über den Kapitalmarkt ist zudem in weite Ferne gerückt – Banken werden auch langfristig dem FMO auf Grund des zu hohen Risikos keine Darlehen gewähren.
Der FMO macht auch bei Nichtbeachtung ökologischer Aspekte rein wirtschaftlich also kein glaubhaftes Zukunftsversprechen.
Im Gegenteil: Er blockiert durch die Inanspruchnahme des Luftraums den für den Klimaschutz und die Energiewende dringend notwendigen Ausbau regenerativer Energieerzeugung mit Wind und Wasserstoff vor allem in Greven und Ladbergen.
Schon heute wird jeder Arbeitsplatz des FMO mit über 30.000 Euro pro Jahr aus kommunalen Finanzmitteln subventioniert. Mit diesem Geld können wir mehr und sichere Jobs schaffen und den Beschäftigten am FMO gute Perspektiven bieten.
Klimaschutz
Mit öffentlichem Geld subventionierte Wochenendtrips und unnötige Kurzstreckenflüge kann sich auch nach der Corona-Krise keiner mehr wünschen, der mit klimapolitischen Zielen als Verantwortungsträger ernstgenommen werden will. Zudem erfordert schon die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens den Ersatz der Inlandsflüge, die über ein Drittel des FMO-Betriebs ausmachen, durch die Bahn. Diese gilt es zu stärken, um eine gute Erreichbarkeit für Wirtschaft und Menschen im Münsterland sicherzustellen.
Dieser Antrag bietet dem Kreis Steinfurt die Chance, einen Konversionsprozess einzuleiten, der nicht nur zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und zu sicheren Arbeitsplätzen beiträgt. Der Kreis Steinfurt kann mit diesem Prozess auch seiner Vorreiterrolle als Klimaschutzkommune gerecht werden. Zudem können mehr Mittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Kreis so manchen Weg zur Arbeit und viele Geschäftsreisen erübrigen, wenn in einem digital gut vernetzten Kreis Videokonferenzen und digitales Arbeiten zuverlässig funktionieren. Diese Entwicklung wird den FMO über die Corona-Pandemie hinaus wirtschaftlich zusätzlich unter Druck setzen, weil die Zahl der Flüge noch weiter sinkt.
Es ist jetzt an der Zeit, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. Mit der Eröffnung des Konversionsverfahrens wird der Kreis der Verantwortung für seinen Haushalt und gegenüber international geforderten klimapolitischen Zielsetzungen erkennbarer gerecht.
Dies wäre auch verantwortlich gegenüber den Steuerzahler*innen und den derzeit etwa 350 Beschäftigten am FMO und Tochtergesellschaften, deren Arbeit und Einkommen auch in Zukunft erhalten bleiben soll. Parallel sollte eine bundes- bzw. zumindest landesweite Flughafenbedarfsplanung angeschoben werden, um in Zukunft den ruinösen Wettbewerb von steuerfinanzierten Regionalflughäfen zu beenden.
Für die GRÜNE Kreistagsfraktion
Dr. Jan-Niclas Gesenhues und Jan-Philip Zimmermann
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
das Unternehmen Calcis hat innerhalb des FFH-Gebietes Teutoburger Wald und außerhalb der BSABFlächen für den Kalkabbau die Erweiterung seiner Abgrabung um 9,9 ha beantragt. Der Erörterungstermin fand am 25. und 26. 08. 2020 statt. Eine Erörterung von - aus Sicht von Pro Teuto - wesentlichen Sachverhalten konnte nicht in vollem Umfang erfolgen, da sowohl zum Planungsrecht als auch zum Naturschutzrecht die beteiligten Stellen ihre Stellungnahmen nicht oder nur unvollständig abgegeben hatten. Die einwendenden Personen und Verbände haben jedoch - auch jetzt noch im laufenden Verfahren - einen Anspruch darauf, sich dazu äußern können.
Nach gegenwärtigem Informationsstand hat der Kreis Steinfurt seine bauplanungsrechtliche Stellungnahme nicht im notwendigen Umfang abgegeben, so dass vermutlich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens der Fa. Calcis nicht abschließend beurteilbar ist.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie darum bitten, mir die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wann und wie oft wurde der Kreis Steinfurt als Baubehörde an dem aktuellen Genehmigungsverfahren der Fa. Calcis zum Kalkabbau beteiligt?
2. Welche Stellungnahmen hat der Kreis Steinfurt bislang zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit
des Vorhabens der Fa. Calcis abgegeben?
3. Hat der Kreis Steinfurt an dem entsprechenden Erörterungstermin teilgenommen? Wenn ja,
zu welchen Sachverhalten wurde vorgetragen?
4. Wie genau schätzt der Kreis Steinfurt nun die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Abgrabungsantrags der Fa. Calcis ein? Wie lauten die Begründungen für eine Zustimmung bzw. eine
Ablehnung des Vorhabens?
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Jan-Niclas Gesenhues und Elke Schuchtmann-Fehmer
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie in der Verwaltung, den politischen
Gremien, den Fraktionen und der interfraktionellen Zusammenarbeit der Einsatz von Video-
Konferenztechnik sinnvoll umgesetzt werden kann. Dabei sollen sowohl die internen Prozesse
und Strukturen als auch die Schnittstellen zu den Bürger*innen berücksichtigt werden
(z.B. Beratungsangebote, Livestreams von Sitzungen, etc.).
2. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, dem Bedarf entsprechende Technologien einzuführen.
Zur Begründung:
Die Pandemie hat viele Besprechungsformate in die Virtualität gezwungen. Vom Bundeskabinett bis
in die Wohnzimmer der Menschen werden moderne, digitale Konferenztechnologien immer intensiver
genutzt. Die technischen Lösungen sind dabei vielfältig und mittlerweile sehr bedienungsfreundlich.
Mit der Einführung dieser Technik geht es uns auch um Formate, die über die klassische Videokonferenz
hinausgehen und z.B. auch die Durchführung „hybrider Sitzungen“ oder Livestreams ermöglichen.
Dazu ist eine Kamera- und Tontechnik erforderlich, die ermöglicht, dass zugeschaltete
Teilnehmende jederzeit die sprechende Person gut sehen und verstehen können.
Eine besondere Herausforderung bei der Umsetzung ist sicherlich, dass Menschen nicht aufgrund
von Sprache, Alter, finanzieller Situation, Überforderung, etc. „digital ausgeschlossen“ sind.
Auch wenn diese Art der Kommunikation das persönliche Gespräch nicht ersetzen kann, hat sie sich
in vielen Bereichen bewährt und hält zunehmend Einzug in den Alltag vieler Menschen. Die Fraktion
von B90/GRÜNE nimmt diese Zunahme an gesellschaftlicher Akzeptanz deshalb zum Anlass, die Digitalisierung voranzutreiben und Verwaltungsstrukturen nachhaltig zu optimieren. Dadurch sollen interne Arbeitsabläufe vereinfacht und langfristig Kosten gespart werden. Außerdem soll den
Bürger*innen des Kreises Steinfurt eine moderne Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden, die vor
allem in diesem großen Flächenkreis einen Mehrwert bietet.
Jan-Philip Zimmermann und Dr. Jan-Niclas Gesenhues
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
folgende Anfrage an die UNB zur Umsetzung der Ausgleichsflächen und deren Pflege und zum Straßenbegleitgrün, das sich nicht direkt im Sicherheitsbereich der Fahrbahnen befindet, bitten wir zu
beantworten.
Wie werden Bewirtschaftungsauflagen für Ausgleichsflächen wie z.B. Extensivwiesen vor Ort umgesetzt?
Die mangelhafte Umsetzung von Ausgleichsflächen wurde auch in der WDR-Lokalzeit vom
23.10.2020 aufgegriffen. Ausgleichsflächen haben einen hohen Wert für den Artenschutz und die
Biodiversität, daher ist eine entsprechende Pflege von unschätzbarem Wert für den Erhalt der Artenvielfalt. Maßgeblich ist die Abfuhr des Mahdgutes, denn eine Mulchmahd mit Verbleib des Häckselgutes auf den Flächen kommt einer Düngung gleich, die in extensiv zu bewirtschaftenden Flächen untersagt ist.
Genau das passiert aber zum Beispiel in den Flächen an der K50 und K64 in Altenberge: Anfang Oktober 2020 wurden verschiedene Ausgleichsflächen in diesem Bereich gemulcht und nicht abgeräumt, obwohl die entsprechenden Flächen doch extensiv bearbeitet werden müssten.
Auch Feuchtbiotope und Blänken mit Schilfbewuchs innerhalb von Ausgleichsflächen wurden bis an
das Ufer ebenfalls gemulcht. Die Flächen wurden wie angrenzendes Straßenbegleitgrün gepflegt. Beobachtet wurde dieses Vorgehen verbreitet auch auf anderen Flächen im ganzen Kreis Steinfurt.
Im Fall des Straßenbegleitgrüns sind sicherlich andere Zwänge maßgeblich – Freischnitt von Leitpfosten
und Schutzplanken, Mahd von Mulden/Rigolen-Systemen, Freischnitt von Gräben, die der Entwässerung von Straßen dienen. Dennoch wäre auch hier eine extensivere Bewirtschaftung mit Abfuhr des Mahdgutes wünschenswert.
Fragen an die UNB:
➢ Wie stellt die UNB derzeit sicher, dass alle Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden?
➢ Wieviel Personal benötigt die UNB, um die zeitnahe Umsetzung aller Maßnahmen des Ausgleichsmaßnahmen-
Katasters zu kontrollieren und sicherzustellen?
➢ Wie geht die UNB mit bekannten Fällen um, in denen Ausgleichsmaßnahmen auch nach einer
angemessenen Umsetzungszeit nicht umgesetzt sind?
➢ Wie und von wem werden die Pflegemaßnahmen für die Ausgleichsflächen festgelegt?
➢ Wer pflegt die Flächen? Läuft dies ausschließlich über Pachtverträge? Wer überprüft die
fachgerechte Umsetzung?
➢ Wer koordiniert die Pflegemaßnahmen für das Straßenbegleitgrün im Kreis Steinfurt?
➢ Gibt es Gutachten über den ökologischen Wert von Straßenbegleitgrün?
➢ Wie und von wem werden die Mitarbeiter des Kreisbauhofes geschult?
➢ Gibt es dazu ein Schulungsprogramm?
➢ Gibt es diesbezüglich eine Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Gemeinde- und Stadtbauhöfe?
➢ Welche Maschinen stehen für die Pflege der Flächen zur Verfügung?
➢ Wären auch für schmale Flächen maschinelle Lösungen mit Abfuhr des Mahdgutes möglich
oder müssten derartige Fahrzeuge noch angeschafft werden?
➢ Was geschieht mit evtl. versehentlich gemulchten Ausgleichsflächen um den ökologischen
Nutzen der Fläche wiederherzustellen?
Ich bitte die Fragen schriftlich und mündlich im nächsten Umweltausschuss zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dr. Jan-Niclas Gesenhues
Arten und Natur schützen – Rahmenbedingungen für die Naturschutzwacht verbessern
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung erarbeitet einen Maßnahmenkatalog zur Stärkung der Naturschutzwacht und legt
diesen der Politik zur Beratung vor. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet insbesondere Regelungen zu
den folgenden Punkten:
1. Erarbeitung von Aufgabenbeschreibungen (z.B. Erfassung nicht umgesetzter Ausgleichsflächen;
Öffentlichkeitsarbeit; Biotopmaßnahmen; etc.), Meldestrukturen (kommunales Ordnungsamt;
UNB; Polizei) und Auswertungsmöglichkeiten
2. Erhöhung der Aufwandsentschädigung als Anerkennung für die ehrenamtliche Tätigkeit
3. Vereinfachte Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Kleinstausgaben wie z.B. für Werkzeug
und Materialien
4. Qualifizierung, sowie anforderungsgerechte Fortbildungen der ernannten Naturschutzwächterinnen
und Naturschutzwächter
5. Intensive Begleitung und Beratung
6. Prüfung der Einführung eines Natur- und Umweltschutzpreises, der regelmäßig in bestimmten
zeitlichen Abständen ausgelobt wird, als Anerkennung für diese wichtige ehrenamtliche
Arbeit.
Begründung:
Im Kreis Steinfurt sind aktuell 82 benannte Naturschutzbeauftragte in 49 Bezirken aktiv. Diese Naturschutzwacht
obliegt der Verantwortung der Unteren Naturschutzbehörde. Diese Tätigkeit erfolgt
komplett ehrenamtlich.
Die Tätigkeiten dieser Naturschützer*innen sind sehr vielseitig, dazu gehören in erster Linie die Abwendung von Schäden jeglicher Art in der Natur, die Ahndung von Umweltverstößen sowie die Feststellung von Schäden. Nicht zu vernachlässigen ist auch die Beratung der Bürgerinnen und Bürger, sowie die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht und Landschaftspflegearbeiten wie z.B. die
Installation und Pflege von Nisthilfen.
Die Naturschutzbeauftragten bilden auch die Kontaktstelle der Behörde zur Bevölkerung und dienen
als Multiplikatoren für alle möglichen Naturschutzthemen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum
Erhalt unserer Naturschutzgebiete und der Artenvielfalt. Von Ihrer Tätigkeit profitieren alle Beteiligten,
neben Flora und Fauna auch die Waldbesitzer, Erholungsuchende, angrenzende Gemeinden und
die zuständigen Behörden.
In Zeiten des Klimawandels ist unser Wald unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt. Neben Sturmschäden kommt es aufgrund von Trockenheitsperioden zu massivem Schädlingsbefall. Das Absterben von Fichtenbeständen stellt die Waldwirtschaft vor neue Herausforderungen. Die Coronakrise treibt zudem immer häufiger und immer mehr Erholungsuchende und Kurzurlauber in unsere Wälder, die Nutzungsdichte steigt stetig an und muss koordiniert werden. Darüber hinaus ist die Tätigkeit der ehrenamtlichen Naturschützer auch von großer Bedeutung für unsere naturnahen Flächen, Schutzgebiete wie Feuchtwiesen und Moore, sowie für Offenland und Wallhecken. Sie sichern ihren Fortbestand und sind maßgeblich an deren Entwicklung beteiligt. Durch den Erhalt einer möglichst großen Biodiversität wird unter anderem eine Lebensgrundlage für zukünftige Generationen gesichert.
Aus diesen Gründen erlangt unsere Naturschutzwacht eine immer größere Bedeutung. Es ist unerlässlich, deren Tätigkeits- und Handlungsspielraum zu sichern und für die Zukunft weiter auszubauen. Vor diesem Hintergrund erfolgt der o.g. Beschlussvorschlag.
für die Grüne Kreistagsfraktion
Maik Wennemer und Dr. Jan-Niclas Gesenhues
Sehr geehrter Kreisdirektor,
sehr geehrter Herr Dr. Sommer,
Im Namen unserer Fraktion beantragen wir die Ausrichtung eines Kreisbildungskongresses „Digitale Bildung“ im ersten Quartal 2021.
Die Pandemie hat kompromisslos die „digitalen“ Schwachstellen von Bildungseinrichtungen offengelegt. Von unzureichender Infrastruktur (z.B. mangelhafter Netzanschluss, kein W-Lan) und fehlenden Sachmitteln (z.B. Streaming-/VCall-Hardware, Endgeräte), über fehlendes Anwendungswissen bis hin zu den Sorgen und Ängsten der an Bildung Beteiligten.
Gleichzeitig hat die Pandemie im Bildungssektor für einen noch nie dagewesenen Innovationsimpuls gesorgt und einen Entwicklungsschub ausgelöst (z.B. Online-Seminare/-Beratung, digitales Lernen, digitale Arbeitsorganisation, uvm.). Die Situation könnte widersprüchlicher nicht sein: Viele Bildungsangebote wurden komplett abgeschaltet und befinden sich z.T. noch immer im „shutdown“ oder laufen nur stark eingeschränkt. Zukunftsängste und Ratlosigkeit der Beteiligten vermischen sich mit Zukunfts-Ideen und Experimentierfreude. Zwischen Kurzarbeit und Hygienekonzept zeigt sich jedoch vielerorts auch eine gewisse Aufbruchsstimmung.
Ein Kreisbildungskongress „Digitale Bildung“
- soll diesen Innovations- und Entwicklungsschub aufnehmen und verstärkt wieder zurück in die Einrichtungen fließen lassen.
- ist wichtig, um die Vielfalt in der Bildungslandschaft zu stärken und Bildungseinrichtungen zukunftsfähig und krisensicher zu machen.
- soll die Bildungseinrichtungen im Kreis Steinfurt stärker vernetzen und Synergien ausschöpfen.
- soll die speziellen Bedürfnisse, Anforderungen und Erwartungen an Bildung in unserem Kreis integrieren.
- muss auf konkrete Empfehlungen und Maßnahmen abzielen.
- soll nicht in Konkurrenz zum Regionalen Bildungsnetzwerk stehen
– im Gegenteil, das RBN könnte hier als Veranstalter auftreten. So können bestehende Strukturen genutzt und weiter ausgebaut werden.
Bisherige Veranstaltungen haben aus unserer Sicht vor allem die Ausstattung, technische Voraussetzungen und strukturelle Rahmenbedingungen in den Fokus genommen. Dies ist sicherlich auch wesentlich für eine gelingende Umsetzung. Ein Zentraler Blickwinkel sollte bei dieser Veranstaltung jedoch darauf liegen, wie digitale Bildung gelingt und tatsächlich alle Schüler*innen und Teilnehmende von sonstigen Bildungsangeboten davon profitieren können.
Ein Kreisbildungskongress „Digitalisierung“ soll dabei alle relevanten Player, wie z.B.
- Volkshochschulen, Familienbildungsstätten, Jugend- & Familiendienste
- Private Lerninstitute
- FH Münster Campus Steinfurt - Städtische Regelschulen - Freie Schule Tecklenburger Land Ibbenbüren und Waldorfschule Rheine
- KiTas
- Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Schulungszentren des Handwerks und der Industrie, z.B. Kreishandwerkerschaft ST/WAF
beteiligen und multiprofessionell organisiert werden. Dazu können bspw. erfahrene Organisationen beratend und/oder durchführend hinzugezogen werden (z.B. www.digitaleBildungfüralle.org e.V. Berlin).
Sehr geehrter Dr. Sommer,
die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgenden Antrag in die Beratung zu geben:
Beschlussvorschlag:
Der Klimafonds des Kreises Steinfurt wird mit 200.000 Euro zusätzlich aufgestockt.
Begründung:
Als Grüne Kreistagsfraktion freuen wir uns über die sehr große Nachfrage nach Fördermitteln aus dem Klimafonds des Kreises Steinfurt. Durch die finanzielle Förderung von Photovoltaikanlagen, Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern sowie Klima- und Naturschutzprojekte leisten wir als Kreis einen konkreten und bürgernahen Beitrag zum Klimaschutz, aber auch zur Unterstützung von Familien und Vereinen. Die eingesetzten Gelder kommen direkt der lokalen Wirtschaft zugute. Wir danken der Verwaltung und insbesondere dem Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit für die zügige und erfolgreiche Umsetzung unseres Grünen Antrags auf Einrichtung dieses Klimafonds.
Bereits wenige Tage nach Öffnung des Antragsportals waren Anträge in einer Höhe eingegangen, die die bisher bereitgestellten Mittel von 50.000 Euro um ein Mehrfaches übersteigen. Bisher wurden Anträge über rund 200.000 Euro gestellt, davon laut Auskunft der Verwaltung über 200 Anträge (ca. 170.000 Euro) im Bereich Photovoltaik und über 60 Anträge (ca. 32.000 Euro) im Bereich Lastenräder/- anhänger. Hätte die Verwaltung das Antragsportal länger offen gelassen, wären höchstwahrscheinlich noch deutlich mehr Anträge eingegangen. Es ist davon auszugehen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Anträge auch förderfähige Projekte beinhaltet.
Hinter dieser Vielzahl von Anträgen verbirgt sich ein großes Potenzial für konkreten Klimaschutz vor Ort. Insbesondere die hohe Zahl von Anträgen zur Förderung von Photovoltaikprojekten bedeutet einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Energieautarkie durch die dezentrale Energieerzeugung, und die Vielzahl von Anträgen zur Förderung von Lastenrädern und -anhängern stellt einen anerkennenswerten Baustein für die Mobilitätswende im Kreis Steinfurt dar. Wir wollen als Grüne Kreistagsfraktion dieses Potenzial nutzen und die vielen Antragsstellerinnen und Antragssteller unterstützen. Vor diesem Hintergrund ist die Aufstockung des Klimafonds der nächste logische Schritt, um mit vertretbarem Aufwand einen großen Effekt für konkreten Klimaschutz zu erzielen und die zielgerichteten Unterstützungsangebote auszubauen.
Dies ist der richtige Zeitpunkt ein Zeichen zu setzen, dass wir als Politik im Kreis Steinfurt das rege Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Klimafonds anerkennen und die sich bietenden Möglichkeiten für effektiven Klimaschutz nutzen. Denn die Klimakrise macht auch in der aktuellen Corona-Pandemie keine Pause. Der Handlungsdruck ist nach wie vor groß.
Mit freundlichen Grüßen
für die Grüne Kreistagsfraktion
Dr. Jan-Niclas Gesenhues
Die Anfrage, die gemeinsam mit der GRÜNEN Ratsfraktion Emsdetten entwickelt wurde und zu den Hintergründen der Visualisierung des Trassenverlaufs der K53n gestellt wurde, können Sie hier nachlesen.
Sehr geehrter Herr Landrat,
In Deutschland werden jährlich etwa 12 Millionen Tonnen an genießbaren Lebensmitteln verschwendet (www.bmel.de). Dabei entfallen ca. 6 Millionen Tonnen auf Privathaushalte - den Rest teilen sich Lebensmittel erzeugende/verarbeitende Betriebe, der Einzelhandel, usw. (ebd.). Es ist davon auszugehen, dass es auch in direkten/indirekten Beteiligungen des Kreises zu Lebensmittelverschwendungen kommt. Im Kontext dieses Themenfeldes ist außerdem unbedingt zu berücksichtigen, dass vor allem die Erzeugung/Produktion tierischer Produkte (Zucht, Mast, Molkereiprodukte, etc.) sehr rohstoffintensiv ist. Die negativen Auswirkungen auf das Klima, die hier ihren Ursprung haben, sind weithin bekannt. Nicht zuletzt deshalb ist die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung auch ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz.
Die Auswirkungen dieser Verschwendung lassen sich z.B.entlang von Flächennutzung, Wasserwirtschaft, CO2-Emissionen, Transport/Logistik, Verpackungsabfällen, usw. beschreiben.
Der Kreistag des Kreises Steinfurt hat deshalb am 16.12.2019 unter dem Produkt 146101 Klimaschutz und Nachhaltigkeit für den Haushaltsplan 2020 folgende operative Zielsetzung beschlossen: „Entwicklung einer Strategie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen“.
Die Fraktion von B90/GRÜNE im Kreistag Steinfurt bittet nun um die Beantwortung folgender Fragen (im Ausschuss für Umwelt, Ernährung, Landwirtschaft, Klima- und Naturschutz am 17. März 2020):
1. Zu den folgenden Fragen werden eine möglichst umfassende Aufschlüsselung und Darstellung der Einrichtungen/Betrieben erbeten:
a. An wie vielen Einrichtungen, die Lebensmittel verarbeiten, verkaufen, ausgeben, etc., ist der Kreis direkt oder indirekt beteiligt?
b. Wie viele Lebensmittel-erzeugende Betriebe sind aktuell im Kreis ST angesiedelt?
c. Wie viele Lebensmittel-verarbeitende Betriebe sind aktuell im Kreis ST angesiedelt?
2. Ziel der Anfang 2019 im Bundeskabinett verabschiedeten “nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen” ist es, bis 2030 die Lebensmittelverschwendung in Deutschland pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Lebensmittelabfälle einschließlich Nachernteverlusten zu verringern. Welche Bemühungen unternimmt die Verwaltung des Kreises Steinfurt bereits, um zur Erreichung dieses Zieles beizutragen?
3. Hat die Verwaltung des Kreises Steinfurt bereits anderweitig Maßnahmen ergriffen, um der Verschwendung noch genießbarer Lebensmittel entgegenzuwirken und wenn ja, welche?
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer & Jan-Niclas Gesenhues
Wir GRÜNE im Kreis Steinfurt werden auch zukünftig eine Streichung der FMO-Subventionen fordern. Allein dadurch erhöht sich für 2020 der finanzieller Spielraum des Kreises um über 5,5 Mio. Euro. Deutliche Ausgabensenkungen (über 1,8 Mio. €) ergeben sich aber auch durch unsere Anträge zu den Straßenbaumaßnahmen im Kreis. Vor diesem Hintergrund fallen die Ausgabenerhöhungen ggü. dem Entwurf der Verwaltung relativ moderat aus.
Für eine solide Gegenfinanzierung unserer Anträge ist also gesorgt. Hier sind insbesondere unsere Anträge zum ÖPNV (2 Mio €), zur Landschaftsplanung 160 Tsd €), zum Klimaschutz (50 Tsd. €) und der Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (über 500 Tsd. €) zu erwähnen.
Zusätzlich fordern wir, dass endlich ein faires “Azubi-Ticket” für den Kreis Steinfurt entwickelt und eingeführt wird. Dieses soll auch Menschen im Bundesfreiwilligendienst oder im freiwilligen ökologischen/sozialen Jahr die Nutzung des gesamten ÖPNV im Kreisgebiet und darüber hinaus ermöglichen. Im Interesse der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sollen dabei die Preise von Azubi- und Semesterticket angeglichen werden.
Wir fordern außerdem die Entwicklung und Einführung einer Strategie gegen die Lebensmittelverschwendung. Denn: Lebensmittelverschwendung ist Ressourcenverschwendung! 11 Millionen Tonnen genießbarer Lebensmittel werden jährlich deutschlandweit verschwendet. Kreiseigene Küchen, die EGST, das Veterinäramt, Teilnehmer*innen von Projekten wie “Klimaschutzbürger”, etc. können hier miteinbezogen werden.
Alle Änderungsanträge im Detail.
Haushaltsrede unseres Fraktionssprechers Jan-Niclas Gesenhues
Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN im Kreistag des Kreises Steinfurt und die Fraktion DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Emsdetten beantragen, die jeweils zuständigen Gremien mögen beschließen:
Begründung zu 1 und 2:
Die durch den Straßenbaulastträger Kreis Steinfurt ins Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Kreisstraße K53n eingebrachten Umweltuntersuchungen sowie das Verkehrsgutachten haben sich im in Emsdetten vom 16. bis 20.09.2019 durchgeführten Erörterungstermin als zum Teil derartig fehlerbehaftet dargestellt, dass die Planfeststellungsbehörde der Bezirksregierung Münster den Kreis Steinfurt zur Überarbeitung der Gutachten auffordern musste.
Unabhängig hiervon konnte der Nutzen des Straßenneubauprojektes in dieser Dimension auch in diesem Termin nicht überzeugend nachgewiesen werden. Insbesondere die Verkehrsgutachter verwickelten sich in Widersprüche und der Leiter der Straßenbaubehörde ließ sich dergestalt zur Sache ein, dass grundsätzliche Zweifel an der Arbeitsweise der Behörde nicht unangebracht erscheinen.
In der Sache würden durch die 5,8 Kilometer gebaute Strecke der Kreisstraße und das Erfordernis des Baus von weiteren ca. 5 km Wirtschaftswegen sowie zahlreichen Unter- und Überführungen, Durchlässen, Brücken, Pumpwerken und weiteren technischen Einrichtungen in erheblichem Umfang landwirtschaftliche Flächen verloren gehen. Ein schützenswerter Naturraum und ein vielfrequentiertes Naherholungsgebiet würden durch eine bis zu 50 Meter breite Trasse, die erhöht durch die Landschaft geführt wird, zerteilt und unwiederbringlich ihrer Funktionen beraubt.
Große Teile der Emsdettener Bevölkerung und Einwohnerinnen und Einwohner im gesamten Kreis Steinfurt stellen sich gegen dieses Projekt: An einer Fahrrad-Protestfahrt am Sonntag, dem 07.07.2019, nahmen mehr als 500 Personen teil. Eine derzeit laufende Petition gegen das Projekt haben bereits 2 mehr als 3.200 UnterstützerInnen unterzeichnet (Stand: 19.11.2019). Sie alle haben erkannt, dass sich die Mobilitätsbedürfnisse des 21. Jahrhunderts nicht mit verkehrsplanerischen Relikten aus den 1980er Jahren des vergangenen Jahrhunderts befriedigen lassen.
Die K53n als sogenannte „Westumgehung“ stellt in der vorliegenden Planung keine Umgehung, sondern lediglich eine ergänzende Spange dar, wodurch der verkehrliche Nutzen sehr fraglich ist. Zur Zeit wird von allen Seiten und auf allen politischen Ebenen eine Mobilitätswende angestrebt und umgesetzt: Durch Elektro- und Wasserstoffantriebe werden die Verkehrsemissionen (u.a. Geräusche, Abgase, Feinstaub) mittel- und langfristig im Personen- wie auch im Frachtverkehr erheblich sinken.
Aus diesen Gründen fordern wir den Kreistag des Kreises Steinfurt und den Rat der Stadt Emsdetten auf, die Planungen für das größte jemals projektierte Straßenneubauvorhaben des Kreises Steinfurt zu beenden und hierdurch weitere erhebliche und unnötige Kosten für fortgesetzte Planungen und Ankäufe von Grund und Boden zu vermeiden.
Begründung zu 3:
Für die projektierte K53n gibt es noch kein Baurecht, da hierfür ein bestands- oder rechtssicherer Planfeststellungsbeschluss erforderlich ist. Dieser liegt derzeit nicht vor, insofern fehlt jegliche Rechtsgrundlage zur Verausgabung von Mitteln, die dem Neubau einer K53n zugeordnet sind.
Dies gilt insbesondere für den im nächsten Jahr vorgesehenen Umbau der Kreuzung K53/K54 zu einem Kreisverkehrsplatz, für den in beiden Haushaltsplanentwürfen Mittel eingestellt sind, als „Baukosten K53n“.
Die Einführung der Bezeichnung „K53n“ suggeriert an dieser Stelle vielmehr sogar eine Unumkehrbarkeit des Bauvorhabens. Sie ist somit irreführend und sendet an dieser Stelle eine nicht zutreffende politische Botschaft.
Wir fordern die Stadt- und die Kreisverwaltung daher auf, diese Etatpositionen anders auszuweisen. Die Mittel dienen vielmehr der Verkehrssicherheit und der verkehrlichen Ertüchtigung des Anschlusspunktes K53/ K54.
Folgender Hinweis sei an dieser Stelle gegeben:
Zwischen dem Kreis Steinfurt als Träger der Straßenbaulast und der Stadt Emsdetten als Belegenheitskommune wurde im Jahr 2011 zum Zweck der Durchführung eines vorgesehenen Unternehmensflurbereinigungsverfahrens zur Realisierung der K53n eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme von Kosten für Grunderwerb und Planungsleistungen für den Neubau der Kreisstraße K53n getroffen.
In der Präambel dieses Vertrages heißt es zum Zweck der Vereinbarung ausdrücklich: „Mit diesen Beschlüssen soll die Finanzierung der Verfahrenskosten der Unternehmensflurbereinigung durch die Stadt sicher gestellt werden.“ Diese Vereinbarung wird bis zum heutigen Tage umgesetzt, obwohl unseres Wissens nach das Unternehmensflurbereinigungsverfahren bereits 2013 am Widerstand der Landwirte gescheitert ist.
Eine rechtliche Überprüfung und Würdigung dieses Umstandes scheint zeitnah angezeigt um festzustellen, ob hier nicht ebenfalls ohne Rechtsgrundlage Zahlungen von der Stadt Emsdetten an den Kreis Steinfurt geleistet werden.
Jan-Niclas Gesenhues
(Fraktionssprecher
B90/GRÜNE im
Kreistag Steinfurt)
Christian Sorge
(Fraktionssprecher
DIE GRÜNEN im Rat
der Stadt Emsdetten)
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Steinfurt richtet einen Klimafonds ein. Der Klimafonds des Kreises Steinfurt dient der finanziellen Förderung von konkreten und effektiven Klimaschutzprojekten von Bürger-innen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und Betrieben. Eine Liste förderfähiger Maßnah-men und Förderkonditionen wird unter Federführung des Energieland 2050 e.V./Amt 68 im Dialog mit dem Netzwerk des Vereins sowie Vertreterinnen und Vertretern des Kreistags erarbeitet. Jährlich werden dem Fonds Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro zugeführt.
Begründung:
Bürgerinnen und Bürger, Politik und Wirtschaft im Kreis Steinfurt haben beim Klimaschutz schon viele wichtige Schritte gemacht. Angesichts der großen Bedrohung, die von der Klimakrise ausgeht, gilt es, unsere Anstrengungen weiter zu intensivieren. Denn als Gesell-schaft haben wir längst noch nicht den notwendigen Reduktionsgrad für Treibhausgasemis-sionen erreicht. Im Gegenteil, die Treibhausgasemissionen liegen in Europa, Deutschland und auch im Kreis Steinfurt noch weit über dem eigentlich angestrebten Maß, das das Er-reichen des 1,5 Grad-Ziels ermöglicht. Aktuell steuern wir auf ein Klimaszenario zu, das mit einer Erderwärmung von deutlich über 2 Grad Celsius in eine extreme Verschärfung der Klimakrise mit unkalkulierbaren Folgen führt. Daher ist die Lösung der Klimafrage eine der zentralen politischen Aufgaben für Generationengerechtigkeit und globale Gerechtigkeit. Vor dem Hintergrund der klimapolitisch unzureichenden Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene, ist es umso mehr an den Kommunen und Landkreisen zu zeigen, wie Klimaschutz, Energie- und Verkehrswende vor Ort gelingen können.
Als Grüne im Kreistag möchten wir, dass Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Vereine in Zukunft noch effektiver und einfacher einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie weitere zivilgesellschaftliche und wirtschaft-liche Akteure beim Klimaschutz mitgenommen werden und Klimaschutz im Kreis Steinfurt noch stärker zur Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft wird. Dabei können wir auf sehr guten Projekten und Strukturen wie den Projekten „Klimaschutz-bürger“ und „Klimaschutzbürger 2.0“ sowie dem Unternehmensnetzwerk des Energieland 2050 e.V. aufbauen.
Mit dem Klimafonds soll eine noch bessere Beteiligung der Menschen im Kreis Steinfurt am Klimaschutz erreicht werden, indem verschiedene Akteure unkompliziert Fördermittel für konkrete Klimaschutzprojekte abrufen können. Klimaschutz erzeugt einen positiven Nutzen für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Steinfurt. Daher ist es gerechtfertigt und sinnvoll, effektive Klimaschutzprojekte aus Mitteln des Kreises zu fördern. Mit der Förderung sollen auch die großen Chancen von erfolgreichen Klimaschutzprojekten genutzt werden: Klimaschutz ist im Kreis Steinfurt längst eine wichtige Quelle von wirtschaftlicher Wertschöpfung vor Ort. Klimaschutz schafft Jobs und gemeinsam umgesetzte Projekte stärken die Zivilgesellschaft. Der Klimafonds soll jährlich mit 50.000 Euro ausgestattet werden. Hiervon sollen explizit nicht Verwaltungs- oder Personalausgaben finanziert werden, sondern ausschließlich konkrete Projekte von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden oder Betrieben.
Dieser Antrag beinhaltet bewusst noch keine endgültige Aufzählung von förderfähigen Pro-jekten und detaillierte Förderkonditionen. Diese sollen gemeinsam mit den Fachleuten aus dem Netzwerk des Energieland 2050 e.V., der Verwaltung und der Kreispolitik entwickelt werden. Denkbare förderfähige Anschaffungen sind E-Ladepunkte in Privathaushalten, Lastenfahrräder sowie kleinere Photovoltaiksysteme oder die Durchführung von Seminaren, Kursen und Aktionen zu Fragen rund um den Klimaschutz am Arbeitsplatz, im Alltag oder in der Kommune. Außerdem soll ein besonderer Förderschwerpunkt auf Projekten zur besseren Bindung von CO2 aus der Atmosphäre liegen. Gerade Moore, Grünland und Wälder binden große Mengen CO2. Naturschutz ist daher auch ein Beitrag zum Klimaschutz. Fördermittel aus dem Klimafonds können beispielsweise für Pflegemaßnahmen für den Erhalt von Moor-en, für Aufforstungsprojekte, naturnahe Waldbewirtschaftung oder für die Pflege und den Schutz von Grünflächen abgerufen werden.
Es wird angeregt, dass die Geschäftsführung des Energieland e.V. zur nächsten Sitzung des Vereinsvorstands sowie zum nächsten Umweltausschuss eine Vorschlagsliste potenziell förderfähiger Maßnahmen und Förderkonditionen erarbeitet und zur Diskussion stellt. Bei den Förderkonditionen ist ein angemessener Eigenanteil der Projektträger anzusetzen.
Elke Schuchtmann-Fehmer & Jan-Niclas Gesenhues
(Sprecherin & Sprecher der GRÜNEN Kreistagsfraktion)
Sehr geehrter Landrat,
sehr geehrter Herr Dr. Effing,
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage B247/2019 in die Beratung für den nächsten Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu geben.
Vorweg möchten wir als Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonen, dass Bildung und damit auch der Besuch der Kindertagesstätten grundsätzlich kostenfrei sein soll. Bis dieses Ziel erreicht ist, wollen wir ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, um Familien mit geringem Einkommen noch besser zu entlasten und die Kindertageseinrichtungen im Kreis Steinfurt bedarfsgerecht mit Personal ausstatten zu können.
Darum stellen wir folgenden Änderungsantrag zum Antrag der UWG und der Beschlussvorlage 247/2019.
Beschluss:
Begründung:
Mit dem Programm “Gesunde Kita” haben wir kreisweit gute Erfahrungen gesammelt. Mit der Aufstockung des Budgets, das allen Kitas im Jugendamtsbezirk des Kreises Steinfurt zugutekommt, können die Kitas weiteres Personal (z.B. Hauswirtschaftskräfte) einstellen, das die Erzieher*innen bei der Zu-,Vor-und Nachbereitung der Mahlzeiten (Frühstück und Mittagessen) sowie bei der Begleitung und Anleitung der Kinder zur selbstständigen Essenseinnahme entlastet. Die so gewonnenen freien Kapazitäten des Fachpersonals können wiederum in die vielfältigen pädagogischen Aufgaben gesteckt werden und tragen damit zur Qualitätssteigerung der Betreuung bei. Dies ist besonders vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels von Bedeutung.
Wir wollen die untere Einkommensgrenze zur Berechnung der Elternbeiträge nach dem Vorbild der Stadt Münster auf 37.000 Euro anheben. Damit entlasten wir sehr deutlich die Familien mit geringem Einkommen und tragen zu einer fairen Verteilung der Mittel bei. Nach einer groben Einschätzung der derzeitigen Beitragsgestaltung würde diese Veränderung zu einer Kostensteigerung um etwa 900.000 Euro führen. Mit diesen beiden Maßnahmen und dem damit verbundenen Mehraufwand in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro, der zudem erheblich unter dem Vorschlag der UWG bleibt, verbessern wir die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen enorm und entlasten gleichzeitig die Familien mit niedrigem Einkommen.
Der Kreistag sendet damit ein starkes Signal an die Familien in unserem Kreis und an die Mitarbeiter*innen und Träger*innen der Einrichtungen.
Mit freundlichen Grüßen für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer & Kathrin Horre
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Effing,
bezugnehmend auf den Antrag des Hebammennetzwerkes Münsterland e.V. reichen wir hiermit einen Änderungs- und Ergänzungsantrag zur Verwaltungsvorlage ein, verbunden mit der Bitte, diesen noch in die Beratungen des heutigen Fachausschusses einzubeziehen.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Antrag des Hebammennetzwerkes Münsterland e.V. auf Förderung des Projektes Hebammenzentrale wird zugestimmt.
2. Sollte aufgrund ausbleibender Förderung anderer Kommunen das Gesamtprojekt nicht umsetzbar sein, wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Hebammennetzwerk adäquate Umsetzungsmöglichkeiten für den Kreis Steinfurt zu konzipieren.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fachtagung mit dem Arbeitstitel „Guter Start ins Leben im Kreis Steinfurt“ zur Hebammenversorgung im Kreis Steinfurt zu organisieren, um den aktuellen Stand mit den Akteuren aus den Bereichen Schwangerschafts- und Geburtsbegleitung, Geburtsvorbereitung, Nachbetreuung und Familienunterstützung zu ermitteln und bedarfsgerechte Verbesserungen sowohl für die beteiligten Berufsgruppen als auch für die Frauen und ihre Familien. zu entwickeln.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Fachhochschule Münster/Steinfurt, den Hebammenschulen und den beiden verbliebenen Kliniken geburtshilflichen Abteilungen in Rheine und Ibbenbüren auszuloten, inwieweit die akademische Ausbildung von Hebammen im Kreis Steinfurt angeboten werden kann.
Begründung:
Das Hebammennetzwerk Münsterland e.V. arbeitet seit 2016 alleinig finanziert durch die Stadt Münster. Bereits in dieser Zeit haben schwangere Frauen und Hebammen aus dem Kreis Steinfurt den Service des Vereins genutzt, für die Suche nach Hebammen, die in einem Online-Verzeichnis zu finden sind, via Telefon- oder eMail-Beratung oder als Beratung und Fortbildung für die Hebammen selbst. Letztere müssen jährlich ein bestimmtes Kontingent an Fortbildungsstunden nachweisen, um die Erlaubnis zur Ausübung des Berufes zu gewährleisten.
Ebenfalls gibt das Hebammennetzwerk Münsterland e.V. gedruckte Infoflyer mit den Kontaktdaten der freiberuflich tätigen Hebammen heraus, die die Frauen während der Schwangerschaft, unter der Geburt und nach der Entbindung begleiten.
Natürlich werden dadurch zunächst nicht mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen, aber es handelt sich hier um einen Service für die im Kreis Steinfurt niedergelassenen Hebammen. Wir, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten die Unterstützung des Vereins daher für unabdingbar, um einen kleinen Anreiz für diese so dringend benötigten Fachkräfte zu sichern.
Im Brief des Hebammennetzwerkes Münsterland steht weiter, dass sie mit der Hebammenschule in Rheine kooperieren und die Absolvent*innen bei ihrem Weg in die Selbstständigkeit beraten. Um den Fachkräftemangel im Kreis Steinfurt zu reduzieren, muss diese Beratungstätigkeit des Vereins gesichert werden.
Hier knüpft unsere Aufforderung an die Kreisverwaltung an, sich aktiv darum zu bemühen, dass im Kontext der Akademisierung der Hebammenausbildung ab 2023 ein Studienort im Kreis Steinfurt oder in Münster gegründet wird. Nur durch das wohnortnahe Studium kann der Kreis künftig von einem Zuwachs unter den freiberuflichen Hebammen profitieren. Unter Umständen sollte hier auch über eine Art Stipendium für Hebammenschüler*innen nachgedacht werden, analog zu den Medizinstudierenden.
Um die Wünsche, Forderungen und Bedarfe rund um die Themen Schwangerschaft, Geburtshilfe und soziale Unterstützung der Frauen und ihrer Familien und der in den genannten Bereichen tätigen Berufsgruppen zu eruieren, beantragen wir eine Fachtagung mit allen Akteur*innen rund um die Geburt für das erste Halbjahr 2020. Ziel ist die Ermittlung des Unterstützungsbedarfs, um den Beruf der Hebamme wieder attraktiver zu machen und die Versorgung der schwangeren Frauen in unserem Landkreis auf einem hohen Niveau zu sichern. Denn eines ist klar: je besser der Start ins Leben für ein Kind gelingt, umso weniger Kosten entstehen später im Sozial-, Gesundheits- und u.U. Jugendhilfesystem.
Mit vielen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer & Kathrin Horre
Sehr geehrter Herr Landrat,
Große Flächenanteile des Teutoburger Waldes im Kreis Steinfurt sind als sog. FFH- oder Natura-2000-Gebiet ausgewiesen. Diese Anfrage bezieht sich auf das Gebiet Natura 2000-Nr. DE-3813-302 "Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit Intruper Berg".
Nach Bundesnaturschutzgesetz § 32 (Schutzgebiete) sind derartige Flächen zu sichern, zu schützen und ggf. zu entwickeln:
(2) Die in die Liste nach Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG aufgenommenen Gebiete sind nach Maßgabe des Artikels 4 Absatz 4 dieser Richtlinie und die nach Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG benannten Gebiete entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 zu erklären.
(3) Die Schutzerklärung bestimmt den Schutzzweck entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen und die erforderlichen Gebietsbegrenzungen. Es soll dargestellt werden, ob prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten zu schützen sind. Durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass den Anforderungen des Artikels 6 der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.
Die Umsetzung der zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen liegt in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Landrat als Untere Naturschutzbehörde um einen Bericht zu den folgenden Fragestellungen:
Mit freundlichen Grüßen,
Helmut Fehr & Jan-Niclas Gesenhues
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Steinfurt entwickelt ein Konzept zur Einrichtung eines außerschulischen Lernstandortes "Entsorgung und Verwertung" und führt eine Machbarkeitsprüfung an den Standorten Saerbeck, Bioenergiepark und Altenberge, Deponie durch. Die Kreisverwaltung unterbreitet dem Kreistag nach abgeschlossener Prüfung bis zum 01.04.2020 einen Beschlussvorschlag, der die Einrichtung des außerschulischen Lernstandortes "Entsorgung und Verwertung" inklusive favorisiertem Standort, pädagogischem Konzept und Finanzierung beinhaltet. Zur Finanzierung sind einschlägige Förderprogramme zu prüfen.
Begründung:
Außerschulische Lernstandorte sind eine sinnvolle und praxisnahe Ergänzung zum Schulunterricht. Vor Ort können die Schülerinnen und Schüler erfahren und ausprobieren, wie Technologien und Verfahren funktionieren. Durch die praktischen Erfahrungen bleiben die gelernten Inhalte besser in Erinnerung. Im Kreis Steinfurt wurden beispielsweise im Bioenergiepark Saerbeck bereits gute Erfahrungen mit außerschulischen Lernstandorten gemacht, hier insbesondere in den Themenbereichen Erneuerbare Energien, Biomasse und Bodenbewirtschaftung. Eine Leerstelle besteht noch beim zentralen Thema Entsorgung und Verwertung. Dabei spielen die Sammlung, Verwertung und Wiederverwendung von Abfällen und Wertstoffen eine wichtige Rolle für unsere ökologischen Herausforderungen aber auch für die Wirtschaftichkeit des Entsorgungssystems.
Vor diesem Hintergrund werden bereits heute Angebote von außerschulischen Lernstandorten zum Thema Entsorgung außerhalb des Kreisgebiets von Schulen im Kreis Steinfurt wahrgenommen. Als Grüne Kreistagsfraktion möchten wir, dass die Schulen und möglichst auch Kindertagesstätten im Kreis Steinfurt die Möglichkeit bekommen, ein solches Angebot eines außerschulischen Lernstandortes im Kreis Steinfurt zu nutzen. Dabei kann der Kreis auf die umfangreichen Erfahrungen und das Know How der kreiseigenen Entsorgungsgesellschaft EGSt zurückgreifen. Neben dem Bioenergiepark Saerbeck, an dem wie dargestellt bereits außerschulische Lernstandorte zu verschiedenen Themenbereichen angesiedelt sind, käme eventuell auch der Deponiestandort in Altenberge als geeignete Örtlichkeit zur Ansiedlung des außerschulischen Lernstandortes in Frage.
Für die GRÜNE Kreistagsfraktion
Elke Schuchtmann-Fehmer & Jan-Niclas Gesenhues
Sehr geehrter Dr. Effing,
in der Sitzung am 08.07.2019 hat der Kreistag den folgenden Beschluss gefasst:
"Für künftige Entscheidungen stellt die Verwaltung in geeigneter Weise die Auswirkungen und die – auch positive - Relevanz für den Klimaschutz („klimafreundlich / klimaschädlich / klimaneutral“) und das Erreichen der Klimaschutzziele dar."
Als GRÜNE Kreistagsfraktion begrüßen wir diesen Beschluss ausdrücklich, da er ermöglicht, dass in Zukunft transparent wird, welche Klimafolgen mit den Beschlüssen des Kreistags verbunden sind. So haben insbesondere wirtschafts-, umwelt- und bau- und verkehrspolitische Entscheidungen häufig deutliche Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen im Kreis.
Um die Klimafolgen von Beschlüssen nachvollziehbar darstellen zu können, obliegt es der Verwaltung, ein transparentes und effektives Bewertungsverfahren zu entwickeln. Das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit hat sich über die letzten Jahrzehnte umfangreiche Kenntnisse und Kompetenzen in diesem Themenbereich erworben. Auf dieses Know-How ist bei der Bewertung der Klimarelevanz möglichst umfassend zurückzugreifen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Kreisverwaltung:
1. Welche Verwaltungseinheiten neben dem Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit werden in die Bewertung der Klimarelevanz von Beschlüssen in Zukunft einbezogen?
2. Welche Verfahren werden bei der Bewertung der Klimarelevanz von Beschlüssen angewandt? Bitte um Nennung des konkreten Vorgehens und Methoden.
Mit freundlichen Grüßen
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jan-Niclas Gesenhues
Sehr geehrter Herr Landrat,
das Unternehmen Calcis aus Lienen hat einen Abgrabungsantrag bei der Bezirksregierung eingereicht. Gegenstand ist der weitere Abbau von Kalkgestein, wobei auch Natura 2000 Flächen in Anspruch ge-nommen werden sollen. Die Genehmigungsbehörde muss nun u.a. prüfen, ob Ausnahmetatbestände vorliegen, die eine Zerstörung von vorhandenen FFH-Flächen rechtfertigen könnten. In diesem Zusam-menhang hat das Antrag stellende Unternehmen wiederholt behauptet, dass es den Kohärenzausgleich herstellen könne, indem Bereiche mit Nadelhölzern in Buchenwaldflächen umgewandelt wer-den/wurden.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion der GRÜNEN im Kreistag Steinfurt den Landrat als Untere Naturschutzbehörde um die Beantwortung folgender Fragen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ernährung, Landwirtschaft, Klima- und Naturschutz am 23.September 2019:
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Helmut Fehr
gez. Jan-Niclas Gesenhue
Sehr geehrter Dr. Effing,
wir möchten Sie bitten, folgenden Antrag zur Beratung in die Gremien zu geben:
„Kreis schließt sich Beschlüssen zum Klimanotstand an - gute Ansätze des Kreises intensivieren, um die Zukunft der kommenden Generation zu schützen!“
Wir, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, dass der Kreistag folgendes beschließt:
Begründung:
Trotz weltweiter Bemühungen über Jahrzehnte, den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren, nimmt deren Konzentration Jahr um Jahr zu. Alle Maßnahmen, dem Klimawandel entgegen zu wirken, haben bisher keinen Erfolg gezeigt. Die Wissenschaft prognostiziert verheerende Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur insgesamt auf unserem Heimatplaneten Erde.
Auch bei uns im Kreis Steinfurt werden die Folgen spürbar und offensichtlich, wenn zum Beispiel während des Dürresommers des Jahres 2018 und der aktuell anhaltenden Trockenheit Bewässerung in einem großen Maße erfolgen muss, um ein Absterben der Bäume zu verhindern. Unsere Landwirtschaft erlitt Ertragseinbußen. Ferner ist der Kreis Steinfurt in den vergangenen Jahren bereits mehrfach von Starkregenereignissen ('urbane Sturzfluten') getroffen worden, welche die Aufnahmekapazitäten der Kanalsysteme überfordert hat. Nicht zuletzt waren die vergangenen fünf Jahre laut Umweltbundesamt die durchschnittlich wärmsten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnungen.
Hier sind präventive Maßnahmen geboten und teils auch bereits umgesetzt, die die kreiseigenen Gebäude und Infrastrukturen widerstandsfähiger gegenüber Starkregen und Hitze machen. Beispielsweise sind Pflanzen und Bäume auszuwählen, die das bereits geänderte Klima besser ertragen können. Gleichzeitig ist es dringend erforderlich, jetzt auf allen Ebenen von Gesellschaft und Politik generell effiziente und konsequente Maßnahmen zu ergreifen, um die drohende Katastrophe noch aufzuhalten.
Im Kreis Steinfurt sind wir durch die hervorragende Arbeit des Amtes für Klimaschutz und Nachhaltigkeit und dem heutigen energieland2050-Verein seit Jahrzehnten in einer herausragenden Vordenker- und Vorreiterrolle was den Ausbau der Erneuerbaren Energiequellen und Konzepte der nachhaltigen Mobilität betrifft. Mit vielen Projekten hat der Kreis Steinfurt für seine Ideen und Anstrengungen nationale und internationale Bekanntheit erlangt. Fördermittel für die Erstellung eines Klimafolgenanpassungskonzept bis zum Jahr 2023 sind bewilligt. Es ist anzuerkennen, dass sich der Kreis Steinfurt mit Politik und Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gemacht und bereits Erfolge erzielt hat. Es ist gleichzeitig aber absehbar, dass diese Anstrengungen bei weitem noch nicht ausreichen.
Es fehlt die konsequente Umsetzung der Möglichkeiten in allen Bereichen für einen nachhaltigen Klimaschutz. Klimaschädliche Bauprojekte und eine nicht nachhaltige Verkehrspolitik konterkarieren die Bemühungen zur Erreichung des 1,5 Grad-Zieles und zeigen, dass auch im Kreis Steinfurt noch viel getan werden kann.
Damit ist der Kreis nicht allein: Weltweit haben Kommunen und Städte dies erkannt und nun begonnen, den Klimanotstand auszurufen und damit ein Signal gesetzt, um jegliche Aktivitäten immer und grundsätzlich auch unter dem Aspekt der Klimaverträglichkeit zu betrachten, und alle gegebenen Steuerungsmöglichkeiten zu nutzen. Denn: Es ist Zeit zu handeln!
Um dies insbesondere auch in der politischen Arbeit im Kreis Steinfurt nachzuhalten fordern wir, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass ab September 2019 alle Beschlussvorlagen vergleichbar zu den ‚Auswirkungen auf den Haushalt‘ um den Punkt „Klimafolgen“ ergänzt werden, und dargestellt wird, inwiefern und in welchem Maße zur Realisierung vorgesehene Maßnahmen und Projekte des Kreises Steinfurt sich positiv, neutral oder schädlich auf das Klima auswirken.
Die jeweiligen (positiven und negativen) Auswirkungen auf das Klima sollen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit/energieland2050 e.V. in der Begründung dargestellt werden. Wird eine negative Klimarelevanz festgestellt, muss eine klimaschonende Alternative aufgezeigt und eine mögliche Kompensationsmaßnahme vorgeschlagen werden.
Die kreiseigenen Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe sollen diesen Maßgaben ebenfalls inhaltlich und organisatorisch folgen.
Für die Kreistagsfraktion
Elke Schuchtmann-Fehmer & Jan-Niclas Gesenhues
Aufgrund der sehr erfolgreichen Arbeit des Energieland2050 e.V. besteht eine hohe Nach-frage Dritter nach Beratungsleistungen durch den Energielandverein, insbesondere in Form von Beratungen durch die Geschäftsführung. Diese Erträge sollten auch dem Leis-tungserbringer, also dem Energieland2050 e.V. zufließen.
Die Mitglieder des Energieland2050 e.V., darunter auch viele Bürgerinnen und Bürger so-wie Unternehmerinnen und Unternehmer, zahlen jährliche Beiträge, aus denen die Arbeit des Vereins finanziert wird. Wenn dann aus der guten Arbeit des Vereins Einnahmen aus Beratungsleistungen entstehen, sollten diese auch dem Verein und seinen Kernthemen Klimaschutz und Nachhaltigkeit zugutekommen. Bisher ist dies nicht der Fall. Erträge aus Beratungsleistungen der Geschäftsführung fließen derzeit in den Kreishaushalt. Dies wurde in der Sitzung des Umweltausschusses am 21.05.2019 auf Nachfrage unserer Frak-tion seitens der Verwaltung bestätigt.
Daher beantragen wir, dass Erträge aus Beratungsleistungen des Energieland2050 e.V. auch der Arbeit des Vereins zugutekommen.
Beschlussvorschlag:
Erträge aus Beratungsleistungen des Energieland2050 e.V. fließen grundsätzlich in den Haushalt des Energieland2050 e.V..
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jan-Niclas Gesenhues
Über die Mobilität der Zukunft wird unter unterschiedlichen Vorzeichen eine intensive öffentliche Debatte geführt. Ein Beitrag des Kreises Steinfurt zur Umgestaltung und Weiterentwicklung von Mobilität ist die Entwicklung eines Radverkehrskonzepts für den Kreis Steinfurt. Konkrete, umsetzbare Ergebnisse und Projekte sind jedoch noch nicht in Sicht.
Daher beantragen Bündnis 90/Die Grünen an einem Pilotprojekt exemplarisch aufzuzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, für den überörtlichen Radverkehr eine eigene Infrastruktur zu schaffen. Dafür erscheint uns die Trasse Steinfurt - Altenberge/Nienberge besonders gut geeignet. Daher beantragen wir, für diese Strecke eine Machbarkeitsstudie für einen Radschnellweg in Auftrag zu geben. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Helmut Fehr & Karl Reinke & Jan-Niclas Gesenhues
Sehr geehrter Herr Dr. Effing,
für das Projekt eines Straßenneubaus der K53n „Westumgehung Emsdetten“ ist in großem Umfang Grunderwerb erforderlich. Neben den Flächen für die Streckenführung und die direkten Nebenanlagen sind auch Flächen für weitere Nebenstraßen und Verbindungswege, für technische und verkehrstechnische Bauwerke sowie nicht zuletzt für Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Sowohl der Kreis Steinfurt als zukünftiger Träger der Straßenbaulast, als auch die Stadt Emsdetten als Belegenheitskommune, bemühen sich seit einiger Zeit, die genannten Flächen, die sich offenbar derzeit im Privatbesitz einer großen Zahl von Eigentümern befinden, zu erwerben.
Wir fragen:
1. Wie groß ist nach letztem Planungsstand die insgesamt benötigte Fläche (in m²)
a. für die Trasse der K53n an sich,
b. für die weiteren verkehrlichen Erschließungen (Nebenanlagen, Kreisverkehre etc.),
c. für die Umlegung und den Neubau von Straßen und Wegen sowie
d. für Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen?
2. Wie viele der erforderlichen Grundstücke befinden sich aktuell bereits im Besitz des Kreises Steinfurt bzw. der Stadt Emsdetten (Anzahl und Größe in m², differenziert nach 1.a-d)?
3. Gibt es darüber hinaus verbindliche Vorvereinbarungen (z.B. notarielle Kaufoptionen) für Grundstücke? (Anzahl und Größe, differenziert nach 1.a-c)
4. Gibt es zum heutigen Tage noch Grundstückseigentümer, mit denen weder der Kreis Steinfurt noch die Stadt Emsdetten in konkrete Gespräche zum notwendigen Ankauf von Flächen eingetreten ist?
5. Sind über die unter Ziff. 1 genannten Grundstücke hinaus in der Bauphase weitere Flächen in Anspruch zu nehmen, z.B. für die Baustelleneinrichtung, die Lagerung und Verbringung von Baumaterialien? Wenn ja, in welchem Umfang? (Anzahl und Größe in m²)
Wie ist hier der Stand der Stand der Dinge hinsichtlich Sicherstellung der Verfügbarkeit?
6. Es wird für den Straßenbau auch in erheblichem Umfang notwendig sein, Erde, Sand und andere Bau- und Hilfsstoffe in die Fläche zu bringen um Straßentrassen, Wälle, Rampen und Brücken im Gelände zu modellieren. Gibt es schon Planungen, wo insbesondere die dafür in großem Umfang erforderlichen Mengen Sand abgegraben werden sollen?
7. Im Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren (Deckblatt A, Unterlage 1, Nr. 6.1 „Kosten und Kostenträger“ vom 28.02.2014) werden Grunderwerbskosten in Höhe von ca. 3,5 Mio. € sowie Baukosten in Höhe von ca. 19,5 Mio. € angenommen. Zu diesem Zeitpunkt werden die Gesamtkosten damit auf „ca. 23,0 Mio. €“ geschätzt. Vor dem Hintergrund, dass in den letzten fünf Jahren Grundstückspreise und Baukosten generell sehr stark angestiegen sind fragen wir: Gibt es eine aktuelle, realistische Kostenschätzung für Grunderwerb und Bau einer K53n?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen und würden es begrüßen, wenn sich insbesondere die Antworten zur Frage 2 an den Tabellen aus dem Planfeststellungsverfahren (Deckblatt A 2014, Unterlage 14.3 „Grunderwerbsverzeichnis“) orientieren würden.
Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass diese Anfrage gleichlautend durch die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Emsdetten auch an den Bürgermeister der Stadt Emsdetten Georg Moenikes gestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan-Niclas Gesenhues & Elke Schuchtmann-Fehmer
Christian Sorge
Sehr geehrter Herr Landrat,
bekanntlich haben Streuobstwiesen einen hohen Wert für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Sie sind Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten, gerade für Bienen- und Insektenarten aber auch für Säugetiere und Vögel. Um dem zunehmenden Verlust der wertvollen Streuobstwiesen zu begegnen, haben Vertreter aus Landwirtschaft und Naturschutz mit dem Land NRW im Jahr 2016 eine Kooperationsvereinbarung zum Streuobstwiesenschutz ge-schlossen. Eine wichtige Aufgabe im Rahmen dieser Kooperation ist die systematische Erfas-sung und Bewertung von Streuobstwiesen.
Die Naturschutzverbände BUND, NABU und ANTL im Kreis Steinfurt haben sich bereit erklärt, die Standorte von Streuobstwiesen im Kreis Steinfurt zu erfassen und eine erste Bewertung des ökologischen Zustands vorzunehmen. Dafür müssen in allen 24 Städten und Gemeinden des Kreisgebietes die Streuobstwiesen erfasst und begutachtet werden. Für jede Kommune ist von mehreren Standorten auszugehen. Es ist daher – gerade für die vor allem ehrenamtlich tätigen Naturschutzverbände – von einem erheblichen Aufwand auszugehen. Vor diesem Hintergrund hat sich der BUND Kreisverband im Namen der Naturschutzverbände mit Schreiben vom 28.02.2019 an den Kreis gewandt und um eine finanzielle Unterstützung für die entstehenden Fahrtkosten gebeten.
Als Grüne Kreistagsfraktion bitten wir die Verwaltung zu prüfen, wie eine finanzielle Unterstützung aus Kreismitteln oder alternativen Finanzierungsquellen für die angesprochenen Kartierungsmaßnahmen geleistet werden kann. Die Unterstützungsleistungen sollten ausschließlich für belegbare Fahrtkosten gewährt werden und insgesamt eine Summe von 3000 Euro nicht übersteigen. Zur Finanzierung sollen möglichst bereits bestehende Förderprogramme herangezogen werden. Falls dies nicht möglich ist, müssten die Mittel gegebenenfalls außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Wir bitten Sie, Herr Dr. Effing, im nächsten Kreisausschuss darüber zu berichten, wie eine entsprechende finanzielle Fahrtkostenunterstützung für die Kartierungsmaßnahmen gewährleistet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion
Elke Schuchtmann-Fehmer & Jan-Niclas Gesenhues
Abschaffung der Stichwahl bei der Kommunalwahl 2020 verhindern
Sehr geehrter Landrat Dr. Effing,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag spricht sich gegen die von den Landtagsfraktionen von CDU und FDP geplante erneute Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahl im Jahr 2020 aus.
Begründung:
Im Herbst 2020 findet die Kommunalwahl inklusive der Wahl der Bürgermeister*innen und der Landrätin oder des Landrats statt. Der nordrhein-westfälische Landtag hat im Jahr 2011 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Die Linke die Stichwahl wiedereingeführt, die somit bei den Wahlen 2014 und 2015 überall dort durchgeführt wurde, wo kein*e Kandidat*in im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit erreicht hatte.
CDU und FDP im Landtag haben jetzt einen Änderungsantrag zum Entwurf des Kommunalwahländerungsgesetzes eingebracht, der die Abschaffung der Stichwahl beinhaltet. Dieses Vorhaben wurde von zahlreichen Expertinnen und Experten in einer Anhörung des Landtags am 15. Februar 2019 nahezu einhellig abgelehnt. Die Sachverständigen wiesen insbesondere darauf hin, die Änderung könne möglicherweise gegen die Landesverfassung verstoßen. Denn der Antrag weise die Notwendigkeit der Änderung nicht ausreichend nach, wie vom Landesverfassungsgerichtshof in seinem Urteil im Jahr 2009 gefordert. Ferner wäre NRW das einzige Bundesland, in dem es bei der Kommunalwahl keine Stichwahl als Instrument der direkten Demokratie mehr gäbe.
Darüber hinaus kann eine Abschaffung der Stichwahl zu einer deutlich geringeren Legitimation der gewählten Bürgermeister*innen und der Landrätin oder des Landrats führen. Denn ein*e Kandidat*in, der oder die sich im ersten Wahlgang gegen mehrere Mitbewerber*innen mit wenig mehr als einem Viertel der abgegebenen Stimmen durchsetzt, könnte zwar die meisten Stimmen auf sich vereinen, hat aber andererseits mehr als Zweidrittel der Wähler*innen gegen sich. So geschehen ist es nach der ersten Abschaffung der Stichwahl beispielsweise 2009 in Wülfrath, wo die siegreiche Kandidatin nur rund 27 Prozent der Stimmen erhielt.
In einer Stichwahl können sich die Wählerinnen und Wähler bewusst für eine*n der beiden Gewinner*innen des ersten Wahlgangs entscheiden. Das stärkt das Gestaltungsrecht der Wählerinnen und Wähler sowie die Legitimation der Gewählten gleichermaßen.
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elke Schuchtmann-Fehmer & Jan-Niclas Gesenhues
Sehr geehrter Herr Landrat,
nach der ersten Sitzung des Inklusionsbeirates und anschließenden Gesprächen mit dessen Sprecher, Herrn Winter, sehen wir uns in unserer Meinung bestätigt, dass die aktuelle Geschäftsordnung des Beirates keine effektive inhaltliche Arbeit zulässt und daher dringend geändert werden muss. Daher stelle ich im Namen unserer Fraktion erneut folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag:
Der Inklusionsbeirat des Kreises Steinfurt erhält in folgenden Fachausschüssen des Kreistages, einen Sitz für einen Sachkundigen Einwohner(Teilnahme an den Sitzungen mit beratender Stimme, also Rederecht, aber kein Stimmrecht):
- Verkehr, Wirtschaft, Bauen, Energie, Tourismus und Demografie
- Gesundheit, Soziales, Integration und Bevölkerungsschutz
- Schule, Kultur und Sport.
Der bereits beschlossene Sitz in der Gesundheits- und Pflegekonferenz bleibt davon unbenommen.
Begründung:
Wie wir bereits in unseren ursprünglichen Antrag vom 16.9.2015 und in allen darauf folgenden Diskussionen in den zuständigen Gremien ausführlich begründet haben, kann nur auf diese Weise von echter Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen die Rede sein. Die Belange von Menschen mit Behinderungen sollen parteiunabhängig durch VertreterInnen des Inklusionsbeirates in den genannten Ausschüssen in die Diskussionen eingebracht werden. Sollte dazu eine Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages oder der Hauptsatzung notwenig werden, so bitten wir, dies ebenfalls einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Schuchtmann-Fehmer & Kathrin Horre
Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung des Gebietes „Bagno – Buchenberg“, Kreis Steinfurt, als Naturschutzgebiet trifft bestimmte Reglungen, die zum Ziel haben, die Lebensräume für die dort beheimateten Tier- und Pflanzenarten zu schützen und zu erhalten. Dazu gehört auch der Schutz von Höhlenbäumen durch Gebote und Verbote (§ 4). Es handelt sich hierbei auch um ein Natura 2000 Gebiet.
Seitens des ehrenamtlichen Naturschutzes im Kreis Steinfurt wurde nun festgestellt, dass zahlreiche Höhlenbäume gefällt und in der Folge die Lebensräume FFH-geschützter Arten beschädigt und zerstört wurden. Die angerichteten Schäden und Zerstörungen wurden durch Fotos und Kartierungen dokumentiert. Augenscheinlich sind danach tiefe Baumhöhlen von der Fällung betroffen.
Die für den Naturschutz im Bagno und die Einhaltung der Naturschutzverordnung zuständigen Behörden habe man, so der ehrenamtliche Naturschutz, frühzeitig auf die Problematik hingewiesen. Dennoch seien die Fällungen der besonders geschützten Bäume erfolgt. Die Karten zur ökologischen Bedeutung der zum Fällen markierten Bäume habe man den Behörden zur Kenntnis gegeben, bevor die Fällmaßnahmen begonnen hätten. Auf die Konflikte mit dem Artenschutz sowie der NSG-VO sei ausdrücklich hingewiesen und die UNB zum Handeln aufgefordert worden. Mit einer Ausnahme seien dennoch alle Höhlenbäume gefällt wor-den.
Die auch uns vorliegenden Dokumentationen legen den Schluss nahe, dass Verstöße gegen die Naturschutzverordnung „Bagno – Buchenberg“ toleriert wurden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Landrat des Kreises Steinfurt:
1. Warum konnten die dokumentierten Verstöße gegen die Naturschutzverordnung „Bagno – Buchenberg“ nicht durch die zuständigen staatlichen Stellen verhindert werden?
2. Haben die zuständigen staatlichen Stellen nun einen Überblick über Verstöße gegen die Naturschutzverordnung „Bagno – Buchenberg“?
3. Der § 11 Naturschutzverordnung „Bagno – Buchenberg“ äußert sich zu Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften bei Verstößen gegen diese Verordnung. Wie sind die festgestellten Schäden vor diesem Hintergrund einzuordnen?
4. Hat die UNB Steinfurt die Dokumentationen des ehrenamtlichen Naturschutzes ausgewertet und bewertet? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wurden von der UNB eigene Ermittlungen durchgeführt?
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Fehr & Jan-Niclas Gesenhues
Der Abbau von Kalkgestein im Steinbruch Höste (Lengerich) wurde zugelassen mit der Genehmigung Az. 56-60.012.00.98.0201.2 vom 25.02.1999. Bestandteil dieser Genehmigung ist die Nebenbestimmung 2, welche besagt, dass auch für diesen Steinbruch ein separates hydrogeologisches Beweissicherungskonzept bei Beginn des Abbaus vorliegen muss. Ohne dieses hydrogeologische Beweissicherungskonzept wäre die Abgrabung rechtswidrig, da die Nebenbestimmung Teil der Genehmigung ist.
Entsprechende Unterlagen verdeutlichen, dass es für den Steinbruch Höste nur eine Grundwassermessstelle gibt. Da auch in diesem Bereich des Teutoburger Waldes die Geologie äußerst komplex ist (Verwerfungen, Überschiebungen, Faltungen usw.) drängen sich Zweifel auf, ob eine einzelne Messstelle ausreicht, um verlässliche Aussagen über die gesamte Grundwassersituation im Einzugsbereich der Kalktuffquellen zu erlangen. Dies führt zu der Frage, ob die gewonnenen Messdaten der Einzelmessstelle geeignet sind, die mit Nebenbestimmung 2 verbundenen Ziele zu erreichen. Diese bestehen u.a. darin, die prioritären Lebensräume am Fuße des Höhenrückens des Teutoburger Waldes vor ihrer unwiederbringlichen Zerstörung zu bewahren. Dieses durch Untätigkeit zuzulassen, wäre unzulässig und mit übergeordnetem Recht nicht vereinbar.
Der Kreis Steinfurt als untere Umweltbehörde ist seit dem 01.01.2008 allein zuständig für den Steinbruch „Höste“.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Landrat, das hydrogeologische Beweissicherungskonzept für den Steinbruch Höste in allen Einzelheiten darzustellen.
Konkret stellen wir dazu die folgenden Fragen:
1. Welche Richtlinien und Normen liegen der Erfassung der Grundwasserstände zu Grunde?
2. Was genau regelt das hydrogeologische Beweissicherungskonzept?
3. Wann und vom wem wurde das hydrogeologische Beweissicherungskonzept erstellt?
4. Welche Verantwortlichkeiten ergeben sich für welche Stellen aus diesem Konzept?
5. Welche Erkenntnisse hat das hydrogeologische Beweissicherungskonzept erbracht bezüglich der Erhaltung der prioritären Lebensräume im Umfeld des Steinbruches Höste?
6. Welche konkreten Erkenntnisse lieferte die Auswertung der am 17.01.2019 vom Gutachter endlich vorgelegten aktuellen Messreihen aus der einzigen im Steinbruch Höste vorhandenen Messstelle?
7. Welche Entwicklungen des Wasserstandes sind erkennbar?
8. Welcher Überwachungszeitraum wurde erfasst und in welchen zeitlichen Abständen wurde gemessen?
9. Sind hier die Verantwortlichkeiten nach dem Umweltschadensrecht geklärt sind, nämlich, ob hier im Rahmen ihrer Gefahrenabwehrpflicht nach § 5 USchadG die staatlichen Stellen zu einem bestimmten Zeitpunkt einschreiten müssen und welche Sanierungsmöglichkeiten i. S. d. § 8 USchadG bestehen, falls schon eine Schädigung der Kalktuffquellen eingetreten sein sollte?
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Fehr & Jan-Niclas Gesenhues
Die Berliner Fluggesellschaft Germania hat in der Nacht auf den 05.02.2019 Insolvenz angemeldet und laut Presseberichterstattung ihren Flugbetrieb mit sofortiger Wirkung eingestellt.* Auch am FMO kam es demnach umgehend zur Annullierung von Flügen.
Die Insolvenz der Germania-Fluggesellschaft ist mit erheblichen Konsequenzen für den Flugbetrieb am FMO verbunden. Die Airline war der wichtigste Anbieter am FMO im Tourismus-Segment. Wie die Westfälischen Nachrichten am 05.02.2019 berichten, bediente Germania 20 der 27 Ziele, die vom FMO angeflogen werden. 2018 beförderte die Airline demnach rund 26% der Fluggästeam FMO. Es ist zu erwarten, dass der Ausfall der Germania dementsprechend zu deutlichen Leistungs-und Umsatzeinbußen für die FMO GmbH führen wird.
Da der Kreis Steinfurt mit rund einem Drittel an der FMO GmbH beteiligt ist und den Flughafen in den vergangenen Jahren mit hohen Millionensummen subventioniert hat, ist davon auszugehen, dass der Wegfall der Germania am FMO auch für den Kreis Steinfurt mit ernstzunehmenden wirtschaftlichen Risiken verbunden ist.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Kreisverwaltung bzw.den Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH darzustellen, welche Folgen durch die Insolvenz der Germania für den FMO und für den Kreis Steinfurt zu erwarten sind. Wir bitten dabei vor allem auf die folgenden Aspekte einzugehen:
- Fluggastzahlen
- Umsatz, Ergebnis und Arbeitsplätze bei der FMO GmbH
- Mögliche Beihilfeforderungen der FMO GmbH an die Anteilseigner
- Wirtschaftliche Folgen für den Kreis Steinfurt bzw. für die Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH
- Strategie des Kreises bzw. der Beteiligungsgesellschaft zum Umgang mit den aus derGermania-Insolvenz resultierenden Risiken
Außerdem fordern wir die Kreisverwaltung auf, zu prüfen, ob eine Sondersitzung des Kreisausschusses und/oder der Beteiligungsgesellschaft anzusetzen ist.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Jan-NiclasGesenhues
*NOZ: „Aus für Germania: Berliner Fluglinie stellt Betrieb ein“
https://www.noz.de/deutschlandwelt/ wirtschaft/artikel/1647437/aus-fuer-germania-berliner-fluglinie-beantragt-insolvenz
Beschluss:
Der Kreistag fordert die Verwaltung auf, das Besitzeinweisungsverfahren gegen die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte im Umfeld der Bauplanung der K 76n sofort einzustellen.
Begründung:
Die Planung und die Idee für den Bau der Westtangente liegen bereits viele Jahre zurück. Verkehrsströme innerhalb der Stadt haben sich mit den Jahren so verändert, dass den Bürgern und somit auch den Landwirten, die wertvolles Ackerland zur Verfügung stellen sollen, der eigentliche Sinn eines kostenträchtigen Neubaus des Kreisstraßenabschnittes nicht oder auch nicht mehr nachvollziehbar erscheint.
Alternativen zum kompletten Neubau wurden aus unserer Sicht nicht hinreichend geprüft und der Politik und den Bürgern nicht zur Diskussion gestellt. Als Grüne Kreistagsfraktion lehnen wir den Bau der K 76n in der geplanten Form ab. Aus unserer Sicht gibt es bessere Alternativen, um die zurecht georderte bessere Anbindung der Fachhochschule zu erreichen. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Karl Reinke & Jan-Niclas Gesenhues
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreis Steinfurt fordert in seiner Funktion als Anteilseigner die RWE AG dazu auf, einen Kohleausstieg mit einem breit getragenen Konsens nicht zu gefährden und deeskalierend auf den Konflikt um den Hambacher Wald einzuwirken und auf eine Rodung des Hambacher Waldes mindestens bis zum Abschluss der Arbeit der Kohle-Kommission zu verzichten.
Der Kreistag distanziert sich von der umweltfeindlichen Geschäftspolitik der RWE AG und empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH, sich aufgrund der nicht nachhaltigen Geschäftspolitik der RWE AG zeitnah von den verbliebenen Aktien der RWE AG zu trennen.
Begründung:
Der Kreis Steinfurt zieht mit dieser Entscheidung Konsequenzen aus der klimaschädlichen und eskalierenden Geschäftspolitik der RWE AG. Die Geschäftsführung der RWE AG betreibt in Zusammenhang mit der Rodung des Hambacher Waldes zugunsten des Braunkohletagebaus eine Geschäftsstrategie, die den klimapolitischen Zielen der Bundesrepublik Deutschlands und auch des Kreises zuwiderläuft. Finanzanlagen bei einem Unternehmen mit dieser Geschäftspolitik passen nicht zu den ambitionierten Klimaschutzzielen des Kreises Steinfurt.
Während in Berlin zurzeit die „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ über das Ende der Kohleverstromung in Deutschland und die Gestaltung des damit einhergehenden Strukturwandels in den betroffenen Regionen berät, droht im Hambacher Wald der Konflikt um die bevorstehende Rodung zu eskalieren.
Die Rodung des Hambacher Waldes schafft unumkehrbare Fakten. Damit könnte ein erfolgreicher Abschluss der Kommission, die gerade in schwierigen Verhandlungen an einem gesellschaftlich breit getragenen Kompromiss zum Kohleausstieg arbeitet, maßgeblich gefährdet werden. Neben den Anwohnern, Umweltschützerinnen und Umweltschützern fordert selbst die Gewerkschaft der Polizei NRW in einer Pressemitteilung vom 29.8.2018 „Erst reden, dann roden“ und schließt sich damit der Forderung nach einem Rodungsmoratorium an.
Der bis zur Urteilsverkündung des OVG Münster am 14.10.2018 angekündigte Aufschub der Rodung reicht bei Weitem nicht aus. RWE steht vor dem Hintergrund der Verhandlungen der Kohle-Kommission in der Verantwortung, die historische Chance, einen Kohleausstieg mit einem breit getragenen Konsens zu beschließen, nicht aufs Spiel zu setzen. Das aktuelle Handeln der RWE AG wirkt sich schon heute imageschädigend aus und steht einer nachhaltigen und ökologischen Ausrichtung der Energieerzeugung entgegen. Daher sollte der Kreis Steinfurt Konsequenzen ziehen und sich von seinen verbliebenen gut 120.000 RWE Aktien trennen.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Elke Schuchtmann-Fehmer & Jan-Niclas Gesenhues
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die folgenden Ergänzungen zum Entwurf des Nahverkehrsplans. Die Einzelanträge können getrennt abgestimmt werden. Die Verwaltung wird gebeten, diese Ergänzungen in den Nahverkehrsplan an geeigneter Stelle einzuarbeiten:
Übergeordnete Ziele:
1. Taktsynchronisierung von Bus und Bahn an den Bahnhöfen im Kreisgebiet.
2. Konsequente Integration der Maßnahmen und Ziele des Masterplans klimafreundliche Mobilität in den Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt.
3. Konsequente Integration der Maßnahmen und Ziele des Konzeptes „Mobiles Münsterland“ in den Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt.
4. Verbesserung der Verknüpfungsmöglichkeiten unterschiedlicher Verkehrsträger („Mobilitätsstationen“.
Konkrete Maßnahmen:
1. R 75: Durchgängige Direktverbindung auf der Relation Burgsteinfurt-Emsdetten (Direktverbindung ohne Umweg über Borghorst).
2. Linie R 51: Prüfung, wie die Grevener Ortsteile Schmedehausen und Gimbte besser angebunden werden können.
3. Ladbergen: Besserer Anschluss des Ortskerns. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag zu entwickeln. Infrage kommende Linien: S50 und R51.
4. Taktsynchronisierung zwischen RB64 und Bussen in Richtung Neuenkirchen am Bahnhof Burgsteinfurt, um die derzeit hohen Warte- und Umsteigezeiten zu verringern.
5. Optimierung der Fahrplanauskunft über das Internet, insbesondere Apps. Die Verwaltung wirkt darauf hin, dass alle Verbindung tagesaktuell über elektronische Medien (insbesondere einschlägige Apps) abrufbar sind und Verspätungen/Ausfälle dargestellt werden.
6. Ausweiten des Fahrtenangebotes zwischen St. Arnold und Emsdetten.
7. Anbindung des Bahnhofes Altenberge über die Linie R72 (endet derzeit in der 1,3 km entfernten Ortsmitte.
8. Prüfung, wie die Verbindung zwischen der Stadt Greven und der Stadt Steinfurt verbessert werden kann.
9. Verbesserung der Anbindung des Ortsteils Hopsten-Schale. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag zu entwickeln.
10. Lienen: Taktverdichtung auf der Linie 46 und Anpassung an die neu hinzugekommenen Verstärkerfahrten der RB 66, zusätzlich bedarfsgesteuerter Taxibus oder Anruf-Sammeltaxiverkehr nach Betriebsschluss der Linie 46 zur RB6.
11. Abstimmung mit der Stadt Münster: Vollständiger Einbezug der Regionalbusse, die den Kreis Steinfurt bedienen, in das Haltestellenanzeigesystem der Stadt Münster. Derzeit werden die Regionalbusse im Gegensatz zu den Stadtbussen nicht verlässlich minutenaktuell angezeigt.
12. Entwicklung und Erprobung von bedarfsorientiertem ÖPNV nach dem „Olfener Modell“ (Nutzung moderner IT im Bus, sodass jederzeit nur Haltestellen angefahren werden, die tatsächlich benötigt werden. Ermöglicht durch Kommunikation zwischen Nutzerapp und intelligenter Informationsverarbeitung im Bus.
13. Entwicklung eines vergünstigten Azubi-Tickets, das Auszubildenden die Nutzung aller Busse und Bahnen im Kreis Steinfurt (bestenfalls auch darüber hinaus) für einen bestimmten Zeitraum ermöglicht (analog zum Semesterticket bei Studierenden).
Eine Begründung erfolgt mündlich.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Jan-Niclas Gesenhues, Elke Schuchtmann-Fehmer, Karl Reinke, Hermann Stubbe, Adelheid Kubitz-Eber
Die Westfälischen Nachrichten berichten am Samstag, den 25. August 2018 über eine von Landwirten in Laer initiierte Nitrat-Überprüfung des Grundwassers (s.u.). "Wasser aus Hausbrunnen ist okay" wird in diesem Zusammenhang behauptet. Die Berichterstattung und die Überprüfungen beziehen sich auf ein relativ kleines Gebiet des Kreises Stein-furt. Um die Gesamtsituation bei der Belastung des Grundwassers mit Nitrat besser einschätzen zu können, bitten wir den Landrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wie viele Haushalte sind im Kreis Steinfurt im Außenbereich auf eine Trinkwasserversorgung aus einem eigenen Brunnen angewiesen?
Nach welcher Methodik und durch wen erfolgt die Kontrolle der Trinkwasserqualität dieser Brunnen? Welche Parameter werden untersucht?
Wie werden die Untersuchungsergebnisse erfasst und dokumentiert? Wie viele Beanstandungen erfolgten als Folge von Kontrollen seit 2010? Führten Beanstandungen zur Aufgabe von privaten Trinkwasserbrunnen? Wenn ja, warum und wie viele?
Wie viele private Brunnen sind aus welchen Gründen mit Entnitratisierungsanlagen versehen? Wer trägt die Kosten für den Einbau von Entnitratisierungsanlagen?
Welche Rückschlüsse lassen die Kontrollen seit 2010 auf den Eintrag von Nitrat in das Grundwasser zu?
Pressebericht WN Horstmar / Laer
LOV Laer und Holthausen initiiert Nitrat-Überprüfung im ersten Quartal
Wasser aus Hausbrunnen ist okay
Trinkwasserbelastung durch Nitrat ist ein Thema, das bereits länger diskutiert wird. „Wo Landwirtschaft betrieben wird, ist deutschlandweit zu viel Nitrat im Grundwasser“, heißt es zum Beispiel auf der Internetseite des Umweltbundesamtes. Dafür, dass Leitungswasser trotzdem sicher ist, sorgen Deutschlands Wasserversorger.
Der Landwirtschaftliche Ortsverein (LOV) Laer und Holthausen ging der Frage nach, wie es um die Qualität des Brauchwassers aus Hausbrunnen in den Außenbezirken bestellt ist. Das Ergebnis überzeugt. Ein unabhängiges Labor aus Recklinghausen testete kürzlich 19 von 120 Brunnen. Die Nitratwerte liegen weit unterhalb des erlaubten Grenzwertes von 50 Milligramm pro Liter.
„Die allermeisten Messergebnisse bewegen sich sogar im unteren einstelligen Bereich“, betont Ulrich Schulze Vowinkel, Zweiter Vorsitzender des LOV. „Wir möchten betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Untersuchung nehmen konnten und die Ergebnisse aussagekräftig sind“, fügt Schulze Vowinkel hinzu. Wer Wasser aus einem der Hausbrunnen von Gehöften oder Häusern im Außenbereich trinkt, kann also beruhigt sein.
Nitrat, eine organische Form von Stickstoff, kommt in den Ausscheidungen von Schweinen und Rindern, aber auch in Trockendünger vor. Mit der Ausbringung wird Pflanzenwachstum gefördert. Generell ist jedoch nicht auszuschließen, dass Nitratanteile bis ins Grundwasser gelangen. „Das wollen wir natürlich auf keinen Fall“, betont LOV-Beisitzer Hubertus Len-gers, „denn wir nehmen das Thema durchaus ernst“.
Rund um Laer und Holthausen kann jedenfalls Entwarnung gegeben werden. Die guten Ergebnisse hängen wohl mit den „schweren Böden“ zusammen, die dort vorkommen, heißt es seitens des LOV.
„Natürlich werden im Auftrag des Gesundheitsamtes sämtliche Brauchwasserbrunnen regemäßig beprobt“, erklärt Ortslandwirt Karl-Heinz Hellenkamp. Auch in diesem Jahr steht die Überprüfung wieder auf dem Programm. Dazu beauftragt das Kreisgesundheitsamt ein unabhängiges Labor. „Auf Grund der allgemeinen Diskussion wollten wir jedoch nicht das ganze Jahr auf Daten warten“, erläutert Lengers. So bat der LOV darum, das Wasser einer repräsentativen Auswahl von Brunnen bereits im ersten Quartal des Jahres zu testen. „Die bereitwilligen Kandidaten waren rund um beide Ortsteile verteilt, um die gleichmäßige Abdeckung aller Bereiche zu gewährleisten“, sagt Lengers, „und das hat super funktioniert.“
Rainer Nix
Quelle/Verlag: Westfälische Nachrichten
Publikation: Steinfurt
Ausgabe: Nr.197 0
Datum: Samstag, den 25. August 2018
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Jan-Niclas Gesenhues & Helmut Fehr
Die Städte Köln, Düsseldorf und Bonn haben in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Seenotrettung im Mittelmeer aus humanitären Gründen wieder ermöglicht wird. Gleichzeitig bieten die Städte an, in Not geratene Flüchtlinge zusätzlich aufzunehmen.
Vor dem Hintergrund der vielen Toten im Mittelmeer und der anhaltenden Krisen, insbesondere in afrikanischen Ländern sowie im nahen und mittleren Osten, halten wir Grüne die Initiative der Städte Köln, Düsseldorf und Bonn für ein wichtiges Signal zu diesem Zeitpunkt.
Daher bitten wir den Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Kreistag beauftragt den Landrat, sich dem Angebot und Appell zur Flüchtlingshilfe der Oberbürgermeister*innen von Düsseldorf, Köln und Bonn an Bundeskanzlerin Merkel anzuschließen. Der Kreistag unterstützt das Signal für Humanität, für das Recht auf Asyl und für die Integration Geflüchteter und die Forderung, die Seenotrettung im Mittelmeer aus humani-tären Gründen wieder zu ermöglichen.“ Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Elke Schuchtmann-Fehmer & Jan-Niclas Gesenhues
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Kreises Steinfurt fordert die Kreisverwaltung auf, zeitnah ein Verzeichnis über die im Kreis Steinfurt durchgeführten Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft zu erstellen und im Internet zu veröffentlichen. Über die Umsetzung berichtet die Kreisverwaltung dem Ausschuss für Umwelt, Ernährung, Landwirtschaft, Klimaschutz und Naturschutz.
Begründung:
Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet Verursacher von Eingriffen dazu, bauliche Eingriffe in Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG). Solange der Bundesgesetzgeber keine entsprechenden Regelungen trifft, richtet sich das Nähere zur Kompensation von Eingriffen nach Landesrecht (§ 15 Abs. 7 BNatSchG). Einschlägig für Ausgleichsmaßnahmen ist in NRW § 31 ff. Landesnaturschutzgesetz. Hier werden als Ausgleichsmaßnahmen wie in § 15 Bundesnaturschutzgesetz „Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ genannt.
Fachlich gut umgesetzte Ausgleichsmaßnahmen bieten die Möglichkeit, Natur und Landschaft in den betroffenen Bereichen ökologisch aufzuwerten und so einen Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt zu leisten – eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Hand insbesondere vor dem Hintergrund des massiven Artensterbens. Damit sichergestellt werden kann, dass Ausgleichsmaßnahmen rechtskonform umgesetzt und die entsprechenden Flächen angemessen gepflegt werden, obliegt es den Kreisen, Ausgleichsmaßnahmen zu dokumentieren und deren Umsetzung zu überprüfen. Zu diesem Zweck verlangt das Landesnaturschutzgesetz von den unteren Naturschutzbehörden, Kompensationsverzeichnisse für die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen zu führen (§ 34 LNatschG). Dabei sind auch Maßnahmen zur Sicherung des Biotopverbunds zu berücksichtigen. Die Kompensationsverzeichnisse sind gemäß § 34 LNatschG im Internet zu veröffentlichen.
Entgegen der rechtlichen Anforderungen hat der Kreis Steinfurt bis heute kein Kompensationsverzeichnis im Internet veröffentlicht. Dadurch ist es bis heute für die Öffentlichkeit, den Naturschutz und die zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen verpflichteten Personen nicht möglich, auf unkomplizierte Weise den Stand der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Kreis Steinfurt einzusehen. Im Interesse des Naturschutzes, der Rechtssicherheit und der Transparenz ist es geboten, zeitnah ein Verzeichnis über die im Kreis Steinfurt durchgeführten Kompensationsmaßnahmen online zu stellen. Eine weitere Begründung des Antrags erfolgt mündlich.
Für die Fraktion
Elke Schuchtmann-Fehmer & Jan-Niclas Gesenhues
Das Unternehmen Calcis und dessen Rechtsvorgänger baut bzw. bauten in der Gemeinde Lienen Kalkgestein für unterschiedliche Verwendungszwecke ab. Vorab fragen wir, welche Abbaugenehmigungen für Kalkgestein der Unteren Naturschutzbehörde in diesem Abbau-Bereich bekannt sind.
Bezug nehmend auf das Landschaftsgesetz NRW - nun Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) - stellen wir die folgenden Fragen:
1. Welche Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen (Kompensation) wurden im Zusammenhang mit den Abbaugenehmigungen für die abbauenden Unternehmen in Lienen festgesetzt?
2. Ist die Umsetzung dieser Maßnahmen seitens der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der Flächengröße sowie der Art und des Umfangs der darauf durchzuführen-den Maßnahmen, der Art der Sicherung der Maßnahmen sowie nachfolgend deren Umsetzung erfasst und verortet worden?
3. Sind diese Maßnahmen, soweit diese umgesetzt wurden, von der Unteren Naturschutzbehörde naturschutzfachlich überprüft und bewertet worden? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
4. Sind die auferlegten Maßnahmen entsprechend dem Abbaufortschritt umgesetzt worden? Falls nein, in welchem Umfang nicht?
5. Sind alle auferlegten Maßnahmen im Kompensationsverzeichnis des Kreises Stein-furt dokumentiert?
6. Ist es zutreffend, dass die Veröffentlichung dieser Maßnahmen im Internet gemäß § 34 (4) LNatSchG NRW noch nicht erfolgt ist.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Fehr & Jan-Niclas Gesenhues
Die Anforderungen an die Mobilität der Zukunft wurden im Münsterland in den letzten Monaten in ihrer Bedeutung für die hier lebenden Menschen und für die regionale Entwicklung erörtert. Es besteht ein Konsens darüber, dass das Konzept "Mobiles Münsterland" die zukünftigen Herausforderungen aufgreifen und umsetzungsorientiert aufbereiten soll. (siehe: Zitate Bezirksregierung und ZVM weiter unten) Allerdings fehlt dem Konzept "Mobiles Münsterland" die für den Erfolg notwendige Verbindlichkeit und Verankerung in den Nahverkehrsplänen des Münsterlandes. Der Kreis Steinfurt sollte daher eine Vorbildfunktion übernehmen und die Zielsetzungen dieser regionalen Konzeption in seinen neuen Nahverkehrsplan aufnehmen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt daher:
Der Kreistag Steinfurt spricht sich dafür aus, nach Beratung im Fachausschuss das Konzept "Mobiles Münsterland" in den Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt einzugliedern.
"Mit dem Konzept „mobiles Münsterland“ soll ein individuelles, kundenorientiertes und einfach nutzbares Zubringersystem zum ÖPNV mit digitalen Informations- und Buchungsmöglichkeiten, innovative Mobilpunkte, an denen die Fahrgäste ihre Wartezeit effektiv mit Einkaufen, Arbeit oder Ausruhen nutzen können, bis hin zu einem Testbetrieb für autonomes Fahren im ÖPNV, entstehen. Der Fokus liegt hierbei auf der Abstimmung und Erprobung einzelner Projektbausteine, die durch ihr Zusammenspiel die größtmögliche Wirkung erzeugen und ein schlüssiges, an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtetes, ÖPNV-integriertes Gesamtsystem ergeben."
www.bezreg-muenster.de/de/presse/2018/2018-03-05_mobilitaetskonferenz/index.html
"Der „demografische Wandel“ wird im ländlich geprägten Münsterland immer fühlbarer. Wir müssen uns also Gedanken machen, welche Formen der Mobilität wir zukünftig benötigen und vorhalten können und wollen, damit das Münsterland im Wettbewerb der Regionen (aber auch in Konkurrenz mit dem Ruhrgebiet) dauerhaft konkurrenzfähig bleibt und die hohe Lebensqualität für die Menschen, die hier wohnen und arbeiten, erhalten bleibt. Nicht nur für ältere Menschen auch gerade für jüngere Familien ist ein an die veränderten Mobilitätsbedürfnisse angepasstes Angebot von öffentlichen Verkehrsangeboten ein Faktor bei der Wahl ihres Wohn-, Arbeits- und Lebensstandortes. Es gilt, ein flächendeckendes, zufriedenstellendes und finanzierbares Angebot mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufrechtzuerhalten und kontinuierlich zu verbessern." …
"Die Landräte der Münsterlandkreise haben gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Münster diese Problemlage aufgegriffen und in der Landrätekonferenz am 16.03.2018 beschlossen, für das Münsterland ein Mobilitätskonzept zu erstellen. In diesem Konzept sollen insbesondere die verkehrlichen Beziehungen zwischen Münster und den Münsterlandkreisen umfassend beleuchtet werden. Neben den bestehenden Verkehrsträgern (Schiene, Bus, Auto und Fahrrad) sollen die Elektromobilität und die Auswirkungen der Digitalisierung ebenso betrachtet werden, wie die Schaffung einer Münsterland S-Bahn."
ZVM Sitzungsvorlage Nr. 09 a / 2018
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sehr geehrter Herr Landrat,
ergänzend zu den Anträgen und Sachdarstellungen zu TOP 7(Inklusionsbeirat) des kommenden Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Integration und Bevölkerungsschutz stelle ich im Namen unserer Fraktion folgenden Antrag.
Beschlussvorschlag:
Der Inklusionsbeirat des Kreises Steinfurt erhält in den Fachausschüssen des Kreistages, mindestens aber in folgenden Ausschüssen einen Sitz für einen Sachkundigen Einwohner (Teilnahme an den Sitzungen mit beratender Stimme, also Rederecht, aber kein Stimmrecht):
Begründung:
Wie wir bereits in unseren ursprünglichen Antrag vom 16.9.2015 ausführlich begründet haben, kann nur auf diese Weise von echter Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen die Rede sein. Die Belange von Menschen mit Behinderungen sollen parteiunabhängig durch VertreterInnen des Inklusionsbeirates in den jeweiligen Ausschüssen in die Diskussionen eingebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Schuchtmann-Fehmer
Am 26.04.2018 berichtete der WDR unter www1.wdr.de/nachrichten/ landespolitik/schulze-foecking-landtag-umweltkriminalitaet-102.html über Vorwürfe gegen die NRW-Umweltministerin Schulze Föcking.
Dabei wird auch die Frage aufgeworfen, wer zur fraglichen Zeit für die Tiergesundheit in den Ställen verantwortlich war: "Nach Bekanntwerden möglicher Tierschutzverstöße im Juli letzten Jahres hatte die CDU-Politikerin mehrfach erklärt, sie sei seit dem 01.07.2017 nicht mehr an den Betrieben beteiligt. Der Hof sei verpachtet und werde von den Pächtern eigenverantwortlich geführt." (WDR, 26.04.2018) Es geht aber auch um jetzt erst öffentlich bekannt gewordene schriftliche Dokumente, welche nahelegen, dass schon seit geraumer Zeit immer wieder Schweine erkrankt gewesen sein sollen: "Zum Beispiel diverse Berichte der betreuenden Tierärztin bis aus dem Jahr 2009. Da geht es häufig um Atemwegserkrankungen, Durchfälle, Gelenkentzündungen und Bisswunden. Nach Ansicht einer Gutachterin sämtlich Hinweise auf "mangelhafte Haltungsbedingungen", "Managementfehler" und "mangelhafte Hygiene"." (WDR, 26.04.2018)
Daraus ergeben sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die folgenden Fragen:
1. Hat die Veterinärbehörde des Kreises Steinfurt einen verlässlichen Überblick über die Besitz-, Pacht- und Verantwortungsverhältnisse auf den Hof Schulze Föcking? (Wenn ja, bitte tabellarisch darstellen.)
2. Hat die Veterinärbehörde des Kreises Steinfurt in vollem Umfang von den Dokumentationen der betreuenden Tierärztin (seit 2009) erfahren? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden daraufhin vom Kreis Steinfurt ergriffen?
3. Liegt der Veterinärbehörde des Kreises Steinfurt ein vollständiger Überblick über die Erkrankungen der Schweine auf dem Hof Schulze Föcking innerhalb der letzten 10 Jahre vor? Wenn ja, bitte dem Fachausschuss bekannt geben.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Kreis Steinfurt erzeugt in seinem Kompostwerk in Saerbeck wertvollen organischen Dünger, der im Gartenbau und in der Landwirtschaft Verwendung findet. In der Forschung wird allerdings derzeit die Frage aufgeworfen, wie sich die zunehmende Belastung unserer Umwelt durch Kunststoffe darstellt. Eine vorläufige Erkenntnis besteht darin, dass Mikroplastikpartikel in erheblichen Mengen auch über den Pfad der Kompostierung ihren Weg in die Umwelt finden (siehe: Bericht über Forschungen der Universität Bayreuth). Die Folgen auf unsere Ökosysteme sind jedoch völlig unerforscht. Daher müssen sich schon aus Gründen der Vorsorge, alle Betreiber von Anlagen, die Mikroplastikpartikel freisetzen, mit deren Vermeidung auseinandersetzen.
Bekannt ist, dass sich die EGST dieser Herausforderung schon gestellt hat (z.B. Bericht in den WN am 12.04.2018, Saerbeck). Auch erfolgt im Kompostwerk Saerbeck eine Trennung des Kunststoffes vom Bioabfall auf mechanischem Wege: "Eventuell enthaltene Teile von Plastiktüten und andere Störstoffe werden mittels Siebmaschinen vom Kompost getrennt."
egst.de/entsorgungsanlagen/kompostwerk-saerbeck.php
Zudem hat die EGST Informationskampagnen durchgeführt, um den Anteil von Plastikmüll in den Biotonnen zu reduzieren. So wurden auch Biotonnen vor Ort kontrolliert und deren NutzerInnen bei hohem Anteil von nicht kompostierbaren Materialien auf die zu hohe Fehlwurfquote hingewiesen (z.B. mit gelben und roten Karten an der Biotonne).
Bei der Vermarktung weist die EGST darauf hin, dass der angebotene Kompost keineswegs frei von Fremdstoffen ist: "Bitte beachten Sie, dass im Kompost kleine Verunreinigungen vorhanden sein können, deren Anteil im Schnitt bei 0,1 % liegt. Diese Verunreinigungen können z.B. kleine Glasscherben oder Kleinstplastikteile sein."
egst.de/infothek/produktinformation.php
Dennoch hat der Kompost aus der Saerbecker Anlage ein Gütesiegel erhalten. Der Umweltausschuss wurde entsprechend informiert:
Die BGK hat den Kompost/Gärrest der EGST nach einer einjährigen Zertifizierungsphase gütegesichert, so dass diese mit dem RAL-Gütezeichen vermarktet werden dürfen." …
"Als Ergebnis dieser „europäischen“ Überwachung wurde festgestellt, dass beim Kompostwerk in Saerbeck keine Beanstandungen vorlagen. Besonders herausgehoben wurden die gute Organisation des Kompostherstellungsprozesses und deren Dokumentation … ." (Siehe: Vorlage I 069/2018, AUELKN, 28.02.2018)
Daraus ergeben sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die folgenden Fragen an den Landrat:
1. Berücksichtigt die Zertifizierung des Saerbecker Komposts dessen Gehalt an Mikroplastikpartikeln?
2. Wurde der Gehalt an Mikroplastikpartikeln schon ermittelt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
3. Hat die EGST schon eine Strategie entwickelt, um auch den Anteil der Mikroplastikpartikel im Kompost zu eliminieren?
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Fehr & Jan-Niclas Gesenhues
I. Abwasserpilz
In den ersten Monaten des Jahres 2016 hatte der Landesfischereiverband an mehreren Gewässern im Umfeld von Biogasanlagen und Viehbetrieben mit Silagelagerstätten im Münsterland einen massiven Befall mit dem sogenannten Abwasserpilz festgestellt. Bei dem sogenannten Abwasserpilz handelt es sich um Bakterienkolonien, die sich vor allem bei niedrigen Temperaturen ausbilden, wenn über einen längeren Zeitraum organische Abwässer eingeleitet werden. Der Abwasserpilz ist ein Anzeiger für sehr stark verschmutzte Gewässer. Die betroffenen Gewässer sind biologisch praktisch tot, Fische oder andere Gewässerlebewesen sind in betroffenen Gewässern nicht mehr zu finden. Als Ursache für den Abwasserpilz wurden im Jahr 2016 durch die unteren Wasserbehörden eindeutig Gärsäfte und Sickerwässer aus Silagelagerungen für Biogasanlagen und Tierhaltungen identifiziert.
Wieder ist es Winter und wieder sehen wir in unserer direkten Nachbarschaft oder auch in den Medien, dass sich in Bächen im Münsterland wieder der sog. Abwasserpilz ausbreitet. Um weitere ökologische und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, gilt es, den Zustand der Gewässer in den Wintermonaten ausreichend zu beobachten und schnellstmöglich Gegenmaßnahmen einzuleiten. Als Kreis haben wir eine Verantwortung für die Bekämpfung und Vermeidung des sogenannten Abwasserpilzes sowie für eine kontinuierliche Nachsorge. Der dadurch entstehende Aufwand der unteren Naturschutz- und Wasserbehörden ist eine der Folgen einer immer intensiveren Landwirtschaft.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung im Ausschuss zu folgenden Fragen zu berichten:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Kreisverwaltung zum Ausmaß des aktuellen Befalls von Gewässern mit dem sogenannten Abwasserpilz im Kreis Steinfurt vor?
2. Wie viele km Gewässer werden im Jahr hinsichtlich eines Befalls mit dem Abwasserpilz begutachtet?
3. Welche Maßnahmen leiten Sie aus dem aktuellen Befall mit dem sog. Abwasserpilz ab?
4. Warum greifen die im Jahr 2016 eingeleiteten Maßnahmen zur Abstellung der Einleitung von Sickerwässern nicht insoweit, dass ein erneutes Ausbreiten des sog. Abwasserpilzes verhindert werden konnte? Welche zusätzlichen Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht erforderlich?
II. Antibiotikaresistente Keime
Neben der nachgewiesenen Belastung mit dem Abwasserpilz könnten die Gewässer im Kreis Steinfurt von einer weiteren Belastung betroffen sein, von der ein erhebliches Bedrohungspotential ausgeht – auch für uns Menschen. NDR-Journalisten haben in Niedersachsen überprüft, ob multiresistente Keime in Bächen, Flüssen und Badeseen zu finden sind.*
Wissenchaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Universität Dresden haben alle zwölf Proben auf multiresistente Erreger untersucht und sind in jeder Probe fündig geworden. Es wurden Erreger festgestellt, die bei bestimmten Patienten schwerwiegende Infektionen verursachen können und als sehr gefährlich beschrieben werden. Durch die räumliche Nähe zu Niedersachsen ist es möglich, dass auch Gewässer im Kreis Steinfurt betroffen sind. So wurden im Rahmen der NDR-Recherchen beispielsweise auch antibiotikaresistente Keime in der Hase gefunden. Wenn auch Gewässer im Kreis Steinfurt betroffen sind, bestünde eine ernstzunehmende Gesundheitsgefährdung der Menschen im Kreis Steinfurt.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:
1. Findet im Kreis Steinfurt eine Untersuchung hinsichtlich antibiotikaresistenter Keime in Gewässern statt?
2. Welche Gewässerbelastung bezüglich multiresistenter Keime im Kreis Steinfurt ist der Kreisverwaltung bekannt? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
Mit freundlichen Grüßen,
Jan-Niclas Gesenhues & Britta Hollinderbäumer
* https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Gefaehrliche-Keime-in-Baechen-Fluessen-und-Seen,keime302.html
Nach Aufgabe der militärischen Nutzung des ehemaligen Nato-Flugplatzes Hörstel-Dreierwalde wurden die freigegeben Flächen raumordnerisch neu betrachtet und in entsprechenden Verfahren neuen Nutzungen zugänglich gemacht. Grundlagen für die zukünftigen Nutzungen sind
· der Sachlicher Teilplan Energie des Regionalplans Münsterland
· die 2. Änderung des Regionalplans Münsterland
Der nördliche Teil des ehemaligen Nato-Flugplatzes Hörstel-Dreierwalde wurde im Regionalplan als Bereich für den Schutz der Natur dargestellt (BSN). Damit sind dort die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes langfristig gesichert. Die südlichen Bereiche des ehemaligen Flugplatzgeländes hingegen sollen zukünftig mit einer forensischen Klinik, einem Gewerbegebiet (GIB) und einem Energiepark belegt werden. Die dafür notwendige gemeindliche Bauleitplanung ist noch nicht abschließend erfolgt.
Schon in den bisherigen avifaunistischen Untersuchungen wird verdeutlicht, dass im südlichen Teil des ehemaligen Flugplatzgeländes Vogelarten beheimatet sind, die nach Arten-schutzrecht einen besonderen Schutz genießen. Diese Erkenntnisse wurden aber bislang nicht berücksichtigt. Die Gemeinde Hörstel kann also erst einmal davon ausgehen, dass die im Regionalplan ausgewiesenen Flächen überplanbar sind. Daraus kann sich das Dilemma ergeben, dass beabsichtigte Nutzungen und Vorhaben als Folge von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar sind und/oder Planungen als Folge von artenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht vollziehbar sind.
Wir fragen daher den Landrat als Untere Naturschutzbehörde:
Ist der Konflikt zwischen dem Artenschutz und den beabsichtigten Flächennutzungen auf dem südlichen Teil des ehemaligen Nato-Flugplatz Hörstel-Dreierwalde der Unteren Naturschutzbehörde bekannt? Wenn ja: Wie bewertet die Untere Naturschutzbehörde diesen Konflikt?
Sind der Unteren Naturschutzbehörde die Hinweise von Vertretern von Naturschutzverbänden im Kreis Steinfurt auf vorliegende avifaunistische Gutachten und die Untersuchungsergebnisse der Biologischen Station zu den Vogelvorkommen bekannt, die eine Unvereinbarkeit einer intensiveren Nutzung der ehemaligen Flugplatzflächen mit den rechtlichen Vorgaben zum Artenschutz nahelegen? Wenn ja, welche Konsequenzen leitet die Untere Naturschutzbehörde daraus ab?
Wie schätzt die Untere Naturschutzbehörde vor dem Hintergrund aller nun verfügbaren ornithologischen Untersuchungsergebnisse den Umfang von Ausgleichsmaßnahmen ein, die bei einer Nutzung des südlichen Teils des ehemaligen Flugplatzes durch eine forensische Klinik, ein Industrie- und Gewerbegebiet und einen Energiepark rechtlich notwendig werden?
Wir bitten die Kreisverwaltung, zu dieser Thematik eine*n Vertreter*in der biologischen Station des Kreises Steinfurt als Sachverständige*n in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Natur- und Klimaschutz am 28.02.2018 einzuladen. Der/die Vertreter*in der Biologischen Station wird gebeten, insbesondere zu den Ergebnissen der umfangreichen Kartierungen auf dem Gebiet des ehemaligen Nato-Flugplatzes Hörstel-Dreierwalde vorzutragen.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Jan-Niclas Gesenhues und Helmut Fehr
Beschluss:
Der Kreistag des Kreises Steinfurt unterstützt ausdrücklich die Vorbereitungen für die Elektrifizierung der Bahnstrecke Münster-Steinfurt-Enschede im Rahmen des Euregio-Projektes SpoorRegio. Die Elektrifizierung der Strecke Münster-Steinfurt-Enschede ermöglicht zusätzliche Fahrgastkapazitäten, ist ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz und trägt somit erheblich zur Steigerung der Attraktivität des Bahnverkehrs im Kreis Steinfurt bei. Die Vertreter des Kreises Steinfurt in den Gremien der Verkehrsverbünde und der Euregio werden aufgefordert, die Verbesserung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs im Rahmen des Projektes SpoorRegio wohlwollend zu begleiten.
Begründung:
Das INTERREG-Projekt „SpoorRegio/SchienenRegion“ wurde im September 2017 abgeschlossen. Teil des Projektes ist eine Machbarkeitsstudie zur Elektrifizierung der Strecke Münster-Steinfurt-Enschede.
In den letzten Jahren sind die Fahrgastzahlen der RB 64 auf der Strecke Münster-Steinfurt-Enschede erheblich gestiegen, von 4.000 Reisenden im Jahr 2000 auf über 9.000 Reisende am Tag (Mo-Fr) heute. Diese Zunahme führt vor allem auf dem deutschen Teil der Strecke zu Kapazitätsengpässen. Mit der heutigen Infrastruktur ist es nicht möglich, Züge einzusetzen, die aus mehr als drei Dieseltriebwagen bestehen. Ein möglicher Lösungsansatz für dieses Problem ist der Einsatz von anderem Zugmaterial (Doppelstock-Triebwagen mit Elektroantrieb), was jedoch eine Elektrifizierung der Strecke voraussetzt. Die Untersuchungen im Rahmen des Projektes SpoorRegio bescheinigen die Machbarkeit der Elektrifizierung dieser Strecke (Quelle: ZVM).
Ein Vergleich zwischen Diesel- und Elektrobetrieb ergab für das aktuelle Leistungsangebot eine Einsparung von 1.625 T CO2 pro Jahr und damit eine Reduzierung um 32 %. Bei den Energiekosten wurde eine Reduzierung um 42 % abgeleitet. In der monetären Bewertung dieser beiden Punkte ergibt sich ein Einsparungspotential von etwa 860.000 € jährlich. Weitere Umweltaspekte (z.B. für die Schadstoffarten NOx, CO, HC, PM und SO2) sowie weitere betriebliche und finanzielle Aspekte sind nicht untersucht worden und werden zu weiteren Reduzierungen und Einsparungen führen. Auch mit Blick auf die erforderlichen und geplanten Kapazitäts- und Angebotsausweitungen (Halbstundentakt) wird das Einsparpotenzial für den angestrebten Zielzustand entsprechend der Bedeutung der Strecke deutlich höher liegen. Dazu soll auf Basis der nun vorliegenden Studie eine vertiefende Betrachtung der betriebs- und volkswirtschaftlichen Aspekte durchgeführt werden (Quelle: ZVM).
Durch weitere Optimierungen auf den Verbindungen zwischen Zwolle, Enschede, Steinfurt und Münster würde nach den Erkenntnissen des Projektes SpoorRegio die Zahl der Reisenden im grenzüberschreitenden Verkehr insgesamt um 40.000 pro Jahr steigen. Diese Optimierungen setzen eine Elektrifizierung der grenzüberschreitenden Strecke Enschede-Steinfurt-Münster voraus. Die Elektrifizierung könnte z.B. nach dem Auslaufen des Verkehrsvertrages für den Dieselbetrieb der RB 64 im Dezember 2026 aufgenommen werden (Quelle: ZVM).
Mit einer Elektrifizierung der grenzüberschreitenden Strecke Münster-Steinfurt-Enschede werden somit zusätzliche Beförderungskapazitäten geschaffen, Emissionen reduziert und Energiekosten eingespart. Es gilt, die damit verbundenen Potenziale für die Verbesserung der Mobilität im Kreis Steinfurt zu nutzen und die Umsetzung der angesprochenen Projekte im Rahmen von SpoorRegio aktiv zu unterstützen.
Beschluss:
Der Kreistags des Kreises Steinfurt fordert die Verwaltung und die Mitglieder des Kreistags auf, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Weiterentwicklung von Ticketangeboten des ÖPNV das Angebot eines Sozialtickets erhalten bleibt. Dafür bedarf es einer dauerhaft verlässlichen Finanzierung des Landes, insbesondere über das aktuelle Bewilligungsende für das Sozialticket bis zum 31.12.2017 hinaus.
Begründung:
Im Jahr 2015 hat der Kreistag beschlossen, das Sozialticket im Kreis Steinfurt einzuführen. Das Ticket wurde unter dem Namen MobiTicket zum 01.01.2016 in allen Münsterlandkreisen eingeführt. Derzeit fördert das Land das Sozialticket im Kreis Steinfurt mit einer Summe von 580.000 € pro Jahr. Insbesondere im Kreis Steinfurt ist das Sozialticket ein voller Erfolg, da es sehr gut angenommen wird und eine wirksame finanzielle Unterstützung unserer Verkehrsunternehmen mit sich bringt.
Das Sozialticket hat dem Öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Steinfurt viele neue Nutzerinnen und Nutzer zugeführt. Personen mit geringem Einkommen ermöglicht es eine größere Mobilität und damit eine stärkere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Auch und gerade für Geflüchtete bietet das Sozialticket einen wichtigen Mobilitätsgewinn, beispielsweise um Behördengänge erledigen oder zu Ausbildungsstätten fahren zu können. Vom Sozialticket profitieren auch die Verkehrsunternehmen, so auch die RVM als unser kommunales Verkehrsunternehmen, in Form von zusätzlichen Einnahmen.
Insgesamt werden im Jahr 2017 voraussichtlich rund 1.555.500 € zusätzlich in das System ÖPNV eingespeist. Geht man – wie von der RVM geschätzt – davon aus, dass rund 35% dieser Mittel bei der RVM verbleiben, ergibt sich eine Summe von etwa 540.000 € an zusätzlichen Einnahmen für die RVM. Trotz dieser erheblichen Vorteile des Sozialtickets für sozialen Zusammenhalt, Teilhabe und Stärkung des ÖPNV wird derzeit von der Landesregierung erwogen, die Förderung des Sozialtickets einzustellen.
In der Vergangenheit haben Vertreter von CDU und FDP im Landtag immer wieder die Abschaffung des Landeszuschusses für das Sozialticket gefordert. Bei einem Wegfall des Landeszuschusses, der zuletzt 40 Mio. Euro für ganz NRW betragen hat, wäre das Sozialticket im Kreis Steinfurt und in ganz NRW gefährdet. Die Verwaltung und die politischen Vertreterinnen und Vertreter des Kreises werden aufgefordert, Ihren Einfluss auf Landesebene geltend zu machen und sich für den Erhalt des Sozialtickets einzusetzen.
Antrag 1. Die WertArbeit gGmbH (nachfolgend WertArbeit genannt) wird unbefristet fortgeführt.
2. Weitere Tätigkeitsfelder werden in Zusammenarbeit mit Vorstand und Geschäftsführung ausgelotet und erschlossen.
3. Das Café im Kunsthaus Kloster Gravenhorst wird aus der WertArbeit gGmbH herausgelöst und in einer eigenen noch genauer zu definierenden Rechtsform fortgeführt.
Begründung
Die WertArbeit leistet einen überaus wichtigen Beitrag zur Integration von Menschen mit Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt. Ihre Leistung kann auf diese professionelle, individuell abgestimmte und v. a. erfolgreiche Weise vom Jobcenter nicht erbracht werden. Zudem übernimmt die WertArbeit mit ihren Beschäftigten Aufgaben, die von anderen Trägern oder Diensten auf Grund der prekären Verhältnisse an den Einsatzorten abgelehnt werden, aber für die so versorgten Menschen eine Verbesserung ihrer Lebensqualität bedeuten. Die WertArbeit schließt eine wichtige Versorgungslücke im Kreis Steinfurt, anfänglich befürchtete Konkurrenz zu anderen Trägern hat sich nicht ergeben, sondern punktuell sehr fruchtbare Zusammenarbeit und Synergien.
Um einen wirtschaftlich größtmöglichen Nutzen erarbeiten zu können, braucht die WertArbeit zwingend die Erlaubnis, weitere Tätigkeitsfelder zu erschließen. Die Konzepte dazu liegen bereits vor und könnten zeitnah in Angriff genommen werden.
Bei einer Betrachtung der Situation der WertArbeit aus rein wirtschaftlicher Perspektive, sollte man auch den volkswirtschaftlichen Nutzen nicht außer Acht lassen. Menschen bekommen eine Chance, ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern und erledigen u.a. Aufgaben, die wiederum anderen Menschen die Chance bieten, ihr Leben in den eigenen vier Wänden zu verbringen und nicht stationär auf Kosten der Gesellschaft untergebracht zu werden.
Die WertArbeit wird auf Dauer nicht ohne Zuschuss aus dem Kreishaushalt auskommen können, ebenso wie jeder andere potenzielle Träger der Freien Wohlfahrt es auch nicht könnte, so der Kreis Steinfurt überhaupt jemanden finden würde, der übergangslos diese Aufgaben in dieser Qualität zu leisten in der Lage wäre.
Eine Entfristung der Zusammenarbeit mit der WertArbeit ist unverzichtbar im Hinblick darauf, langfristig Aufträge annehmen zu können, fachlich qualifiziertes Fachpersonal akquirieren zu können und verlässliche Perspektiven für Vertragspartner, Mitarbeiter und Beschäftigte bieten zu können. Aus gesellschaftlicher Sicht ist es unerlässlich, dass der Kreis Steinfurt sich diesen Aufgaben widmet.
Für die Kreistagsfraktion
Elke Schuchtmann-Fehmer
Beschlussvorschlag:
Zur Verbesserung des Tierschutzes in der landwirtschaftlichen Tierhaltung empfiehlt der Umweltausschuss den Fraktionen im Kreistag des Kreises Steinfurt, im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplan zwei zusätzliche Veterinärstellen in der Kreisverwaltung einzurichten.
Begründung:
Im Haushaltsplan des Kreises Steinfurt für das Jahr 2017 werden unter "Produkt 022205 Ve-terinärwesen" (S. 247) 3.400 überwachungspflichtige Betriebe ausgewiesen. Für das Jahr 2017 sollen darin 500 Kontrollen durchgeführt werden. Geht man davon aus, dass auch Nach-kontrollen erfolgen, bedeutet das, dass ein einzelner Betrieb innerhalb von sechs Jahren höchstens einmal einer Kontrolle unterzogen wird.
Die laut Haushaltsplan 2017 vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu erbringenden Leistungen umfassen u.a.:
- Kontrolle von Nutztierhaltungen und Haustierhaltungen, Kontrolle von Tiertransporten
- Kontrolle von Tierarzneimitteln und Futtermitteln in landwirtschaftlichen Betrieben
- Kontrolle von Antibiotikaeinsatz in landwirtschaftlichen Betrieben
Nachdem in den Medien in den letzten Jahren häufig über eklatante Mängel in diesen Kontrollbereichen berichtet wurde, erscheint eine Kontrolldichte von einer Kontrolle pro Betrieb in sechs Jahren als eindeutig zu gering, um Verstöße aufdecken zu können. Zur Verbesserung des Tierschutzes in der landwirtschaftlichen Tierhaltung ist es daher geboten, zusätzliche Kapazitäten beim Veterinäramt des Kreises zu schaffen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen an die Tierhaltung zu gewährleisten und den tierhaltenden Betrieben zusätzliche Beratungsmöglichkeiten zu Tierschutzfragen zur Verfügung zu stellen. Um dieses Ziel zu gewährleisten sind die vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu erbringenden Leistungen gemäß Haushaltsplan in der Produktbeschreibung zuergänzen um den Punkt: „Beratung von Nutztierhaltungen und Haustierhaltungen in Fragen des Tierschutzes“.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Jan-Niclas Gesenhues, Helmut Fehr, Britta Hollinderbäumer
Sehr geehrter Herr Landrat,
lieber Dr. Effing,
vielen Dank für die rasche Beantwortung unserer Anfrage vom 13.7.2017.
Zum Sachverhalt haben wir folgende weitere Fragen:
1. Ist es üblich, dass der Amtsleiter Dr. Brundiers persönlich die Kontrollen in den Schweinemastanlagen des Kreises übernimmt? Wenn Ja, tut er dies regelmäßig oder nur in besonderen Fällen? Wenn Ja, meldet er sich auch persönlich telefonisch in den Betrieben an?
2. Warum wurde 2014 eine erneute Kontrolle im Betrieb Schulze Föcking vorgenommen obwohl der Betrieb bereits 2013 kontrolliert worden war?
3. Wurden die Kontrollen 2013 und 2014 auch durch den Amtsleiter vorgenommen?
4. Falls Nein, wer kontrollierte den Betrieb Schulze Föcking 2013 und 2014?
5. Laut der von Ihnen zitierten Aussage von Dr. Brundiers, seien bei der Kontrolle am 07.07.2017 „lediglich leichte tierschutzrechtliche Mängel“ im Betrieb Schulze Föcking festgestellt worden. Was bedeutet dies konkret? Was wurde beanstandet? Wie wird das Kreisveterinäramt hier weiter vorgehen?
6. In Ihrem o.g. Antwortschreiben erklären Sie, dass die Veterinärbehörde die Aufgabe hat, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Betrieben zu überwachen ... und dort zu sanktionieren, wo „gravierend“ gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wurde. Wo ist Ihrer Meinung nach der Unterschied zwischen „Verstöße gegen das Gesetz“ oder „gravierende Verstöße gegen das Gesetz“?
7. Uns liegen verlässliche Informationen vor, dass dem Kreisveterinäramt Hinweise auf schwerwiegende Verstöße in zwei weiteren Betrieben schriftlich per Post zugegangen sind. Ist das richtig? Um welche Betriebe handelt es sich hier? Wurden bereits Kontrollen vorgenommen? Welche Verstöße wurden festgestellt? Wie wird das Veterinäramt in diesen Fällen weiter vorgehen?
Wir freuen uns über eine zeitnahe schriftliche Beantwortung unserer Fragen und bitten Sie zusätzlich, Ihre Antworten in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 20.09.2017 unter dem TOP „Anfragen“ in einem mündlichen Bericht zu erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Schuchtmann-Fehmer & Jan-Niclas Gesenhues
Anfrage an den Landrat zur Rolle des Kreises Steinfurt
Sehr geehrter Herr Landrat,
am 12.07.2017 sendete das Magazin Stern TV einen Bericht mit Bildern aus dem Schweinestall des Betriebs Schulze Föcking im Kreis Steinfurt, dessen Inhaber die Familie der NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking ist. Die Bilder zeigen ein inakzeptables Maß an Tierleid, das sich u.a. in Biss- und Schürfwunden an den Tieren, schwerem Schwanzbeißen, verendeten Tieren im Stall, einer nicht vorhandene Wasserversorgung und einer zu hohen Ammoniakkonzentration in der Stallluft äußerte.
Die Kontrollpflicht liegt beim Kreisveterinär Dr. Brundiers. Herr Dr. Brundiers erklärt in mehreren Medienberichten zu den besagten Bildern, dass bei einer Routinekontrolle am 7.7.2017 auf dem Betrieb Schulze Föcking keine Mängel festgestellt wurden. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie kommt Herr Dr. Brundiers vor dem Hintergrund der dokumentierten Missstände im Betrieb Schulze Föcking, die den Bildern von Stern TV zu entnehmen sind, zu der Einschätzung, dass keine Mängel in Bezug auf Tierschutz- und Hygieneanforderungen vorlagen?
2. Wie kam es zu der Routinekontrolle, die laut der Berichterstattung am 7.7.2017 stattfand (einen Tag, nachdem Stern-TV nach eigenen Angaben Kontakt mit dem Betrieb Schulze Föcking aufgenommen hat)? Stand die Kontrolle im Zusammenhang mit einer möglicherweise bereits angekündigten Berichterstattung von Stern TV? War der Zeitpunkt der Kontrolle drei Jahre nach der letzten Kontrolle und exakt einen Tag nach der Kontaktaufnahme durch Stern-TV zufällig oder gab es einen konkreten Anlass? Warum liegt die letzte Kontrolle vor der o.g. offen-bar bereits rund drei Jahre zurück?
3. Wie lange im Voraus war die besagte Kontrolle angekündigt? Hat der Betrieb Schulze Föcking um die Kontrolle gebeten?
4. Ist Herr Dr. Brundiers von der Organisation Tierretter e.V. über weitere eklatante Missstände in Schweinebetrieben im Kreis Steinfurt informiert worden? Wenn ja, was hat er unternommen? Wenn nichts unternommen wurde, warum nicht?
5. Ist die derzeitige Kontrollpraxis aus Sicht der Kreisverwaltung geeignet, Verstöße gegen das Tierschutzrecht oder Verstöße gegen bauliche Anforderungen an Stallanlagen frühzeitig zu erkennen? Wenn nein, welchen Veränderungsbedarf sieht die Kreisverwaltung diesbezüglich?
Wir danken Ihnen für eine zeitnahe schriftliche Beantwortung der Fragen, um die dokumentierten Missstände auf dem Betrieb Schulze Föcking zügig aufzuklären. Auch vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen auf das Amt von Frau Schulze Föcking als Landwirtschaftsministerin gilt es hier größtmögliche Transparenz herzustellen. Zudem bitten wir Sie, Ihre Antworten in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 20.09.2017 unter dem TOP „Anfragen“ in einem mündlichen Bericht zu erläutern.
Mit besten Grüßen,
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jan-Niclas Gesenhues und Elke Schuchtmann-Fehmer
Der Kreistag des Kreises Steinfurt beschließt:
1. Der Kreistag lehnt die Abschiebung von Flüchtlingen nach Afghanistan ab.
2. Der Kreistag fordert die Kreisverwaltung auf, im Rahmen des geltenden Rechts ihre Ermessensspielräume zu nutzen, um Abschiebungen nach Afghanistan oder andere Krisengebiete zu verhindern.
3. Der Kreistag fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, die Abschiebungen nach Afghanistan sofort auszusetzen.
4. Der Kreistag fordert die Bundesregierung auf, die Sicherheitslage in Afghanistan neu zu bewerten und auf Basis dieser Neubewertung das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF anzuweisen, keine Abschiebungen nach Afghanistan mehr anzuordnen.
5. Der Kreistag fordert die Bundesregierung auf, zur Unterstützung der Integration von Kriegsflüchtlingen aus Syrien und Afghanistan eine langfristige Aufenthaltsperspektive sicher zu stellen und eine umfassende Familienzusammenführung umzusetzen.
6. Der Kreistag bittet die Kreisverwaltung, diesen Beschluss an die zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene zu übermitteln.
Begründung:
Am 31.05.2017 wurden durch ein Bombenattentat in Kabul über 90 Menschen getötet. Die deutsche Botschaft wurde durch die Explosion schwer beschädigt. Am 20.05.2017 schloss der amerikanische Präsident Donald Trump eine Vereinbarung von Waffenlieferungen im Wert von über 300 Milliarden US Dollar mit der Regierung von Saudi-Arabien ab - einem Regime, das sich u.a. militärisch im Syrien-Krieg engagiert.
Beide Ereignisse machen deutlich, dass die Flüchtlingspolitik in Deutschland an einem Wendepunkt angekommen ist. Konkret heißt dies, dass sowohl nach Afghanistan als auch nach Syrien auf absehbare Zeit keine Menschen zurückkehren können. Denn: In diesen Ländern wird der Krieg noch über Jahre weiter geführt.
Im Nahen Osten ist Saudi-Arabien Kriegspartei. Die massive Aufrüstung des arabischen Königreichs wird die Gewalt in der Region - insbesondere in Syrien - weiter eskalieren lassen. Eine Rückkehr syrischer Flüchtlinge ist ausgeschlossen - auch mittelfristig.
Für Afghanistan hat das UNHCR bereits Ende 2016 festgestellt, dass sich die Sicherheitslage in den vorangegangenen acht Monaten wesentlich verschlechtert hat [1]. Das Rote Kreuz hat aufgrund von verletzten Mitarbeitern in vermeintlich sicheren Bezirken seine Arbeit Anfang 2017 ausgesetzt [2]. In einem kürzlich vorgelegten Bericht der UNAMA (United Nations Assistance Mission in Afghanistan) wurde zudem festgestellt, dass 2016 in fünf der acht Regionen Afghanistans die Zahl der getöteten und verletzten Zivilisten gestiegen ist und mit über 11.000 Opfern einen neuen Höchstwert erreicht hat [3]. Eine Rückkehr afghanischer Flüchtlinge ist inhuman.
Die schwere Zerstörung der deutschen Botschaft macht unmissverständlich deutlich, dass die Einschätzung des Auswärtigen Amtes zur Sicherheitslage in Afghanistan nicht den Gegebenheiten vor Ort entspricht. Eine Neubewertung des Bundes muss jetzt eingefordert werden, um Leib und Leben der Menschen zu schützen, die nach Deutschland geflohen sind.
Deutschland muss den Menschen aus diesen Regionen als Kriegsflüchtlinge Schutz gewähren. Rückkehr oder Abschiebungen in die genannten Regionen sind aus humanitären Gründen nicht nur abzulehnen sondern sofort zu stoppen.
Da Abschiebungen in die genannten Regionen aus humanitären Gründen für die nächsten Jahre abzulehnen sind, müssen die Herausforderungen der Integration umso entschlossener angegangen werden. Nicht nur ein Gebot der Humanität sondern ein Schlüssel zum Gelingen dieser Aufgabe stellt dabei der Familiennachzug dar. Viele hierher geflüchtete Menschen machen sich täglich Sorgen um ihre Angehörigen, die noch im Krieg ausharren müssen. Das erschwert das Ankommen in unserer Gesellschaft.
Durch die aktuelle Asylpraxis werden Familien auf Jahre getrennt. Diese grausame und integrationsfeindliche Vorgehensweise zwingt Angehörige von Geflüchteten auf lebensgefährliche Fluchtrouten. Jetzt ist es Zeit, der humanitären Verantwortung für diese Menschen nachzukommen und z.B. über humanitäre Visa eine vergleichsweise sichere Einreise nach Deutschland zu ermöglichen.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Jan-Niclas Gesenhues & Elke Schuchtmann-Fehmer
Quellen:
[1] https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2017-Bericht-UNHCR-Afghanistan.pdf
Der Masterplan klimafreundliche Mobilität des Kreises Steinfurt enthält im Handlungsfeld Nahmobilität und Radverkehr den Ansatz, das Radverkehrsnetz im Kreis Steinfurt alltagstauglich weiterzuentwickeln. Hierbei sollen auch Korridore für den schnellen Radverkehr in den Blick genommen und ggfs. weiter ausgebaut werden. Auch in den LEADER-Entwicklungsstrategien gibt es entsprechende Projektvorschläge. Für die koordinierte Umsetzung dieser Handlungsansätze ist zunächst ein entsprechendes Radverkehrskonzept erforderlich. Die jüngsten Planungsüberlegungen und -vereinbarungen der Stadtregion Münster zur Einrichtung sog. Velorouten (im Kreis ST für Altenberge, Greven) könnten hierbei Eingang finden.
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ernährung, Landwirtschaft, Klima- und Naturschutz am 15.03.2017, spätestens jedoch bis zur Sitzung dieses Ausschusses am 14.06.2017:
- Inhalt und Umfang eines solchen Radverkehrskonzeptes darzustellen,
- und zu prüfen, ob dafür Fördermittel des Bundes als Klimaschutzteilprojekt (50%) oder LEADER Mittel (65%) eingeworben werden können.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Jan-Niclas Gesenhues, Hermann Stubbe, Karl Reinke, Helmut Fehr & Britta Hollinderbäumer
Im Kreis Steinfurt sind Wasser- und Bodenverbände (nachfolgend WuB) für die Unterhaltung kleiner bis mittelgroßer Fließgewässer zuständig. Als Körperschaften des öffentlichen Rechtes übernehmen sie diese Aufgabe von den eigentlich gewässerunterhaltungspflichtigen Gemeinden. Welche Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Gewässerunterhaltung durch die WuB zu erfüllen sind, wird in der jeweiligen Verbandssatzung festgelegt.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, zu den folgenden Fragen vorzutragen:
1. Sind die WuB im Kreis Steinfurt flächendeckend tätig?
2. Wie setzt sich die Finanzierung der WuB zusammen und in welchem Umfang sind die eigentlich gewässerunterhaltungspflichtigen Gemeinden daran beteiligt?
3. Sind die Pflichten, die sich aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für die WuB ergeben, auch in den Satzungen festgelegt?
4. Reicht die finanzielle Ausstattung der WuB aus, um deren Pflichten zu erfüllen, die sich aus der WRRL ergeben?
Eine entsprechende schriftliche Sachdarstellung kann die Verwaltung nachreichen.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Fehr & Jan-Niclas Gesenhues
Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft sieht eine erneute Anlage von Vermögen des Kreises in erheblichem Umfang bei einem Investmentfonds vor. Dabei beabsichtigt die Geschäftsführung, die entsprechende Entscheidung über die Neuanlage sowie über die damit verbundenen Anlagekriterien in einer nicht öffentlichen Sitzung der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft treffen zu lassen. Da es sich bei der Entscheidung über die Neuanlage des Kreisvermögens um einen Vorgang mit weitreichenden Folgen für die Finanzausstattung und die Beteiligungen des Kreises handelt, sollten zumindest die grundlegenden Rahmendaten der beabsichtigten Neuanlage der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen berechtigten Anspruch auf Transparenz, insbesondere da es in diesem Fall letztlich um die Frage geht, ob Steuermittel wirtschaftlich und verantwortungsvoll behandelt werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Kreisverwaltung, in öffentlicher Sitzung des Kreisausschusses folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch ist das Vermögen, über dessen Neuanlage die Beteiligungsgesellschaft in ihrer nächsten Gesellschafterversammlung beschließt?
2. In wie vielen Fonds sollen die Finanzmittel angelegt werden und mit welcher Verzinsung des Vermögens rechnet die Kreisverwaltung?
3. An welche Bank soll der Auftrag zur Vermögensverwaltung vergeben werden?
4. Ist aus Sicht der Kreisverwaltung mit dieser Anlagestrategie eine ausreichende Streuung erreicht, um das Ausfallrisiko gering zu halten?
5. Wird mit der von der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft angestrebten Neuanlage gewährleistet, dass das Vermögen des Kreises sozial und ökologisch verantwortungsvoll angelegt wird?
Bitte gehen Sie insbesondere darauf ein, ob die Neuanlage der Finanzmittel darauf abzielt, folgende Mindestkriterien zu gewährleisten:
- Ausschluss von Kinderarbeit
- Ausschluss der Herstellung und des Vertriebs von Militärwaffen
- Ausschluss von Atomenergie
- Ausschluss von nicht nachhaltiger und klimaschädlicher Energieexploration und -erzeugung
- Ausschluss von Agro-Gentechnik
- Ausschluss von Tierversuchen im Bereich von Kosmetika
- Ausschluss von Organisationen/Strukturen, die als eklatant korrupt gelten bzw. bei denen Bestechung nicht nachhaltig geahndet wird
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Fehr & Jan-Niclas Gesenhues
Gemeinsamer Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 15 der Kreistagssitzung vom 19.12.2016
Wir bitten Sie um Berücksichtigung im Rahmen der Sitzung des Kreistages am 19.12.2016 folgende Änderungen zu berücksichtigen:
Perspektiven und Weiterentwicklung WertArbeit Steinfurt gGmbH
1. Der WertArbeit Steinfurt gGmbH (im Folgenden WertArbeit genannt) wird für das Jahr 2017 ein Zuschuss von bis zu maximal EUR 280.000,00 gewährt. Zur Gewährleistung des Förderzeitraumes bis zum 30.06.2018 wird zudem für 2018 ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 140.000,00 bereitgestellt. Die Anzahl der öffentlich geförderten Beschäftigungen soll bei 40 liegen, von diesen Personen sollten mindestens 50% weniger als 30 Jahre alt sein. Die Politik wird die Weiterentwicklung der WertArbeit eng begleiten und zum Ende 2017 eine endgültige Entscheidung über deren Fortbestand treffen. Bereits heute steht fest, dass ein Fortbestand nur ohne eine dauerhafte Subventionierung durch den Kreis Steinfurt möglich ist.
Die Punkte 4, 5 und 6 des Beschlussvorschlages werden ersatzlos gestrichen.
Für die Fraktionen
Elisabeth Veldhues (SPD) & Elke Schuchtmann-Fehmer (Bündnis 90/Die Grünen) & Wilfried Grunendahl (CDU)
Produkt 022205 Veterinärwesen
Bereitstellung von Mitteln i.H.v. 20.000 Euro für Zuschüsse an die Tierheime im Kreis Steinfurt und entsprechende Erhöhung des Ansatzes in Zeile 15. Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt und dienen zur Erreichung des strategischen Ziels „Schutz der Tiere vor unangemessener Ernährung, Pflege, Unterbringung, Schmerzen, Leiden und Schäden“.
Produkt 124701 Verkehrsentwicklungsplanung, SPNV, ÖPNV Bereitstellung von Mitteln i.H.v. 25.000 Euro für Projekte zur Umsetzung der Ergebnisse des Masterplans klimafreundliche Mobilität und entsprechende Erhöhung des Ansatzes in Zeile 16.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Jan-Niclas Gesenhues & Elke Schuchtmann-Fehmer
Änderungsvorschlag zu TOP 6, Vorlage 194/2016
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Abfallschlüssel 01 05 05 und 01 05 06 aus der Abfallentsorgungssatzung für den Kreis Steinfurt zu streichen:
01 05 05 *, 1 ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle
01 05 06 *, 1 Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Begründung: Geologisch bedingt entstehen im Kreis Steinfurt und im Münsterland bei Bohrungen keine ölhaltigen Bohrschlämme. Insofern besteht keine Notwendigkeit, dafür eine Ablagerungsmöglichkeit im Kreis Steinfurt zu schaffen. Ölhaltige Bohrschlämme sollten dort behandelt und abgelagert werden, wo sie entstehen.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Fehr & Jan-Niclas Gesenhues
Die EU-Kommission hat Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen der steigenden Nitratbelastung und der Untätigkeit beim Schutz des Grundwassers verklagt. Im Falle einer Verurteilung drohen empfindliche finanzielle Strafen. Als Hauptursache der Nitratbelastung gilt die intensive Landwirtschaft. Die fehlende Eindämmung der starken Überdüngung sei ein klarer Verstoß gegen die EU-Nitratrichtlinie, so die Kommission. Es liegt im Interesse der Landwirtschaft, der Politik und der Bürgerinnen und Bürger, sich vor diesem Hintergrund einen Eindruck von der Belastungssituation im Kreis Steinfurt zu verschaffen. Daher bittet die Grüne Kreistagsfraktion um die Beantwortung folgender Frage:
Wie oft und an wie vielen Messstellen wurde in den Jahren 2005 bis 2015 jeweils der gesetzliche Grenzwert für Nitrat an Grundwassermessstellen im Kreis Steinfurt überschritten?
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Britta Hollinderbäumer & Helmut Fehr & Jan-Niclas Gesenhues
Im Zuge der Bewilligung der ersten Tranche des FMO-Finanzierungskonzeptes wurde auch über die Auswirkungen einer Insolvenz des FMO auf den Kreis Steinfurt diskutiert. Damals wurde vonseiten der Verwaltung und der FMO-Geschäftsführung dargestellt, dass die Kosten einer Insolvenz des Airports für den Kreis Steinfurt aufgrund der Bürgschaften die Kosten des Finanzierungskonzeptes übersteigen. Allerdings wurde damals nicht konkretisiert, wie groß diese Kostendifferenz in etwa ausfallen würde. Zudem stellte sich im Nachhinein heraus, dass einige der damals gegebenen Informationen (Abschreibungserfordernisse bei Einstellung der Startbahnplanung, erforderlicher Zeitpunkt für die Bewilligung der zweiten Tranche) unzutreffend waren. Veränderte Rahmenbedingungen, wie die entgegen der Prognosen des Finanzierungskonzeptes weiter verschlechterte Fluggastzahl, können Einfluss auf die Kostendifferenz haben. Vor diesem Hintergrund ist eine erneute Bewertung der unterschiedlichen Optionen im Umgang mit dem FMO notwendig.
Wir bitten die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche direkten Kosten (v.a. aufgrund von Bürgschaften) würden für den Kreis Steinfurt im Falle einer FMO-Insolvenz entstehen? Wie groß ist die Differenz zwischen diesen Insolvenzkosten mit Auswirkung auf den Kreis Steinfurt und den Kosten, die für den Kreis aus den noch verbliebenen Tranchen des Finanzierungskonzeptes entstehen?
2. Wird die weitere Ausführung des FMO-Finanzierungskonzeptes trotz der nicht einge-tretenen Prognosen nach wie vor von der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft uneingeschränkt befürwortet? Wenn ja, warum?
3. Gibt es weitere Kosten einer FMO-Insolvenz, die sich erst mittelbar auf den Kreis als Gesellschafter und als Region auswirken würden?
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Jan-Niclas Gesenhues & Helmut Fehr
Beschlussvorschlag:
Begründung:
Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Feuchtwiesen, Flüsse, Seen und andere Oberflächengewässer sind wertvolle Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt, auch und gerade für gefährdete Arten. Zudem bieten Gewässer Anziehungspunkte für Erholungssuchende und Naturinteressierte. Artenreiche und intakte Gewässer sind somit ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität der Menschen im Kreis Steinfurt und ein Pfund für den Tourismus, wie Beispiele wie der Emsauenweg eindrucksvoll zeigen. Nicht zuletzt sind feuchte Ökosysteme wichtige natürliche Senken für das kli-maschädliche CO2.
Allerdings ist es um die Qualität des Grund- und Oberflächenwassers im Kreis Steinfurt insgesamt nicht gut bestellt. Umfassend dokumentiert ist der bedenkliche Zustand der Gewässer im Kreis Steinfurt in der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der Grünen Kreistagsfraktion vom 31.03.2015 (Drucksache A 007/2015). Neben fehlender Durchgängigkeit, Begradigungen, stark verbauten Abschnitten und anderen Formen naturferner Gewässergestaltung gibt insbesondere die chemische Qualität von Oberflächen- und Grundwasser Anlass zur Sorge. In Oberflächengewässern bringt eine unzureichende chemische Wasserqualität, beispielsweise ein zu niedriger Sauerstoffgehalt, erhebliche Risiken für die aquatische Tierwelt mit sich und kann zum weiteren Rückgang der ohnehin stark bedrohten biologischen Vielfalt führen. Sofern beim Grundwasser keine deutliche Reduzierung der Belastungen eintritt, werden Grenzwerte der Trinkwasserverordnung zukünftig nicht mehr einzuhalten sein und eine kostenintensive Aufbereitung des Trinkwassers durch die Wasserversorger erfordern.
Als Hauptursache der erheblichen Gewässerbelastungen gilt der starke Eintrag von Schadstoffen wie Stickstoffverbindungen und Pestiziden aus der intensiven Landwirtschaft. Neben dem kontinuierlichen Schadstoffeintrag sei an dieser Stelle auch an akute Starkbelastungen aus landwirtschaftlichen Quellen erinnert – wie zuletzt die illegale Einleitung von Gärsäften, welche zur verstärkten Bildung von Bakterienkolonien ("Abwasserpilz") führte. Folge der Ausbreitung des sog. Abwasserpilzes war ein weitreichendes Fischsterben in den betroffenen Gewässern.
Neben der Landwirtschaft führen an einzelnen Stellen auch Einleitungen aus der Industrie zu erheblichen Belastungssituationen. So werden derzeit beispielsweise die Einträge von Chloridverbindungen und möglicherweise PCB aus dem Ibbenbürener Bergbau diskutiert.
Zudem ist bekannt, dass Kläranlagen bestimmte pharmazeutische Wirkstoffe (z.B. Betablocker, Hor-mone, Antibiotika) nicht unwirksam machen können. Diese Stoffe gelangen so aus dem Abwasser über die Kläranlagen in natürliche Gewässer und können erhebliche Auswirkungen auf die dortigen Lebewesen haben.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen erheblichen Belastungssituationen werden die Ziele der Eu-ropäischen Wasserrahmenrichtlinie derzeit verfehlt und in Zukunft nur mit erheblichen zusätzlichen Anstrengungen zu schaffen sein. Erste Projekte wie beispielsweise Renaturierungsmaßnahmen unter Federführung der Naturschutzstiftung sind begrüßenswert, müssen aber zukünftig um zusätzliche effektive und koordinierte Maßnahmen ergänzt werden.
Um die notwendigen Verbesserungen der Gewässerqualität zu erreichen, muss der Kreis Steinfurt als Verwaltungsebene einen entscheidenden Beitrag leisten. Allerdings fehlt es dazu bisher an einem kon-kreten übergeordneten Konzept, das Maßnahmen bündelt und koordiniert. Dadurch erhält ein Großteil der relevanten Akteure keinen umfassenden Überblick über umgesetzte, laufende und geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und zur Reduzierung der Schadstoffeinträge. Zusätzliche Anstrengungen der Kreisverwaltung zum Gewässerschutz, die über das bisherige Maß hinausgehen, sind derzeit nicht erkennbar, obwohl, wie dargestellt, ein schlichtes „Weiter so“ bei dem vorliegenden Belastungsgrad nicht ausreichen wird. Bereits begonnene Maßnahmen laufen zum Teil nebeneinander her, ohne dass es eine öffentlich bekannte übergeordnete Planung und Koordinierung der Maßnahmen gäbe, die spezifisch die Notwendigkeiten im Gewässerbereich in den Blick nimmt. Ein fehlendes übergeordnetes Konzept birgt das Risiko, dass Maßnahmen unkoordiniert umgesetzt werden und so der Ressourcenaufwand steigt.
Daher entspricht es den Zielen des Gewässerschutzes, der Transparenz und dem sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern, ein umfassendes, übergeordnetes Konzept zur Verbesserung der Gewässerqualität im Kreis Steinfurt aufzustellen. Ein solches Konzept sollte u.a. folgende Bereiche abdecken:
Das übergeordnete Konzept zur Verbesserung der Wasserqualität im Kreis Steinfurt soll mehr Übersichtlichkeit schaffen, Reibungsverluste reduzieren, neue Ideen hervorbringen, konkrete Maßnahmen und Förderprogramme auflisten und so alles in allem mehr Effektivität beim Schutz unserer Gewässer ermöglichen. Es ist sinnvoll, bei der Erstellung eines solchen die Öffentlichkeit intensiv einzubinden. Denn gerade der Austausch mit Naturschützerinnen und Naturschützern, Betroffenen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern kann neue Ideen für zielführende Maßnahmen einbringen und Sensibilität für die wichtige Aufgabe des Gewässerschutzes schaffen.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Jan-Niclas Gesenhues & Helmut Fehr
Der Kreis Steinfurt betreibt ein Kreisstraßennetz von über 500 km Länge. Entsprechend groß und somit von hohem ökologischen Wert sind die Flächen des Straßenbegleitgrüns und der Gehölze an den Straßenrändern.
Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Rolle spielt die Artenvielfalt bei Neuanlage und Ersatz von Straßenbegleitgrün?
2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Kreis, an Grünflächen und Gehölzen entlang von kreiseigenen Straßen, um die Biodiversität zu verbessern?
3. Welche Maßnahmen ergreift der Kreis im Rahmen der Pflege des Straßenbegleitgrüns, um die Verbreitung unerwünschter invasiver Arten (z.B. Herkulesstaude, Jakobskreuzkraut, Staudenknöterich) einzudämmen?
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Karl Reinke, Helmut Fehr & Jan-Niclas Gesenhues
Zuletzt diskutierte der Umweltausschuss über den Versuch des sogenannten Flächenhoppings in Steinfurt-Dumte. Fraktionsübergreifend bestand Einigkeit, dass diese Art der Umgehung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Kreis Steinfurt nicht akzeptabel ist. Die Kreisverwaltung stellte hierzu die rechtlichen Hintergründe und die sich daraus ergebenen Möglichkeiten, derartige Versuche zu unterbinden, ausführlich dar.
Aus Ochtrup wurde nun ein anderer möglicher Umgehungstatbestand bekannt, der weitere Stallbauvorhaben im Außenbereich entgegen der offensichtlichen Intention des Gesetzgebers ermöglichen soll. Hier handelt es sich um den Bauantrag für einen Maststall, der auf den ersten Blick nicht zwangsläufig mit einer bestehenden Hofstelle im Zusammenhang steht und für sich genommen knapp unter den Richtlinien nach Anlage 1 des BImSchG für eine UVP liegt. Allerdings stellt sich die Frage in wie weit hier eine Kumulation des Stoffaustausches mit der Umwelt der einzelnen landwirtschaftlich genutzten Bauten in der Umgebung des beantragten Stalles vorliegt. Daher sorgt man sich, dass die gesetzmäßig vorgeschriebenen umwelt- und emissionsrechtlichen Untersuchungen nicht vollumfänglich durchgeführt wurden.
Im Detail:
Laut unserer Angaben soll der vorhandene Betrieb eine Sauenhaltung mit 750 Plätzen plus einer 600kW Biogasanlage umfassen. Örtlich sehr nah soll ein Stallbau mit 1480 Plätzen für die Mast hinzukommen.
Der Stallbau für die Mastplätze befindet sich laut Planung im direkten baulichen Zusammenhang zu der bestehenden Hofstelle, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Emissionen sich addieren.
1. Liegen die Angaben dem Kreis vor bzw. sind diese bekannt und sind diese korrekt?
2. Ist es zutreffend, dass Anträge von diesem Unternehmen vorliegen und wenn ja, bei welcher Behörde mit welchem Verfahrensstand?
Diesen Fall zum Anlass nehmend bitten wir die Kreisverwaltung das Vorgehen bei der Vergabe von Genehmigungen für Stallbauten im Außenbereich zu erläutern.
Speziell möchten wir folgende, oft strittige Fragen klären.
1. Welchen Stellenwert haben die Emissionsschutzrichtlinien gegenüber einem potentiellen wirtschaft-lichen Wohl des Antragsstellers?
2. Welche Emissionen spielen bei der Beurteilung von Ställen eine Rolle? Welche Wertigkeit haben hier die TA-Luft, die VDI Richtlinien zur Emissionsminderung und der Tierhaltung (3471-3474)‚ die Geruchsemissionsrichtlinie (GIRL) sowie die Aussage der Richtlinie 2010/75/EU, die gesonderte
Konzepte für die gesamte Umwelt fordert, und die der Umwelt im Ganzen ein hohes Schutzniveau zu billigt? Welche Grenzwerte und welche Regelungen/Richtlinien finden bei der Entscheidung bzgl. einer UVP Beachtung?
3. Welche Ammoniakemission billigt die LUA 2002 hier vor Ort und bei welcher Tierzahl und den gegebenen Haltungsbedingungen ist dieser Grenzwert erreicht?
4. Gibt es ein Emissionskataster im Kreis und wie sieht dieses aus? (BimSchG Paragraph 46)
5. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Addition der Emissionen an einem Ort in einer kumulativen Betrachtung der gesamten Anlage Beachtung findet?
6. Fand beim Kreis als BImSchG-Genehmigungsbehörde und den Gemeinden als Bau-Genehmigungsbehörden das Urteil des BVerwG vom 18.06.2015 bei der Prüfung von Anträgen schon Anwendung? Überwacht der Kreis im Wege der Fachaufsicht die Anwendung des Urteils des BVerwG vom 18.06.2015 kontinuierlich?
7. Welche Bedeutung kommt weiteren Anlagen im Umfeld, wie der dortigen Biogasanlage, bei der Betrachtung des Stoffaustausches und dessen Einfluss auf die Umwelt zu?
8. Stellt das Unterlaufen der UPV-Pflicht und der Beantragung einer BImSchG-Genehmigung durch Nicht-Beachtung des BVerwG Urteils vom 18.06.2015 ein mögliches Problem dar?
9. Kann durch Nicht-Beachtung der Kumulationswirkung (bei entsprechenden Größenordnungen /Tierzahlen) ein Umgehungstatbestand geschaffen werden, mit dem Ziel ein Bauleitplanverfahren (§35 neu) als Voraussetzung für ein BImSchG-Genehmigungsverfahren und auch das BImSchG-Genehmigungsverfahren selbst zu vermeiden, so dass das Vorhaben von der örtlichen Baubehörde genehmigt werden kann?
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Britta Hollinderbäumer, Helmut Fehr & Jan-Niclas Gesenhues
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verlangt von der zuständigen Planungsebene (hier: ULB Kreis Steinfurt) die Aufstellung von Landschaftsplänen. Dabei sind die Ziele der Raumordnung zu beachten (siehe: BNatSchG, § 11 Abs. 1). Als ein Ziel der Raumordnung hat der neue Regionalplan Münsterland das Ziel 26.6 festgelegt:
"Der Regionalplan als Landschaftsrahmenplan wird auf der Kreisebene durch Landschaftspläne konkretisiert. Da im Planungsraum weiterhin eine Vielzahl von Planungen und Maßnahmen zu erwarten sind, durch die wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft eintreten können, sind in Umsetzung des Regionalplans und zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch zukünftig Landschaftspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Landschaftspläne sind zudem aufzustellen zum Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds, der Biotopvernetzung und des Netzes "Natura 2000" sowie zur Entwicklung, Pflege und Erschließung der Landschaft."
Zur Rechtsqualität von Zielen der Raumordnung stellt der Regionalplan Münsterland fest:
"Rn 35 Ziele der Raumordnung sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen. Diese Ziele sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beach-ten, d.h. sie können nicht im Wege der Abwägung überwunden werden."
Die ULB wird daher darum gebeten, dem UNKEL über den bisherigen Stand der Landschaftsplanung und die geplante weitere Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Landschaftsplanung im Kreis Steinfurt zu berichten.
Die Aufstellung von Landschaftsplänen ist im Übrigen Gegenstand der Produktbeschreibung "Produkt 091101 Raum- u. Landschaftsplanung" (Haushaltsplan Kreis Steinfurt 2016, S. 397).
Die bisherigen gesetzlichen Regelungslücken betreffen insbesondere die konkreten Umsetzungsschritte bei der Landschaftsplanung. Diese werden demnächst im neuen NRW-Naturschutzgesetz geschlossen, welches ausdrücklich auf das Bundesnaturschutzgesetz Bezug nimmt und dieses ergänzt und konkretisiert.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Fehr & Jan-Niclas Gesenhues
Die Erhaltung der Biodiversität stellt im Teutoburger Wald eine besondere Herausforderung dar. Es geht dort nicht nur um den direkt sichtbaren und unumkehrbaren Verlust von Naturgütern und Lebensräumen des Natura 2000 Gebietes, sondern auch um die nicht unmittelbar und umgehend wahrnehmbaren Beeinträchtigungen durch die Absenkung des Grundwassers im Umfeld als Folge des Kalkabbaus.
Da demnächst über den Teilplan Kalk des Regionalplanes Münsterland erneut zusätzliche Flächen in den FFH-Schutzgebieten für den Kalkabbau freigegeben werden sollen, sollte schon jetzt die besondere Problematik der Grundwassersituation und die mögliche Bedrohung der geschützten Lebensräume aufgegriffen und dargestellt werden.
Die hydrogeologische Situation im Zusammenhang mit den Genehmigungen für den Kalkabbau im Teutoburger Wald (Unternehmen Dyckerhoff/Buzzi und Calcis) war zwar schon mehrfach Gegenstand von Anfragen im Landschaftsbeirat, im UNKEL sowie seitens der BI Pro Teuto. Dennoch bitten wir wegen der Komplexität der Sachverhalte darum, den Umwelt-ausschuss über die folgenden Punkte umfassend zu informieren bzw. die gestellten Fragen zu beantworten:
Bitte erläutern Sie die Methodik und die Zielsetzungen des Hydrogeologischen Beweissicherungskonzeptes.
Konkret in diesem Zusammenhang:
Bitte erläutern Sie das behördliche Vorgehen im Zusammenhang mit dem Schutz und dem Erhalt der prioritären Lebensraumtypen im Umfeld der Kalkabgrabungen im Teutoburger Wald.
Konkret in diesem Zusammenhang:
6. Gibt es Anzeichen für hydrologische Veränderungen, die sich auf den Erhalt der Kalktuffquellen auswirken könnten?
7. Wie werden rechtzeitig Veränderungen der Grundwasserführung als Folge des Kalkabbaus erkannt, so dass die Kalktuffquellen nicht beeinträchtigt werden?
8. Welche Konsequenzen hat die Feststellung, dass ein prioritärer Lebensraum in seinem Bestand konkret gefährdet ist vor dem Hintergrund, dass in solchen Fällen ein Ausgleich und Ersatz gesetzlich nicht vorgesehen ist (Dauerhaftigkeit des günstigen Erhaltungszustandes eines prioritären Lebensraums)?
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Fehr, Britta Hollinderbäumer & Jan-Niclas Gesenhues
Seit Öffnung der innerdeutschen Grenze und dank verschiedener Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten ist der Wolf nach Deutschland zurückgekehrt und dehnt seinen Lebensraum nach Westen aus. Inzwischen ist er auch im Gebiet des Kreises Steinfurt gesichtet worden. Dies begrüßt die Grüne Kreistagsfraktion sehr. Die erfolgreiche Wiederbesiedlung des Wolfes ist ein Erfolg für den Artenschutz!
Allerdings trifft in einem landwirtschaftlich geprägten, dicht besiedelten Kreis, wie dem unseren, diese Meldung nicht uneingeschränkt auf positive Reaktionen. Insbesondere Weidetierhalter haben Bedenken hinsichtlich einer Rückkehr des Wolfes. Es ist Aufgabe von Politik und Verwaltung hier den Bürgerinnen und Bürgern mit Kompetenz zur Seite zur stehen.
Um Mensch und Tier ein möglichst reibungsloses Leben miteinander zu ermöglichen, sollen landesweit Wolfsberater eingesetzt werden. Diese Ehrenamtler sollen eine Schnittstelle von Bevölkerung, Wissenschaft und öffentlichen Stellen bilden. Hier sollen Fragen bzgl. des Verhaltens des Wolfes geklärt aber auch Möglichkeiten für den Schutz von Weidetieren vermittelt werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Wolfsberater werden im Kreis Steinfurt installiert?
2. Wer sucht diese aus und wie werden sie geschult?
3. Wie wird gewährleistet, dass die Wolfberater die Akzeptanz in der Bevölkerung, speziell bei den Weidetierhaltern haben?
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Britta Hollinderbäumer & Jan-Niclas Gesenhues
Beschlussantrag
Der Kreis Steinfurt entwickelt im LEADER-Kontext in enger Zusammenarbeit mit der WESt sowie in Absprache u.a. mit den Organisationen des Einzelhandels ein Konzept zur Verknüpfung von stationärem Einzelhandel und Online-Handel. Es weist folgende Merkmale auf:
Begründung
Durch die Zunahme des Online-Handels wird der innerstädtische stationäre Einzelhandel in zunehmendem Maße belastet. Deutliche Umsatzrückgänge sind schon heute messbar. Dieser Trend wird in Zukunft voraussichtlich nicht umgekehrt, sondern voraussichtlich noch weiter voranschreiten. Die Folge werden Geschäftsaufgaben und Leerstände in den Städten sein. Eine weitere Attraktivitätsminderung wäre die Folge. Online-Handel muss aber nicht zwangsläufig im Gegensatz zu stationärem Einzelhandel stehen. Beide Seiten haben ihre unzweifelhaften Vorteile. Diese gilt es zu verknüpfen, so dass der Trend zum Online-Handel nicht auf Kosten des stationären Einzelhandels stattfindet. Dafür sind attraktive Online-Strukturen notwendig, so dass die KundInnen aus eigenem Interesse auf diese verknüpften Angebote und nicht auf die großen Online-Kaufhäuser zurückgreifen.
Im lokalen bzw. regional verknüpften Handel können sich Kunden vorab über das Angebot informieren, Preisvergleiche zwischen den lokalen/regionalen Anbietern durchführen, sich schon von zuhause aus orientieren bzw. informieren und ggfls. auch schon einkaufen. Sie können aber auch gezielt online suchen, dann in das stationäre Geschäft gehen und das Produkt im Original ansehen, persönlich Fragen stellen und sich bei einer persönlichen Beratung für den Kauf entscheiden. Zu einem verknüpften Handel gehört auch eine lokale bzw. regionale Lieferlogistik, die kurzfristig und schnell eine Lieferung zum Kunden bietet. Hier wäre im Sinne des positiv besetzten Begriffes der Regionalisierung auf eine klimafreundliche Logistik bspw. Mit Elektrofahrzeugen zu achten.
Gerade im ländlichen Raum sind die oft kleinen Gemeinden überfordert, ein komplexes Programm in dieser Richtung zu entwickeln. Auch die Gemeindegröße der kleinen und mittleren Gemeinden und Städte ist zu klein, um ein solches Projekt auf Gemeindeebene erfolgreich durchführen zu können. Deshalb bietet sich hier der Kreis als Träger an.
Der Landtag hat dieses Thema mit dem Antrag „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen-denken – Innerstädtische Quartiere und ländliche Räume brauchen Vielfalt und Versorgungssicherheit“ (Drucksache 16/10072) dieses Thema aufgegriffen. Dort wird die Durchführung von jeweils einem Modellprojekt pro Regierungsbezirk vorgesehen. Der Kreis Steinfurt sollte hier frühzeitig aktiv werden, um bei Verabschiedung des Antrags kurzfristig ein Konzept einreichen zu können.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hermann Stubbe & Jan-Niclas Gesenhues
Bekanntlich treten mit dem Grubenwasser aus dem Bergwerk Ibbenbüren unterschiedliche, auch umweltschädliche Stoffe aus. Nach den Darstellungen der Verwaltung in der letzten Sitzung des Umweltausschusses besteht weitergehender Klärungsbedarf.
Fragen:
Werden die heute anfallenden Grubenwässer direkt und/oder indirekt in die Vorfluter eingeleitet?
An welchen Stellen erreichen die Grubenwässer die natürlichen Vorfluter?
Welche Techniken der Vorklärung kommen zum Einsatz?
Wie und wo werden die bei der Vorklärung zurück bleibenden PCB-belasteten Schlämme behandelt und abgelagert?
Welche Analysen werden in diesem Zusammenhang durchgeführt? In welchen zeitlichen Abständen werden diese durchgeführt und von wem?
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Fehr & Jan-Niclas Gesenhues
Die letzten Sitzungen des Umweltausschusses haben fraktionsübergreifend eine große Sorge und Unsicherheit ob der Wasserqualität im Kreis Steinfurt gezeigt. Sei es die genaue Belastung des Grundwasserkörpers durch organische und anorganische Salze im gesamten Kreisgebiet, die Verunreinigung von Oberflächenwasser durch Industrierückstände, wie mit PCB in Ibbenbüren, oder auch der Zustand unserer Fließgewässer in Bezug auf deren biologische Qualität (z.B. schädliche Mikroorganismen, wie der sog. „Abwasserpilz“). Ebenfalls ein Thema: Die Wasserstände von Grundwasservorkommen im Tecklenburger Land.
Diese Sorge besteht nicht nur in den politischen Gremien, sondern ist auch in der Bevölkerung ein großes Thema.
Um allen Teilen der Bevölkerung nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen möglichst barrierefreien Zugang zu den entsprechenden Daten zu ermöglichen, stellen wir folgende Anfrage:
Wie erlangt eine natürliche Person Zugang zu Daten der Wasseranalysen im Kreis Steinfurt und zum Verlauf der Werte in den letzten fünf bzw. zehn Jahren?
A. Sind diese Daten vollumfänglich und aktuell online (z.B. in ELWAS) verfügbar, wenn ja wo und auf welchem Weg gelangt man an diese Daten? Sind diese Daten maschinenlesbar im Sinne von Open Data?
B. Welche Daten liegen der Kreisverwaltung „von Amts wegen” kontinuierlich vor?
C. Wie erhält man Auskunft über Ort und Messhäufigkeit der verschiedenen Messpunkte im Kreis?
D. Können die Daten der Wasseranalysen von Grund-, Oberflächen- und Fließgewässern im Kreis Steinfurt in digitaler Form inklusive der tendenziellen Veränderung der Bevölkerung benutzerfreundlich zugänglich gemacht werden?
E. Wie hoch wäre der Aufwand, alle diesen Fragekomplex betreffenden Daten graphisch aufgearbeitet, barrierefrei, anhand zum Beispiel einer interaktiven Karte, auf der Seite des Kreises als konsequent geführte Datenbank zu veröffentlichen? Welche Gründe gäbe es, die einer solchen Veröffentlichung entgegen stehen?
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Britta Hollinderbäumer & Jan-Niclas Gesenhues
Münsterlandweit erfolgt die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen häufig bis an den Rand von befestigten Straßen und Wirtschaftswegen. Gerade im Außenbereich hat dies regelmäßig zur Folge, dass ein Streifen von relevanter Breite beackert wird, obwohl er sich nicht im Besitz des Landwirtes, sondern der öffentlichen Hand befindet. Durch diese geduldete Praxis werden für eine andere Nutzung wertvolle Flächen willkürlich dem Freiraum entzogen. Dieser "illegale" Ackerbau stellt einerseits eine unzulässige wirtschaftliche Nutzung öffentlichen Eigentums und andererseits eine Verdrängung wich-tiger Lebensräume von Insekten, Wildpflanzen, Vögeln und kleineren Säugetieren dar. Privatwirt-schaftliche Interessen überwiegen zulasten von Natur-, Landschafts- und Artenschutz, ohne dass die betreffenden Landwirte entsprechende Gegenleistungen (Pachtentgelte o.ä.) erbringen. Der mit öffent-lichen Mitteln geförderte Schutz von Ackerrandstreifen wird durch diese Praxis konterkariert.
Laut Presseberichterstattung (u.a. Dülmener Zeitung vom 09.02.2016) hat der Kreis Coesfeld auf die-sen "illegalen" Ackerbau in seinem Zuständigkeitsbereich reagiert. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden wurde eine Flächenkulisse für die Eigentumsverhältnisse ermittelt und im Zuge dessen festgestellt, dass die Landwirtschaft kreisweit rund 212 Hektar öffentlichen Grundes auf "illegale" Weise nutzt. 212 Hektar entsprechen der Fläche von rund fünf durchschnittlich großen landwirtschaft-lichen Betrieben im Kreis Steinfurt. Allein in Dülmen sind demnach 300 Fälle dieser sogenannten „Übernutzungen“ festgestellt worden. Die Stadt Dülmen habe darauf reagiert, indem sie die Grenze der privat durch die Landwirte nutzbaren Flächen durch rot-weiße Pflöcke markiert.
Es liegt im Interesse des Kreises Steinfurt darauf hinzuwirken, dass "illegaler" Ackerbau am Rand von Straßen und Wirtschaftswegen unterbleibt, um einerseits die Durchsetzung eigentumsrechtlicher Rege-lungen zu gewährleisten und um andererseits diese Flächen für den Naturschutz, den Erhalt der Arten-vielfalt und die Naherholung zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Kreisverwaltung:
1. Darzustellen, in welchem Umfang nach ihrer Kenntnis der beschriebene "illegale" Ackerbau („Übernutzungen“) am Rand von Straßen und Wirtschaftswegen im Kreis Steinfurt praktiziert wird.
Sowie zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
2. Welcher Anteil der betroffenen Fläche liegt im Zuständigkeitsbereich des Kreises, welcher im Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden?
3. Ergreift die Kreisverwaltung Maßnahmen oder wird sie dies zukünftig tun, um dem beschrie-benen "illegalen" Ackerbau Einhalt zu gebieten? Wenn ja, welche? Mögliche Maßnahmen könnten sein: Luftbildauswertungen, Erstellung von Flächenkulissen zu Eigentumsflächen, Kennzeichnung der Flächen durch Pflöcke o.ä.
4. Wie reagiert die Kreisverwaltung, wenn festgestellt wird, dass Flächen am Rand von Straßen, die sich im Eigentum des Kreises befinden, unzulässiger Weise bewirtschaftet werden?
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Jan-Niclas Gesenhues & Helmut Fehr
In verschiedenen Medien wurde darüber berichtet, dass auf der Altenbergener Deponie Bohrschlämme aus anderen Bundesländern gelagert werden. So wurden in 2015 etwa 4110 Tonnen Bohrschlämme aus Niedersachsen dort deponiert. Diese Bohrabfälle, so eine Sprecherin des Deponiebetreibers in Altenberge gegenüber dem WDR, seien aber nicht entsorgt, sondern als Ausgleichsmaterial und zur Abdeckung der Bauschutt-Deponie der Deponieklasse I verwendet worden. Insgesamt geht es um 4.111 Tonnen Bohrabfälle, Filterschlämme und Ablagerungen aus Tanks und Förderrohren der Bohrschlamm-Grube Gölenkamp, die im Auftrag von RWE im vergangenen Jahr saniert wurde. Bohrschlämme dieser Kategorie, so der WDR, gelten als gefährlicher Sonderabfall, da sie unter anderem große Mengen Schwermetalle wie Quecksilber, Arsen und Cadmium sowie radioaktive Stoffe enthalten können. Da nun mit diesem Material die Oberflächenabdeckung der ZDA Altenberge hergestellt wurde, stellen wir die Fragen:
(1.) Wie genau wurden diese Schlämme eingebaut und wie wird das Eindringen der darin enthaltenen Stoffe in die Umwelt verhindert? Können die bedenklichen Stoffe in den Wasserkreislauf gelangen? Wenn Nein, warum nicht? Wer haftet bei Umweltschäden und bei evtl. vorkommenden gesundheitlichen Beschwerden von Anliegern? (2.) Wie waren die Bohrschlämme laut Kreislaufwirtschaftsgesetz, Deponieverordnung und weiterer Vorschriften bei der Anlieferung an der ZDA Altenberge deklariert? (3.) Welche Bestimmung bzw. Verwendung war mit der Deklaration des angelieferten Materials verbunden? (4.) Stellt die Verwendung der Bohrschlämme für die Oberflächenabdeckung eine Abweichung vom AWP 2011 dar, der festlegt, dass für die Rekultivierungsschicht unbelasteter Boden zu verwenden ist?
(5.) Wurde der Aufsichtsrat der EGST in gleichem Umfang über die Vorgänge auf der ZDA Altenberge informiert wie jetzt die Öffentlichkeit über die Medien?
Laut Abfallwirtschaftskonzept des Kreises wurde auf die Nutzung der ZDA III und der Felder 10 – 13 der ZDA II zur Ablagerung von Abfällen verzichtet. Nun verlautet die EGST, dass für die Aufnahme weiterer Bohrschlämme genug Platz sei. Das kann doch nur bedeuten, dass die Felder 10 – 13 nun doch in Anspruch genommen werden sollen.
(6.) Gibt es dafür konkrete Planungen? (7.) Welche Deponieklasse müsste dann eingerichtet werden? (8.) Wäre eine entsprechende Basisabdichtung vorhanden? (9.) Ist für diesen Fall einer wesentlichen Änderung die dann notwendige Neufassung des Abfallwirtschaftskonzepts des Kreises (2011) in Vorbereitung?
Wenn bei jeweils 1000 Tonnen Anlieferung nur eine Stichprobe durch ein akkreditiertes Büro vorgenommen wird (siehe WN, 25. März 2016), dann wurden für die in 2015 angelieferten 4110 Tonnen Bohrschlämme max. 5 Analysen erstellt.
(10.) Wurden dabei alle Parameter für abzulagernde Abfälle nach Anh. 3, Tab. 2, DepV untersucht [1.organischer Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz (OS), 2. Feststoffkriterien, 3. Eluatkriterien]? (11.) Welche Parameter wurden tatsächlich analysiert und welche Werte wurden festgestellt? (12.) Auf wie viele LKW-Ladungen verteilten sich die Anlieferungen der Bohrschlämme in 2015?
Für Abfälle, die zur Zentraldeponie Altenberge (ZDA) angeliefert werden, gilt u.a. die nachfolgend angeführte Anforderung: "8. Soweit aufgrund der Abfallherkunft weitere Schadstoffparameter für die Beurteilung der zur Ablagerung vorgesehenen Abfälle hinsichtlich einer umweltverträglichen Entsorgung relevant sein können, sind diese ebenfalls zu untersuchen." Es ist bekannt, dass Abfälle aus dem Bohrlochbergbau einen hohen Anteil an Radioaktivität (z. B. Radium 226) enthalten. (13.) Daher bitten wir darum, die entsprechenden Messergebnisse zur Radioaktivität zur Verfügung zu stellen.
(14.) Wie viele Tonnen Bohrschlämme wurde vor 2015 auf der ZDA (Altenberge) abgelagert? (15.) Welche
Analysewerte gibt es ggf. dafür? (16.) Wurden diese Bohrschlämme dort deponiert oder anderweitig verwendet?
(17.) Wie ist zurzeit der Herkunftsbereich der auf der ZDA Altenberge deponierten Abfälle geregelt? (18.) Was müsste unternommen werden, um die Herkunft der auf der ZDA Altenberge deponierten Abfälle regional einzugrenzen, z.B. auf das Münsterland? (19.) Ist letzteres sogar notwendig, um die Entsorgungssicherheit für die Unternehmen im Münsterland langfristig zu gewährleisten?
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Fehr und Jan-Niclas Gesenhues
Der öffentliche Nahverkehr im ländlichen Raum ist mit spezifischen Herausforderungen konfrontiert. Besonders durch die im Sinne der Daseinsvorsorge dringend erforderliche Anbindung auch kleinerer Ortslagen an das Nahverkehrsnetz werden Teilstrecken bedient, die nur wenig nachgefragt werden. So müssen im Regionalverkehr häufig Haltestellen angefahren werden, an denen niemand ein- oder aussteigt. Dies hat zur Folge, dass teils überflüssige Teilstrecken gefahren werden, was der Attraktivierung des ÖPNV und dem Klimaschutz zuwiderläuft. Zudem entstehen Kosten bei den Verkehrsunternehmen und die Notwendigkeit zur Verlustabdeckung beim kommunalen Aufgabenträger, der nur ein sehr geringes Entgeltaufkommen gegenübersteht.
Ein vielversprechender Lösungsansatz zur Behebung dieser Probleme ist der bedarfsorientierte ÖPNV nach dem sogenannten „Olfener Modell“. Hier werden bei jeder Fahrt nur die Haltestellen angefahren, die tatsächlich nachgefragt werden. Um den bedarfsorientierten ÖPNV möglichst attraktiv und einfach zu gestalten, wird moderne Informations- und Kommunikationstechnologie eingesetzt: Die Nutzerinnen und Nutzer wählen in einer App die von ihnen gewünschte Haltestelle oder halten eine Karte, auf der die gewünschte Haltestelle gespeichert ist, vor ein Lesegerät. Die so gewonnenen Informationen werden an ein Tablet im Bus über-mittelt, das in Echtzeit die jeweils kürzeste Route berechnet, sodass alle Insassen eines Busses an die von Ihnen gewünschten Haltestellen gebracht werden oder an der jeweils gewünschten Haltestelle abgeholt werden. Dem Busfahrer oder der Busfahrerin wird über das Tablet anstelle der konventionellen fixen Linienführung für jede Fahrt eine spezifische, bedarfsorientierte Route angezeigt.
Die positiven Auswirkungen des bedarfsangepassten ÖPNV liegen in verkürzten Fahrzeiten (durchschnittlich etwa Halbierung in Olfen), einer signifikanten Einsparung der Kilometerleistung (ca. minus 40% in Olfen) und deutliche Kostensenkungen bei Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger.
Mittlerweile ist das sogenannte „Olfener Modell“ auf weitere Kommunen übertragen worden. Die Nutzung der modernen Informationstechnologie schafft also neue Möglichkeiten zur Bedarfsorientierung des ÖPNV und kann den ÖPNV so attraktiver, günstiger und klimafreundlicher machen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung darzustellen, wo aus ihrer Sicht bedarfsorientierter ÖPNV im Kreis Steinfurt sinnvoll eingeführt werden kann. Insbesondere Linien mit geringer Auslastung kommen hierfür infrage. Zudem wird die Verwaltung gebeten darzustellen, welche Vorbereitungen getroffen werden müssen, um die Einführung eines bedarfsorientierten ÖPNV im Kreis Steinfurt zu ermöglichen. Dabei sind insbesondere zu beachten:
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Jan-Niclas Gesenhues
Sehr geehrter Herr Dr. Effing,
in der WDR-Sendung Westpol wurde am 06.03.2016 darüber berichtet, dass eine Bürgerinitiative aus Lengerich sich an den Kreis Steinfurt gewandt hat, um ihren Anspruch auf Erteilung von Auskünften geltend zu machen. Es geht dabei um Auskünfte über die Auswirkungen der Abgrabungstätigkeiten auf das Grundwasser und die besonderen Quellen in diesem Bereich des Teutoburger Waldes. Insbesondere wollen die Bürger*innen die beim Kreis Steinfurt vor-liegenden Messergebnisse der zahlreichen Grundwassermessstellen einsehen. Der Kreis Steinfurt, so wurde berichtet, verweigert diese Auskünfte mit der Begründung, es handele sich da-bei um Betriebsgeheimnisse der Fa. Dyckerhoff/Buzzi. Dabei ist fraglich, ob wirklich ausreichend Gründe vorliegen, sodass der § 8 des Informationsfreiheitsgesetzes (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) in diesem Fall Anwendung findet. Denn grundsätzlich haben die Bürgerinnen und Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz das Recht solche Informationen zu erhalten, insbesondere wenn – wie in diesem Fall – eine mögliche negative Umweltwirkung der betreffenden Unternehmensaktivität zu befürchten ist.
Wir bitten die Verwaltung dazu in der Sitzung des UNKEL am 16.03.2016 mündlich vorzutragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan-Niclas Gesenhues, Helmut Fehr und Britta Hollinderbäumer
Beschlussvorschlag:
Für die Finanzanlagen des Kreises Steinfurt gilt ab sofort zusätzlich der Grundsatz, nicht mehr in Bereichen zu investieren, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ethischer und/oder ökologischer Art problematisch sind. Der Kreistag bestimmt im Hinblick auf Finanzanlagen folgende Bereiche als ethisch und/oder ökologisch problematisch:
1. Kinderarbeit
2. Herstellung und Vertrieb von Militärwaffen
3. Atomenergie
4. nicht nachhaltige und klimaschädliche Energieexploration und -erzeugung
5. Agro-Gentechnik
6. Tierversuche im Bereich von Kosmetika
7. Organisationen/Strukturen, die als eklatant korrupt gelten, bzw. bei denen Bestechung nicht nachhaltig geahndet wird. Soweit rechtlich zulässig und möglich, sollen diese Festlegungen auch für alle Beteiligungen des Kreises gelten.
Begründung:
Grundsätzlich sprechen ethische und moralische Gründe für ein nachhaltiges Investment. Kreise nehmen wie auch die anderen Gebietskörperschaften in Deutschland eine besondere gesellschaftliche Verantwortung wahr. Der Anspruch ‚Nachhaltigkeit‘ zur Grundlage politischen Handelns zu machen spielt in zahlreichen Bereichen eine wichtige Rolle: angefangen bei der regionalen Abfallwirtschaft bis hin zur Unterstützung von Klimaschutzprojekten. Die damit verbundene Werteorientierung kann auch auf den Bereich der Finanzanlagen ausgeweitet werden, wenn mit der Anlage in bestimmte Unternehmen oder Märkte investiert wird (z. B. über einen Fonds). Darüber hinaus ist festzustellen, dass nicht nur bei öffentlichen Körperschaften, sondern auch bei privaten Investoren ethische Aspekte bei der Geldanlage zunehmend Berücksichtigung erfahren
Der Kreis Steinfurt ist in vielen Bereichen Vorreiter beim Klimaschutz. Es wäre widersprüchlich, wenn der Kreis gleichzeitig weiterhin Geld in die Exploration klimaschädlicher fossiler Energieträger investiert oder Anteile von Unternehmen besitzt, die durch eine emissionsintensive Energieerzeugung den Klimawandel vorantreiben. Um die erforderlichen Minderungen beim Treibhausgasausstoß zu erreichen, müssen daher auch die Finanzanlagen beim Kreis Steinfurt klimafreundlicher werden. Schließlich haben sich beim UN-Klimagipfel im Dezember 2015 in Paris alle beteiligten 196 Staaten auf Schritte geeinigt, damit die Erderwärmung deutlich unter zwei Grad im Vergleich zum Ende des 19. Jahrhunderts bleibt. Deutschland forderte eine endgültige Abkehr von Kohle, Öl und Gas (Dekarbonisierung). Dieser Verantwortung müssen wir nun auch beim Umgang mit öffentlichen Finanzanlagen gerecht werden.
Bei den Anlagen des Kreises sollte folglich eine nachhaltige Entwicklung im Mittelpunkt stehen, die nur durch die gleichgewichtige Umsetzung von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen erreicht werden kann.
Die im Antrag formulierten ethischen und/oder ökologischen Bereiche können als erste Richtschnur für Verwaltungshandeln gesehen werden. Es obliegt der Verwaltung, Kriterien für die Finanzanlagen zu entwickeln, sodass das Vermögen des Kreises nur noch im Sinne des Beschlusstextes angelegt wird. Zukünftig sollten diese Kriterien regelmäßig neu bewertet und gegebenenfalls ergänzt werden.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Fehr Jan-Niclas Gesenhues
In Drucksache A 022/2015 berichtet die Verwaltung über die Beantragung eines Sauenstalls in Steinfurt-Borghorst, Bauernschaft Dumte. Die Tierhaltungsanlage soll aus drei Stallanlagen für bis zu 1.280 Sauen, 100 Jungsauen und zwei Eber bestehen. Die beantragte Anlage zur Intensivtierhaltung ist als landwirtschaftliche Anlage i.S.d. Baugesetzbuches beantragt worden. Zur Einstufung als landwirtschaftliche Anlage sind Flächennachweise beigebracht worden, bei denen es sich um vormals einer Altanlage zugerechnete Flächen handelt. Für die Altanlage ist eine baurechtliche Umnutzung von einer landwirtschaftlichen zu einer gewerblichen Anlage erfolgt, sodass die betreffenden Flächen im Bauantrag für die Neuanlage angegeben werden konnten. Es werden also zweimal dieselben Flächen für die Beantragung von zwei verschiedenen Anlagen zur Intensivtierhaltung genutzt. Durch diesen „Flächentausch“ soll offenbar ein privilegiertes Bauen im Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB erreicht werden. Dieser Vorgang sorgt in weiten Teilen der Öffentlichkeit für Unverständnis, da die ohnehin große Dichte an industriellen Tierhaltungsanlagen im Falle einer Genehmigung weiter erhöht würde, ohne dass zusätzliche Flächennachweise erfolgen. Die im Kreis Steinfurt bereits heute hohe Dichte von Tierhaltungsanlagen hat bekanntlich erhebliche negative Folgen für Boden-, Wasser- und Luftqualität, für das Tierwohl, den Naturhaushalt und die Artenvielfalt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Stand des beschriebenen Genehmigungsverfahrens?
2. Ist mittlerweile geklärt, ob es sich bei der eingangs beschriebenen beantragten Anlage um ein privilegiertes Vorhaben i.S.d. § 35 BauGB handelt? Wenn ja, wie wird die Einschätzung begründet?
3. Ist es rechtmäßig, eine Tierhaltungsanlage als privilegiertes Vorhaben zu genehmigen, wenn die entsprechend nachgewiesenen Flächen bereits in einem anderen Fall für eine schon genehmigte Anlage als Flächennachweis i.S.d. BauGB beigebracht worden sind?
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Jan-Niclas Gesenhues
Den Medien im Münsterland ist zu entnehmen, dass hier zahlreiche kleine Fließgewässer einen massiven Befall mit Abwasserpilzen aufweisen, der auch gut sichtbar ist.
Diese Abwasserpilze – eine Gemeinschaft aus verschiedenen Bakterien – ist ein Anzeiger für sehr stark verschmutzte Gewässer (Gewässergüteklasse IV). Er bildet sich in Gewässern, in die über einen längeren Zeitraum organische Abwässer eingeleitet wurden. Dies sind häufig Einleitungen von Sickerwässern und Gärsäften aus landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere aus den Silagesilos von Biogasanlagen oder Viehbetrieben.
Diese Einleitungen belasten massiv das Wasser mit ihren Auswirkungen für Flora und Fauna an und in den betroffenen Gewässern.
Deshalb stellen wir die folgenden Fragen an den Kreis Steinfurt:
Ausmaß der Betroffenheit:
1. Wie viele und welche Bäche und Kleingewässer im Kreis sind von dem Abwasserpilz betroffen?
Meldung der belasteten Gewässer:
2. Durch wen erhält der Kreis Kenntnis von derart belasteten Gewässern?
3. Prüft der Kreis dann die Qualität dieser Gewässer?
Verursacher:
4. Konnte der Kreis die Verursacher einzelner Belastungen feststellen?
5. Welche Ursachen gibt es für die Verunreinigungen?
6. Entstehen die Belastungen nur bei unsachgemäßem Umgang mit Silage?
Geplante Maßnahmen:
7. Sind konkrete Maßnahmen geplant, um die Belastungen der Gewässer durch nähr-stoffreiche
Einträge zu eliminieren?
8. Gibt es Gespräche mit der Landwirtschaftskammer, dem WLV, dem Naturschutz und dem Fischereiverband um Vermeidungsstrategien zu entwickeln?
9. Welche Maßnahmen ergreifen die anderen Münsterlandkreise um ihre Gewässer zu schützen?
Helmut Fehr und Jan-Niclas Gesenhues
Antrag der Fraktionen
SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Steinfurt zahlt seinen Beitrag zur 3. Entschuldungstranche im Finanzierungskonzept für die FMO GmbH nur dann, wenn die FMO-Geschäftsführung nachweislich sicherstellt, dass im Jahre 2016 keine Ausgaben für die Planung einer künftigen Start- und Landebahnverlängerung getätigt werden – auch nicht für weitere Gutachten.
Begründung:
Der geplante Ausbau der Start- und Landebahn am Flughafen Münster-Osnabrück ist nachweislich nicht erforderlich. Im Jahre 2015 sind die Fluggastzahlen mit einem Minus von knapp 8 Prozent wieder einmal stark rückläufig, sodass voraussichtlich im Jahre 2015 nur 830.000 Fluggäste den FMO nutzen werden. Bei diesem geringen Flugaufkommen sind bereits die derzeitigen Kapazitä-ten deutlich überdimensioniert. Auch in absehbarer Zukunft wird nicht ausreichend Nachfrage nach Flugreisen am FMO vorliegen, um den Flughafen kostendeckend zu betreiben. Mit dem Ausbau würden noch einmal zusätzliche Überkapazitäten geschaffen und die Verlustrisiken weiter ver-schärft. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Planungen zum Ausbau der Start- und Lan-debahn nicht weiter zu verfolgen und den vorgesehenen Betrag im Wirtschaftsplan 2016 der FMO GmbH auf Null zu setzen.
Die Weisungsbefugnis gegenüber dem Vertreter des Kreises Steinfurt in der Gesellschafterver-sammlung des FMO ergibt sich aus § 113 Abs.1 S. 2 GO NRW i.V. mit § 26 Abs. 5 KrO NRW.
Elisabeth Veldhues und Jan-Niclas Gesenhues
Das Auslaufen des Bergbaus in der Kohleregion Ibbenbüren ist für die betroffenen Städte und Gemeinden mit tiefgreifenden Umwälzungen verbunden. Der Strukturwandel wird den Arbeitsmarkt und auch die Region als solche verändern. Daraus ergeben sich soziale und ökonomische Herausforderungen, auf die Politik und Verwaltung gemeinsam mit Unternehmen und gesellschaftlichen Akteuren Antworten finden müssen.
Es gilt, wegbrechende Arbeits- und Ausbildungsplätze zu kompensieren und zukunftsfähige Arbeitsverhältnisse zu sichern. Die Attraktivität der Region gilt es zu erhalten oder noch auszubauen. Zudem muss entschieden werden, wie freiwerdende Schachtanlagen und Halden in Zukunft genutzt werden sollen. Welche Bereiche sollen renaturiert werden? Wo ist eine gewerbliche Nutzung sinnvoll? Wo gibt es geeignete Standorte für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien?
Dem Kreis kommt bei der Gestaltung des Strukturwandels eine wichtige Rolle zu. Er kann Schlüsselakteure der betroffenen Gemeinden vernetzen, Pilotprojekte anschieben und Potenziale untersuchen. Mit geeigneten Mitteln ist es möglich, einen gesunden Arbeitsmarkt zu erhalten und ein gutes wirtschaftliches Umfeld zu sichern. Der Kreis kann dazu beitragen, die bisherige Kohleregion krisenfester, nachhaltiger und noch lebenswerter aufzustellen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Grüne Kreistagsfraktion die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit der WESt GmbH, über den aktuellen Stand der Aktivitäten zur Kohlekonversion mündlich zu berichten sowie die Chancen des Strukturwandels aufzuzeigen.
Es ist sinnvoll, dazu auch einen Vertreter der "Schnittstelle Kohlekonversion" aus Ibbenbüren einzuladen. Die Kreisverwaltung wird gebeten, eine entsprechende Referentenanfrage zu veranlassen.
Zudem bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Jan-Niclas Gesenhues und Karl Reinke
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag fordert die Kreisverwaltung auf, keine weiteren Ausnahmegenehmigungen für die Bejagung von Bisam und Nutria in Naturschutzgebieten zu erteilen, soweit nicht eindeutige naturschutzfachliche Gründe für deren Bejagung vorgelegt werden können. Dieser Beschluss beinhaltet, dass zukünftig auch bei der erneuten Beantragung bestehender Ausnahmegenehmigungen zur Bejagung von Bisam und Nutria in Naturschutzgebieten in der Regel keine Verlängerungen der Ausnahmegenehmigungen erteilt werden sollen.
Begründung:
Im vergangenen Jahr wurden im Kreis Steinfurt 4906 Fänge bzw. Tötungen von Bisam und Nutria registriert. Der Erlass „Bekämpfung von Bisam und Nutria/Vollzug des Waffengesetzes“ der Landesregierung des Kabinetts Rüttgers vom 15.10.2008 regelt die Bejagung von Bisam und Nutria. Demnach ist die Bejagung von Bisam und Nutria in Naturschutzgebieten nach Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Behörde zulässig.
Gewässer in Naturschutzgebieten besitzen für den Natur- und Landschaftsschutz einen hohen Nutzen: Sie bieten seltenen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum und schaffen durch naturnahe Gewässerläufe sowie durch ihre biologische Vielfalt attraktive Naherholungsgebiete. Entgegen einer mitunter verbreiteten Annahme schaden Bisam und Nutria dem Naturschutz in aller Regel nicht. Vielmehr tragen Bisam und Nutria zur Erfüllung der Naturschutzziele an diesen Gewässern bei, indem sie durch die Anlegung von Bauten in Uferböschungen den Gewässern mehr Struktur und Naturnähe geben. So leisten sie auf eine sehr naturnahe Weise eine Arbeit, für die andernfalls im Rahmen von Renaturierungsmaßnahmen viel Geld der öffentlichen Hand aufgewendet wird. Die Bejagung von Bisam und Nutria behindert somit vielfach die Umsetzung von Naturschutzzielen anstatt sie zu fördern. Hierzu wird auch auf die fachmännische Einschätzung der Biologischen Station des Kreises Steinfurt aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 09.09.2015 verwiesen, einzusehen im Protokoll der Sitzung unter TOP 4.1 (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu zurückkehrenden Tierarten, Vorlage A 011/2015).
Neben der Beeinträchtigung einer naturnahen Gewässerentwicklung bedeutet die Bejagung von Bisam und Nutria auch eine Gefahr für seltene Tierarten. Insbesondere die häufig verwendeten Totschlagfallen stellen eine Bedrohung dar, beispielsweise für den Fischotter, der wieder im Kreis Steinfurt beheimatet ist, oder den Bieber, dessen Rückkehr zeitnah zu erwarten ist.
Nur außerhalb von Naturschutzgebieten kann die Bejagung von Bisam und Nutria aus wasserwirtschaftlichen Erwägungen mitunter begründbar sein.
Vor dem Hintergrund der erläuterten Begebenheiten, sollte der Kreis Steinfurt in Zukunft keine Bejagung von Bisam und Nutria in Naturschutzgebieten mehr zulassen, wenn diese nicht eindeutig naturschutzfachlich begründet werden kann.
Antrag der Fraktionen/der Gruppe Steinfurt SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, UWG und DIE LINKE
Beschlussvorschlag:
Bezugnehmend auf die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 8 des Kreistages vom 22.06.2015 fordert der Kreistag die Verwaltung auf, zum Stand der Gespräche mit den anderen Münsterlandkreisen zur Neuordnung der FMO-Gesellschafteranteile und zur Änderung der Besetzung der FMO-Gremien zu berichten.
Begründung:
Der Kreistag hat am 22.06.2015 unter Tagesordnungspunkt 8 folgende Beschlüsse gefasst:
"1. Der Kreis nimmt umgehend Gespräche mit den anderen Münsterland-Kreisen auf mit dem Ziel, dass sich diese stärker als bislang als Gesellschafter am FMO beteiligen. Die Münsterlandkreise sind aufgefordert, sich stärker finanziell zu engagieren. Von ihnen wird eine Erhöhung ihrer Gesellschafteranteile erwartet. Der Kreis Steinfurt stellt entsprechende Gesellschafteranteile zur Verfügung. Letztlich soll mit der Neuordnung der Gesellschafteranteile dokumentiert werden, dass der FMO ein gesamtmünsterländisches Anliegen ist, aus der sich eine gesamtmünsterländische Solidarität ergibt. Sie muss sich auch im finanziellen Engagement aller vier Münsterland-Kreise und der Stadt Münster spiegeln.
2. Unabhängig von der Neuordnung der Gesellschafteranteile soll die Besetzung der FMO-Gremien in der Form geändert werden, dass künftig in den Entscheidungsgremien des FMO nur noch Gesellschafter vertreten sind, die das wirtschaftliche Risiko tragen, also auch zur Entschuldung des FMO beitragen. Die Gremienbesetzung hat dabei die Gesellschafteranteile zu spiegeln. Zu prüfen ist, ob eine solche Änderung besser erfolgt, indem eine Aufspaltung in eine Betreiber- und eine Besitzgesellschaft vorgenommen wird oder indem aus den bisherigen Gremien ausscheidende Gesellschafter in einem Beirat ihre Sach- und Fachkenntnisse einbringen.“
Im Vorfeld der anstehenden Beratungen über die mögliche Ausreichung einer weiteren Tranche im Rahmen des FMO-Entschuldungskonzeptes ist es notwendig, die Mitglieder des Kreistags und die Öffentlichkeit über die Gespräche mit den anderen Münsterlandkreisen hinsichtlich der Neuordnung der Gesellschafteranteile zu informieren. Bereits in der Kreistagssitzung am 22.06.2015 haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und UWG sowie die Gruppe der LINKEN darauf hingewiesen, dass für sie eine Beratung der Ausreichung einer nächsten Finanzierungstranche nur infrage kommt, wenn vorher ernsthafte Gespräche mit den anderen Münsterlandkreisen über die zukünftige Aufteilung der Verantwortlichkeiten in der FMO GmbH geführt worden und auch Fortschritte im Sinne der Zielsetzung der o.a. Beschlüsse erkennbar sind.
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Landrat des Kreises Steinfurt Thomas Kubendorff
Lange Zeit waren sie ausgerottet, doch langsam finden sie ihren Weg zurück: Seltene Tierarten nehmen Kurs auf NRW und den Kreis Steinfurt. Der Fischotter lebt bereits wieder hier im Kreis. Bibervorkommen sind unter anderem aus dem Kreis Warendorf bekannt und auch im Kreis Steinfurt wurden schon Einzeltiere gesichtet. Da Jungtiere des Bibers nach dem Verlassen der Elterntiere mitunter weite Strecken zurücklegen, ist damit zu rechnen, dass weitere Tiere in den Kreis Steinfurt einwandern werden. In Teilen Nordrhein-Westfalens sind wieder Wolfvorkommen dokumentiert. Auch Teile der Avifauna (z.B. Wanderfalken), die hier vor langer Zeit ausgerottet wurden, kommen im Kreis Steinfurt wieder vor. Für den Naturschutz, Erholungssuchende und Tierbeobachter ist das erneute Vorkommen dieser interessanten Tierarten eine erfreuliche Entwicklung.
Eine erfolgreiche Wiederbesiedlung seltener Arten ist ein wichtiger Beitrag zum Natur- und Artenschutz. Damit sich Tiere dauerhaft ansiedeln können, muss der Mensch ihnen den nötigen Raum lassen. Insbesondere die Biotopvernetzung kann einen wichtigen Beitrag zur Wiederbesiedlung wandernder Tierarten leisten. Allerdings ist die bereits vollzogene oder in absehbarer Zukunft wahrscheinliche Wiederbesiedlung bestimmter Tierarten im Kreis Steinfurt auch mit Herausforderungen verbunden.
Biber und Fischotter benötigen naturnahe, insbesondere Fischotter möglichst unverbaute Gewässer. Die engagierte Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie kann einen wichtigen Beitrag zur Renaturierung der Lebensräume von Biber und Fischotter leisten. Findet der Biber keine optimalen Bedingungen vor, gestaltet er seine Umwelt aktiv: Er staut Gewässer auf, sammelt Holz und legt relativ lange Tunnel an. Dadurch kann es zu Konflikten mit anderen Landnutzenden, beispielsweise der Land- oder Forstwirtschaft, kommen. Um Verständnis aufzubauen und potenziell Betroffene auf die Wideransiedlung des Bibers vorzubereiten, sind Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Sensibilisierung notwendig. Die Kreisverwaltung kann hierbei eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass bei der Jagd auf Bisam und Nutria nicht fälschlicherweise Fischotter und Biber zu Tode kommen. Der Fischotter unterliegt in Nordrhein-Westfalen einer ganzjährigen Schonzeit. Als Anhang IV-Art der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unterliegt der Biber einem strengen Schutz und darf nicht bejagt werden.
Auch bei der Rückkehr des Wolfes und von Teilen der Avifauna – vor allem bei Greifvögeln – bestehen spezifische Herausforderungen. Teilweise wird die Wiederbesiedlung aus emotionalen Gründen kritisch gesehen. Hier ist es geboten, Wissensdefizite und ungerechtfertigte Befürchtungen abzubauen. Die Vorteile der Wiederbesiedlung sollten deutlich gemacht werden und es gilt, Wissen über diese interessanten Tiere mit ihrem hoch entwickelten Sozialleben aufzubauen.
Ein erfolgreiches Management der Wiederbesiedlungen ist somit eine notwendige Bedingung für ihren Erfolg und ihre Akzeptanz.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wir bedanken uns für die Beantwortung der Fragen!
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Jan-Niclas Gesenhues Helmut Fehr Britta Hollinderbäumer
Vorbemerkungen
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fordert in § 29 (1) im Einklang mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie die Erreichung des guten ökologischen Zustandes bzw. Potenzials sowie des guten chemischen Zustands für alle oberirdischen Gewässer bis Ende 2015. Fristverlängerungen bis maximal 2027 sind ausnahmsweise möglich. Derzeit befindet sich in NRW der Entwurf des zweiten Bewirtschaftungsplanes für den Zeitraum von 2016 bis 2021 in der öffentlichen Beteiligung. Die Unteren Wasserbehörden sind insbesondere dafür zuständig, zu gewährleisten, dass in den Gewässern in Nordrhein-Westfalen, die nicht zu den Gewässern erster oder zweiter Ordnung gehören („sonstige Gewässer“), die Bewirtschaftungsziele gem. §§ 27 bis 31 WHG eingehalten werden. Sie haben unter Berücksichtigung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele erforderlich sind. Dazu zählen z.B. Monitoring und Ursachenforschung, ggf. Planung, Koordinierung sowie die Anordnung oder die Genehmigung von Maßnahmen.
Eine effektive Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sichert und verbessert die Qualität von Oberflächen- und Grundwasser. Von einer hohen Wasserqualität profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher, weil sie langfristig eine Versorgung mit gesundem Trinkwasser sichert. Intakte Lebensräume in und an Gewässern erhalten die biologische Vielfalt und tragen so zu einer lebenswerten Umwelt bei. Eine abwechslungsreiche und gesunde Natur schafft Erholungsstrukturen und ist ein wichtiger Standortfaktor für den Tourismus. Zudem sind naturnahe Gewässer eine wichtige Grundlage für einen nachhaltigen und kosteneffizienten Hochwasserschutz.
Die Ergebnisse des aktuellen Monitorings des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) zeigen allerdings, dass bisher nur für rund 10% der Oberflächenwasserkörper in NRW der gute Zustand erreicht ist. Aufgrund hoher Einträge von Stickstoffverbindungen, insbesondere aus der Intensivlandwirtschaft, werden auch und gerade im Kreis Steinfurt regelmäßig signifikante Grenzwertüberschreitungen von Nitrat an Freigewässermessstellen festgestellt. Dabei steht Nitrat nur stellvertretend für eine Reihe weiterer Schadstoffe, die nach wie vor in zu hoher Konzentration in einem Großteil der Oberflächengewässer vorliegen. Weitere Ursachen für den unbefriedigenden Zustand der Oberflächengewässer sind Schadstoffeinträge aus der Industrie, Kläranlagen, Regenüberläufen und von versiegelten Flächen. Zudem haben Begradigungen, Dämme und Wehre zum Verlust der Vielfalt und zur Zerschneidung der Lebensräume geführt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Anfrage:
1. Erreichungsgrad der Bewirtschaftungsziele
Im Rahmen der landesweiten Bestandsaufnahme ist ermittelt worden, für welche Oberflächenwasserkörper die jeweiligen Bewirtschaftungsziele erreicht bzw. noch nicht erreicht sind. Zur Beurteilung der Situation im Kreis Steinfurt bitten wir, dies für das Kreisgebiet zu konkretisieren:
2. Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
Das WHG ermöglicht in begründeten Fällen Ausnahmen und/oder Abweichungen von den Bewirtschaftungszielen.
3. Maßnahmen und Ressourcen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
Wichtige Faktoren zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele sind die Wiederherstellung naturnäherer Gewässerstrukturen und die Vermeidung schädlicher stofflicher Einflüsse. Dazu wurden im aktuellen Entwurf des Bewirtschaftungsplans sogenannte „Programm-Maßnahmen“ festgelegt.
4. Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
Es ist denkbar, dass durch veränderte landesrechtliche Regelungen, Förderkriterien oder andere Rahmenbedingungen die kosteneffiziente Erreichung der Bewirtschaftungsziele erleichtert werden könnte.
Für die Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen
Jan-Niclas Gesenhues Britta Hollinderbäumer
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag stellt fest, dass es im Ausland in vielen Städten selbstverständlich ist, freie und kostenlose WLAN-Netze bspw. In Cafes, Fußgängerzonen oder öffentlichen Einrichtungen nutzen zu können. Dieses Angebot wird von vielen Menschen als hilfreiches und attraktives Angebot angesehen und genutzt. Auch in Deutschland suchen immer mehr Städte nach Möglichkeiten, ein solches Angebot flächendeckend anzubieten, um die Innenstädte attraktiv zu erhalten und u.a. die Attraktivität von gastronomischen, touristischen und kulturellen Einrichtungen zu steigern und so u.a. die örtlichen Wirtschaft zu stärken. Für Flüchtlinge stellt ein Internetzugang oft sogar die einzige Möglichkeit dar, mit Angehörigen in der Heimat Kontakt aufzunehmen, wobei die finanziellen Möglichkeiten sehr beschränkt sind.
Der Kreis Steinfurt sieht sich in der Aufgabe, sich auch im Prozess der Digitalisierung als Zukunftskreis zu positionieren und aus diesem Ansatz heraus freie, im Sinne der Netzneutralität gleichberechtigte und kostenlose Zugänge zum Internet zu unterstützen.
Der Kreis Steinfurt unterstützt die Aktivitäten der Freifunk-Initiativen, die eine nichtkommerzielle, bürgerschaftliche und kostengünstige Möglichkeit anbieten, ein freies WLAN-Netz aufzubauen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
Begründung:
Während es in den anderen europäischen Ländern keine rechtlichen Probleme gibt, sein WLAN durch Nicht-Verschlüsselung frei zu geben, gibt es in Deutschland das Konstrukt der Störerhaftung. Diese bewirkt, dass es eine gewisse Haftung eines WLAN-Netzbetreibers (also Cafebesitzers, Privatperson etc.) für die Aktivitäten gibt, die über diesen Anschluss stattfinden. Von der Störerhaftung ausgenommen sind aber nach §8 TMG die (großen) Provider. Sonst könnten auch die Telekom und andere kommerzielle Anbieter kein offenes WLAN anbieten. Die rechtliche Situation ist also dafür verantwortlich, dass Deutschland dem internationalen Trend frei verfügbarer WLAN-Netze hinterherhinkt und meist nur eingeschränkte und/oder kostenpflichtige Modelle solcher Netze anbietet.
Kommerzielle Anbieter können – als Provider von der Störerhaftung befreit – die Daten des jeweiligen WLAN-Access Points an zentrale Einspeisepunkte weiterleiten und dort ins Internet einspeisen. Für diese Dienstleistung nehmen sie bei einzelnen Access Points Gebühren im mittleren dreistelligen Bereich jährlich pro Gerät oder entsprechend mehr für flächendeckende Angebote.
Seit einigen Jahren gibt es in vielen großen, aber auch kleinen Städten Freifunk-Initiativen. Diese bieten einerseits Software an, die als Firmware auf WLAN-Router geladen wird und andererseits eine Infrastruktur, mit der – den kommerziellen Anbietern vergleichbar – Freifunk-Netze ihren Datenstrom zentral ins Internet einspeisen. Da auch die Freifunk-Initiativen mittlerweile als Provider anerkannt sind (in der Anfangsphase wurde der Datenstrom ins Ausland geleitet, um der Störerhaftung zu entgehen), erledigt sich auch bei ihnen die Störerhaftung für den einzelnen Teilnehmer.
Die Philosophie der Freifunknetze ist es, die Teilhabe am Datenverkehr anonym, kostenlos und für jeden zu ermöglichen. Innerhalb der Freifunk-Netze wird Netzneutralität (Gleichbehandlung aller Datenströme) gewährleistet. Die einzelnen „Knoten“ sind per VPN miteinander vernetzt und nah beieinander stehende Router vernetzen sich direkt per WLAN miteinander. So entsteht ein selbstständiges Netz, in dem unabhängig von kommerziellen und eventuellen politischen Interessen die freie Kommunikation ermöglicht wird. Da alle Knoten Daten auch über die zentralen Freifunk-Einspeisepunkte ins Internet weiter leiten, ist dieses selbstständige Netz Teil des Internets. Diejenigen Nutzer, die einfach nur das öffentliche Internet nutzen wollen, können dies tun, ohne die besonderen Anliegen der Freifunker zu kennen.
Für technisch und netzpolitisch weniger Interessierte bieten also die Freifunk-Netze eine kostenlose und stabile Möglichkeit, ein offenes und freies WLAN-Netz im öffentlichen Raum zu schaffen. Interessierte können kostengünstig (ab ca. 15€ Anschaffungspreis pro Router) eigene Router anschließen und mit dem vorhandenen DSL- oder Breitband-Anschluss verbinden. Die Freifunk-Communities unterstützen Interessierte Personen und Institutionen dabei.
Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hermann Stubbe und Jan-Niclas Gesenhues
weiterführende Informationen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freifunk
http://www.zeit.de/digital/internet/2013-09/meshnet-freifunk
Antrag der Fraktionen und Gruppe
CDU
SPD
GRUENE
UWG
LINKE
Durchführung einer Informationsveranstaltung zur FMO-Bürgerbefragung
Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, noch vor dem 31.03.2015 zwei öffentliche Informationsveranstaltungen zur Bürgerbefragung bezüglich des Flughafens Münster/Osnabrück (FMO) durchzuführen. In diesen Veranstaltungen stellt die mit der Befragung beauftragte Institution die geplante Bürgerbefragung vor. Darüber hinaus erhält jede Fraktion/Gruppe die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Pro Fraktion/Gruppe stehen nicht mehr als fünf Minuten für die Stellungnahme zur Verfügung. Die Einhaltung der Redezeit und die Moderation der Veranstaltung werden von einer unparteiischen Einrichtung (z.B. Radio RST) gewährleistet. Geeignete Räumlichkeiten werden durch die Kreisverwaltung ausgewählt. Damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger erreicht werden, ist das Informations-angebot sowohl im West- wie im Ostteil des Kreisgebietes mit ausreichendem Platzangebot zu organisieren.
Begründung:
In der Sitzung des Kreistags am 15.12.2014 wurde beschlossen, im Gebiet des Kreises Steinfurt eine Bürgerbefragung zum Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) durchzuführen. Um im Vorfeld dieser Befragung allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich mit dem aktuellen Stand der FMO-Diskussion vertraut zu machen, ist die Durchführung einer öffentlichen Informations-veranstaltung zielführend. Dieses Vorgehen trägt auch dem politischen Anliegen einer weitgehenden Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im politischen Entscheidungsprozess Rechnung. Es wird sichergestellt, dass die Veranstaltung ein breites Meinungsspektrum abdeckt, indem jeder im Kreistag vertretenen Fraktion/Gruppe die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Im Interesse der Fair-ness ist die Redezeit pro Fraktion/Gruppe zu begrenzen.
Die Verwaltung wird um einen Finanzierungsvorschlag gebeten.
Der Landrat wird gebeten, zur organisatorischen Besprechung der Veranstaltungen zeitnah ein inter-fraktionelles Kollegium einzuberufen.
Für die Fraktionen/die Gruppe,
CDU
Wilfried Grunendahl
SPD
Elisabeth Veldhues
GRUENE
Jan-Niclas Gesenhues & Elke Schuchtmann Fehmer
UWG
Christoph Boll
LINKE
Andreas Neumann
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Steinfurt führt auf seinem gesamten Gebiet eine Satzung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen ein.
Begründung:
Die Überpopulation von freilaufenden Katzen kann ein ernsthaftes Problem für den Tier- und Artenschutz darstellen. Letzteres begründet sich im Beuteverhalten der Katzen, das eine Bedrohung für die Singvogelpopulation darstellt und auch die Aufzuchten von Kleinsäugern stört.
Die Tierschutzrelevanz ergibt sich neben der Sorge um Vogelarten, in dem Leid für die unbetreuten Katzen. Die über Jahrhunderte domestizierte Hauskatze ist nicht für ein Leben in der Wildnis geeignet. Die einzelne Katze leidet unter den klimatischen Verhältnissen aber auch an saisonalem Futtermangel.
Unzureichende Futterbedingungen und schwierige Witterungsverhältnisse führen zu einer erhöhten Anzahl an kranken Katzen. Die unterschiedlichsten Krankheiten mehren sich, da es naturgemäß keine veterinärmedizinische Betreuung gibt. Der Infektionsdruck steigt für die einzelne Katze und damit auch für andere Tierarten. Dieser Stress wirkt sich nicht maßgeblich auf die Vermehrungsrate der freilebenden Katzen aus. Ebenso wenig hat der Katzenabschuss die Gesamtpopulation maßgeblich beeinflusst, auch wenn allein in NRW bis zu 10.000 Katzen pro Jahr geschossen werden. Es ist zu bedenken, dass bei 3 überlebenden Katzenwelpen pro Wurf – was eine konservative Schätzung ist – und einer Geschlechtsreife nach ca. sieben Monaten in sieben Jahren rund 420.000 Tiere entstehen. Diese Zahlen zeigen, dass die Katzenpopulation durch den Abschuss nicht ausschlaggebend eingedämmt werden kann. Hinzu kommt, dass die Bejagung von Katzen in bewohnten Gebieten nicht erfolgen kann, hier aber die meisten Freigänger leben und die Katzen hier die meisten Vögel jagen. Das Leid der Besitzer von abgeschossenen Katzen und der Tiere selbst ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Tierschutzvereine, insbesondere solche, die die kommunale Aufgabe der Annahme und Pflege von Fundtieren übernommen haben, warten auf eine allgemeine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen. Jedes Jahr werden die tierschutzrelevanten Fälle, derer sie sich annehmen müssen, mehr. Die Kosten von Pflege und medizinischer Versorgung steigen immens. Gerade bei Katzen ist es schwer, zwischen herrenlos und Fundtier zu unterscheiden. Ist das Tier krank, muss es nach dem Tierschutzgesetz auf jeden Fall versorgt werden. Die gängige Praxis von Tierschutzorganisationen und Tierheimen, herrenlose Tiere zu kastrieren, greift leider nicht, da immer wieder neue Katzen durch nichtkastrierte so genannte “Freigänger” hinzukommen. Eine Kastrationspflicht würde somit eine dauerhafte Entlastung der Tierheime bedeuten. Auch innerhalb der Jägerschaft gilt eine flächendeckende Katzenkastrationspflicht als ein erwünschtes Mittel, um dem Wachstum der Katzenpopulationen Einhalt zu gebieten.
Daher sollte der Kreis Steinfurt dem Vorbild vieler anderer Kommunen und u.a. dem Kreis Herford folgen und nach dem ¨Paderborner Modell¨ eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen beschließen. Diese ist der Weg, der die Ursache der Überpopulation bekämpft, den Besitzern Respekt zollt und dem Artenschutz dient.
Eine Kontrolle findet, wie es sich anderswo gezeigt hat, bereits durch eine zivile Selbstkontrolle statt. Beratende und begleitende Funktion übernehmen die Tierschutzvereine.
Rechtssicherheit ergibt sich aus Paragraph 13b Tierschutzgesetz.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN
Britta Hollinderbäumer und Jan-Niclas Gesenhues
Gestern Abend, Montag, 15.12., tagte der Kreistag 8,5 Stunden um den Haushalt 2015 zu verabschieden. Nach vielen Diskussionen, u.a. zum Integrationszentrum für Flüchtlinge, welches leider abgelehnt wurde, standen die Haushaltsreden der Fraktionen auf dem Plan. Insgesamt 6 Reden hörten sich die Kreistagsmitglieder an, bevor es um die Abstimmung zu den einzelnen Anträgen zum Haushalt ging. Mit der Finanzierung der Sexualberatung und Aidsprävention der Anbieter AWO, pro familia, Diakonie und Donum Vitae konnte ein zentraler grüner Antrag umgesetzt werden. Doch auch im Punkt FMO konnte eine bedingungslose "Weiter-So-Finanzierung" durch den gemeinsamen Antrag mit SPD, UWG und Linke verhindert werden. Die Einführung des Sozialtickets im ÖPNV des Kreises Steinfurt ist ein gutes Signal.
Wer nochmal nachlesen möchte: hier die Haushaltsrede von Jan-Niclas Gesenhues, Fraktionssprecher der GRÜNEN.
Bei der Debatte um geeignete Standorte für Windenergieanlagen (WEA) spielen großflächige Industrie- und Gewerbegebiet bisher
im Regionalplan, Teilabschnitte Energie leider nur eine Nebenrolle. Daher regt die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN nun an, dass der Landrat für den Kreis Steinfurt seine Stellungnahme zum Regionalplan um diesen Punkt ergänzt.
Standortvorteile von Windkraftanlagen in Industriegebieten liegen auf der Hand:
- in Industriegebieten gibt es keine, in Gewerbegebieten nur eine eingeschränkte Wohnbebauung;
- Beeinträchtigungen von Landschafts- und Ortsbild sind in diesen Gebieten kaum begründbar;
- Abnehmer des Windstroms direkt vor Ort.
Nach Informationen von NRW Invest verfügen die NRW-Kommunen über rund 23.000 ha unbesiedelter Industrie- und Gewerbegebietsflächen. Wenn man nun annimmt, dass je 10 ha Fläche eine Windkraftanlage errichtet werden könnte, dann gäbe es in diesen Gebieten Standortchancen für 2.000 zusätzliche Anlagen. Anlagen des gängigen 2,3 MW-Typs könnten hier 10 TWh Strom produzieren und damit die jetzige WEA-Stromproduktion in NRW (etwa 6 TWh) mehr als verdoppeln! „Eine Perspektive, die von der Potentialstudie für Windenergie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW leider nicht berücksichtigt wurde!“ unterstreichen Jan-Niclas Gesenhues und Helmut Fehr aus der Fraktion.
Weitere Begründung und Information: Anschreiben an den Landrat des Kreises Steinfurt zur Stellungnahme zum Regionalplan.
Die Grünen Fraktionen aus den Räten und Kreistagen wichtiger FMO-Gesellschafter sind sich einig: Der geplanten Bezuschussung des FMO mit über 110 Mio. Euro aus kommunalen Kassen werden sie nicht zustimmen. Stattdessen schlagen sie einen 4-Punkte Plan für den FMO vor. Eine wichtige Forderung: Die Planung der Startbahnverlängerung muss umgehend eingestellt werden.
Über 110 Millionen Euro öffentliche Gelder sollen bis 2023 an den Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) von den Gesellschaftern fließen – so will es die Geschäftsführung. Grund sind die hohen Schulden des Flughafens, die sich durch Investitionen in ein viel zu großes Terminal und mehrere Jahre mit ausbleibenden Fluggästen aufgehäuft haben.
Gemeinsam berieten die Grünen aus den Räten und Kreistagen der Hauptgesellschafter des FMO über die geplante Bezuschussung. Nach intensiver Debatte wurde einvernehmlich beschlossen: Die Grünen Fraktionen des Stadtrates Münster, der Kreistage Steinfurt und Landkreis Osnabrück sowie der Stadt Greven werden der vorgesehenen Bezuschussung des FMO mit über 110 Mio. Euro nicht zustimmen! Zudem stellen die Grünen klar: Die geplante Startbahnverlängerung muss jetzt endgültig begraben werden.
Anstelle der Subventionierung mit gut 110 Mio. Euro schlagen die Grünen einen 4-Punkte Plan für den FMO vor. Die einzelnen Punkte lauten:
„Die Gesellschafter stellen sicher, dass zunächst bis Ende 2015 keine neuen Verluste die FMO-Bilanz belasten. Eine darüberhinausgehende Entschuldung des FMO ausschließlich zulasten der kommunalen Haushalte und ohne Beteiligung der Banken lehnen wir ab.
Das laufende Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Start- und Landebahn wird endgültig eingestellt.
Durchführung einer Untersuchung 1: Wo liegen die betriebswirtschaftlichen Potenziale und Chancen des FMO? Welche Fluggastzahl reicht aus, um einen rentablen Betrieb des FMO zu ermöglichen? Ist das Erreichen dieser notwendigen Fluggastzahl in naher Zukunft realistisch? Dabei ist die zu erwartende Entwicklung der Landeentgelte zu berücksichtigen.
Durchführung einer Untersuchung 2: Gibt es im Einzugsbereich des FMO eine ausreichende Nachfrage nach Flugreisen, um die vorhandenen Flughafenkapazitäten dauerhaft ohne regelmäßige Zuführung öffentlicher Mittel zu erhalten?“
Die genannten Untersuchungen sind durch die Gesellschafter an unabhängige und verlässliche Gutachter zu vergeben.
„Wir wollen den FMO als Regionalflughafen erhalten, aber nicht um jeden Preis. Zunächst einmal muss verlässlich und unabhängig geklärt werden: Hat der FMO in naher Zukunft wirklich die Perspektive, ohne ständige Kapitalspritzen rentabel zu sein?“, fasst Jan-Niclas Gesenhues, Fraktionssprecher der Grünen im Steinfurter Kreistag, die Diskussion zusammen.
Ziel des 4-Punkte-Plans ist, den FMO zunächst zu stabilisieren und eine realistische Einschätzung der zukünftigen ökonomischen Chancen und Risiken des FMO zu liefern.
An den Landrat des Kreises Steinfurt
Thomas Kubendorff
- per Mail -
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt den folgenden Resolutionstext
Der Kreistag des Kreises Steinfurt appelliert an
die Kommission der Europäischen Union,
das Parlament der Europäischen Union,
die Bundesregierung,
die Landesregierung NRW,
sich im Zuge der Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), und des internationalen Dienstleistungsabkommens "Trade in Services Agreement" (TISA), sowie auch beim bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen.
Der Kreistag stellt fest, dass:
Die bisherigen Verhandlungen weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurden und diese Intransparenz das Misstrauen in die Verhandlungsführung der EU-Kommission erhöht hat,
die geplanten Abkommen nach derzeitigem Kenntnisstand geeignet sind, die bisherige Form kommunaler Daseinsvorsorge und das Subsidiaritätsprinzip zu gefährden sowie negative Auswirkungen für das kommunale Handeln, bei der öffentlichen Auftragsvergabe, bei der Tarifgestaltung und der Gestaltung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte des Kreises Steinfurt haben können,
die geplanten Abkommen der Eröffnung von Marktzugängen im Dienstleistungssektor dienen, insbesondere auch der öffentlichen Dienstleistungen und die Organisationshoheit der Kommunen gefährden. Darunter nicht liberalisierte Bereiche, wie die kommunale Wasserver- und -entsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen einschließlich des Gesundheitsbereiches sowie öffentliche Dienstleistungen im Kultur und Bildungsbereich,
die geplanten Abkommen die Rekommunalisierung von Dienstleistungen deutlich erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen.
Der Kreistag fordert, dass:
Die Verhandlungen mit größtmöglicher Transparenz- und Öffentlichkeit zu führen sind,
die Betätigung von Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge, der kommunalen Infrastruktur sowie im Kultur-, Gesundheits- und Bildungsbereich nicht eingeschränkt werden darf und Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien nicht verschlechtert werden dürfen,
Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit gefährdet werden dürfen.
Begründung:
Die geplanten Freihandels- und Dienstleistungsabkommen CETA, TTIP und TISA stehen in jüngster Zeit unter einer wachsenden öffentlichen Aufmerksamkeit. Während auf der einen Seite durch verstärkten transatlantischen Handel eine wirtschaftliche Belebung und Arbeitsplätze erhofft werden, sehen viele Organisationen und Sachverständige große Gefahren. So werden einerseits die Absenkung von europäischen Standards auf verschiedenen Gebieten und andererseits eine praktisch nicht rückgängig zu machende Selbstbeschränkung der demokratischen Institutionen, sowie gerade der kommunalen Handlungsfähigkeit befürchtet.
Trotz der vermutlich sehr weitreichenden Folgen solcher Abkommen, werden die Verhandlungen systematisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter sehr eingeschränkter demokratischer Kontrolle geführt. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich, Details des Verhandlungsstandes zu diskutieren. Gleichwohl ist es notwendig, auf dem dürftigen Kenntnisstand eine Bewertung insbesondere der Risiken durchzuführen und die verhandlungsführenden Institutionen aufzurufen, wichtige Aspekte zu beachten. Da erst der fertige Text den Institutionen vollständig zur Kenntnis gegeben wird, ist eine demokratische Beteiligung im Verhandlungsprozess nicht vorhanden. Es steht zu befürchten, dass durch die Einführung von Investor-Staats-Schiedsgerichtsverfahren (ISDS) auch in Zukunft geplante Weiterentwicklungen deutscher und europäischer Standards nur gemeinsam mit den Vertragspartnern (insb. USA) möglich, also in der Realität praktisch in vielen Bereichen ausgeschlossen sein werden.
Besonders durch die nach aktuellem Verhandlungsstand vorgesehenen Negativlisten im Dienstleistungsbereich, in denen klar definierte Ausnahmen, für die die “Liberalisierung” (die in vielen Fällen ein Betätigungsverbot für Kommunen gleichkommt) nicht gelten soll, ist die Zukunft der kommunalen Versorgung gefährdet. Sollten solche Negativlisten Bestandteil eines gültigen Dienstleistungsabkommens werden, sind alle Bereiche, die nicht explizit ausgeschlossen werden, automatisch von der “Liberalisierung” betroffen und die kommunale Handlungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Hier muss dafür gesorgt werden, dass durch Positivlisten festgelegt werden soll, für welche Bereiche eine “Liberalisierung” vorgesehen ist. Andere Bereiche dürfen dann nicht davon betroffen sein.
Jan-Niclas Gesenhues, Hermann Stubbe und Fraktion
Änderungsantrag zu TOP 12 der Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses am 22.09.2014
Beschlussvorschlag:
1. Der in der Vorlage B 102/2014 genannte Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: Der Kreis Steinfurt fördert entsprechend den als Anlage 1 beigefügten Förderrichtlinien im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Sanierung und Erhaltung von kulturhistorisch wertvollen Monumenten am Wegesrand im Kreis Steinfurt, wie z.B. Wegekreuzen und Bildstöcken.
Bei der Förderung wird die Richtlinie des Kreises Steinfurt über die Gewährung von Zuschüssen
vom 19.12.2011 beachtet.
Der Beschluss ist befristet bis zum 31.12.2018.
2. Anlage 1 der Vorlage B 102/2014 wird entsprechend angepasst: Die Überschrift wird geändert in "Förderrichtlinie zur Sanierung und Erhaltung von kulturhistorisch wertvollen Monumenten am Wegesrand im Kreis Steinfurt"
Begründung:
Bildstöcke und Wegekreuze im Kreis Steinfurt sind christliche Monumente. Die in der Vorlage vorgesehene Förderung kommt somit nur Bauten einer einzigen Religionsgemeinschaft zugute. Im Sinne der Gleichbehandlung ist es zielführend, Denkmäler aller Religionsgemeinschaften sowie auch nicht religiöse Denkmäler in die Förderung einzubeziehen. Dies wird durch die beantragte Änderung gewährleistet.
für die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN
Jan-Niclas Gesenhues, Janina Pinke, Karl Reinke und Hermann Stubbe
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Steinfurt gewährt den bisher mit Pflegearbeiten in Naturschutzgebieten im Kreis Steinfurt betrauten Verbänden kurzfristig und für die Dauer der Haushaltssperre der Landesregierung, jedoch höchstens bis zum 31.12.2014, monatlich einen Zuschuss in Höhe der für den Kreis beantragten Mittel nach den Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa-Mittel). Zudem setzt der Kreis Steinfurt seine anteilige Finanzierung von Pflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten wie bisher fort. Die Gesamthöhe des Zuschusses setzt sich zusammen aus Mitteln in Höhe der infolge der Haushaltssperre voraussichtlich nicht bewilligten Landesmittel nach FöNa (70%) und dem bisherigen Anteil des Kreises Steinfurt (30%). Die Bereitstellung des Zuschusses in Höhe der ausgebliebenen Mittel für die Finanzierung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten wird rückwirkend ab dem 01. September 2014 gewährt. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Nichtgewährung der bereits beantragten FöNa-Mittel für den Kreis Steinfurt infolge der Haushaltssperre in NRW.
Begründung:
Zur Sicherung der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten sowie der Eigenart und Schönheit der Natur sind in vielen Naturschutzgebieten regelmäßige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen notwendig. Dazu gehört beispielsweise das Entfernen von jungen Birken und Faulbäumen mitsamt ihrer Wurzeln von Moorflächen. Da diese Gehölze typischen Moorpflanzen das Licht nehmen und dem Moor das Wasser entziehen, würde das Unterlassen des Entfernens zu einer schnellen Verdrängung der wertvollen Moorvegetation führen. Auch auf Grünflächen im Naturschutz sind regelmäßige Pflegemaßnahmen notwendig, beispielsweise um die Flächen frei von hochaufwachsenden Pflanzen zu halten. Viele dieser Pflegearbeiten werden im Spätsommer und Herbst durchgeführt. Ein Unterlassen der Pflegemaßnahmen bedeutet einen erheblichen Mehraufwand im Folgejahr, da Maßnahmen nicht nur aufgeschoben werden, sondern ihre Durchführung aufgrund der Verzögerung erschwert wird. So wird beispielsweise das Entfernen von Gehölzen aufgrund eines ausgeprägteren Wurzelwerkes schwieriger. Seit vielen Jahren werden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Kreis Steinfurt zuverlässig durch die Naturschutzverbände durchgeführt. Die Finanzierung erfolgte bisher anteilig zu 70% durch das Land NRW und zu 30% durch den Kreis Steinfurt. Durch die regelmäßige Pflege konnten selten gewordene Moorflächen, Grünland und Feuchtwiesen erhalten werden sowie seltene Tierarten geschützt und neu angesiedelt werden (z.B. Sumpfohreule). Die Feuchtwiesen im Kreis sind nicht nur wichtiger Lebensraum für Uferschnepfe, Bekassine und Brachvogel sondern auch beliebter Rastplatz von Zugvögeln. Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Naturschutzverbände werden bei ihren Arbeiten durch junge Menschen im freiwilligen ökologischen Jahr, im Europäischen Freiwilligendienst oder im Bundesfreiwilligendienst sowie durch zahlreiche Freiwillige, auch aus der Jugendarbeit unterstützt. Damit trägt der Naturschutz zur Stärkung des Ehrenamtes bei und zeigt Kindern und Jugendlichen den Wert und die Schönheit der Natur auf. Die für diese wichtigen Tätigkeiten notwendigen Mittel nach den Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa-Mittel) können für den Rest des Jahres 2014 ganz oder teilweise nicht durch das Land NRW bereitgestellt werden. Infolge stark eingebrochener Einnahmen aus der Körperschaftssteuer und anderen Ertragssteuern sowie aufgrund des Urteils zur Beamtenbesoldung des Verfassungsgerichtshofes in Münster vom 01.07.2014 sah sich das NRW-Finanzministerium veranlasst, eine Haushaltssperre zu verhängen. Davon sind nach Aussage der zuständigen Behörde auch die FöNa-Mittel betroffen. Bleibt die Zuweisung der Landesmittel und infolgedessen auch der Kreismittel für Pflegearbeiten in Naturschutzgebieten aus, ist dies mit erheblichen Beeinträchtigungen der Naturschutzgebiete und mit sozialen Härten in den Naturschutzverbänden verbunden. Den fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müsste aus finanziellen Gründen gekündigt werden. Dadurch wird die fachliche Anleitung der Freiwilligen zusätzlich erschwert bzw. zum Teil unmöglich gemacht. Der Verlust der Beschäftigten kann zur Erosion bewährter Verbandsstrukturen führen und das Ausbleiben von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist mit negativen Folgen für die Naturschutzgebiete verbunden. Um zeitnah Planungssicherheit für die Naturschutzverbände zu schaffen, ist es notwendig, dass der Kreis Steinfurt kurzfristig die ausbleibenden Mittel für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten den Verbänden zur Verfügung stellt. Betroffen sind die Arbeitsgemeinschaft für Naturschutz Tecklenburger Land e.V. (ANTL), der Naturschutzbund Deutschland (NABU), Kreisverband Steinfurt e.V. sowie der Heimatbund Emsdetten. Der durch den Kreis Steinfurt zu gewährende Zuschuss in Höhe der ausgebliebenen Mittel für die Finanzierung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen beläuft sich gemäß der Angaben der betroffenen Verbände monatlich auf 7500 EUR. Wird der im Beschlussvorschlag beschriebene Zuschuss in voller Höhe und bis Ende 2014 ausgeschöpft, entstehen dem Kreis somit Kosten in Höhe von 30.000 EUR. Ein entsprechender Finanzierungsvorschlag obliegt der Kreisverwaltung.
Jan-Niclas Gesenhues und Fraktion
Alle Schlachttiere, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, müssen vor und nach der Schlachtung untersucht werden. Diese Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Hygieneüberwachung werden von den zuständigen amtlichen TierärztInnen und amtlichen Fachassisten- tInnen durchgeführt. Alle Schlachttiere werden vor, die Tierkörper und die Organe nach der Schlach- tung untersucht. Ggf. sind je nach Befund und Tierart auch weiterführende Laboruntersuchungen er- forderlich (z.B. Trichinenuntersuchung bei Schweinen und Pferden, Rückstandsuntersuchung, bakterio- logische Untersuchung, BSE-Test bei Rindern, die älter als 48 Monate sind).
Die Räumlichkeiten, in denen Schlachtungen durchgeführt werden, unterliegen ebenfalls strengen fleischhygienerechtlichen Bestimmungen, die ebenfalls von amtlichen TierärztInnen überwacht wer- den.
Die Erfordernis von Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene gründet u.a. auf folgenden rechtlichen Grundlagen: EU-Verordnung 178/2002, EU-Verordnungen 852/2004 - 854/2004, EU- Verordnung 882/2004, Tierschutzgesetz und andere tierschutzrechtliche Bestimmungen, Gebührenge- setz NRW, Zuständigkeitsverordnung NRW, Kreisordnung NRW.
Durch eine differenzierte Festlegung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleisch- hygiene können einerseits dezentrale Strukturen im Schlachtgewerbe zugunsten der bäuerlichen Land- wirtschaft im Kreis Steinfurt unterstützt und andererseits die Deckung der entstehenden Kosten ge- währleistet werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Die derzeit gültige Satzung des Kreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlun- gen auf dem Gebiet der Fleischhygiene („Gebührensatzung“) wurde am 17.12.2007 durch den Kreistag beschlossen. Sind die Gebühren seitdem an die Entwicklung des Preisniveaus angepasst worden? Sind die Gebühren für das derzeitige Preisniveau noch kostendeckend?
2. Gibt es bei der Aufgabenwahrnehmung der Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenunter- suchungen durch den Kreis Steinfurt Kooperationen mit anderen Kreisen? Wenn ja, wie wirken sich diese auf die Gebühren aus?
3. Inwieweit besteht die Möglichkeit, die Höhe der Gebührensätze u.a. von Kriterien wie den folgenden abhängig zu machen? a) die Art des betroffenen Unternehmens und die entsprechenden Risikofaktoren. b) die Interessen der Unternehmen mit geringem Durchsatz. c) die traditionellen Methoden der Produktion. d) die Verarbeitung und der Vertrieb. e) die Erfordernisse von Unternehmen in Regionen in schwieriger geografischer Lage. Welche rechtlichen Vorgaben stehen einer auf Grundlage von solchen Kriterien differen- zierten Gebührenfestlegung möglicherweise entgegen? Welche der nachstehenden Kriterien werden im Kreis Steinfurt bei der Festlegung der Gebührensätze bereits berücksichtigt?
4. Aufgrund welcher Kennzahlen wird die Differenz der Gebühren in gewerblichen Schlachtbetrieben zwischen Kleinbetrieben und Großbetrieben (§ 3 der Gebührensat- zung) ermittelt?
5. Gibt es Gebührenregelungen für Zusatzuntersuchungstage, sofern diese in Anspruch ge- nommen werden können?
6. Für wie viele Tiere wurde im Jahr 2013 im Kreis Steinfurt eine Gebühr für die Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung erhoben? Wie hoch war im Jahr 2013 der Personalaufwand für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene im Kreis Steinfurt?
Um einen Überblick über die Entwicklung der Gebühren zu erhalten, bitten wir außerdem um Auskunft, wie sich die Höhe der Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene zum 01.01.2000 darstellte.
Jan-Niclas Gesenhues, Britta Hollinderbäumer und Fraktion
Die Bezirksregierung Münster und das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) haben der Dienstaufsichtsbeschwerde der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen gegen den Landrat des Kreises Steinfurt nicht stattgegeben. Die Grünen hatten kritisiert, dass Ställe zur Massentierhaltung genehmigt würden, obwohl diese nicht die gesetzlichen Vorgaben für den Umwelt- und Tierschutz erfüllten.
Zur Entscheidung von Bezirksregierung und LANUV erklärt die Fraktion der Grünen: Zwar erkennen Bezirksregierung und LANUV unverständlicherweise kein grundsätzliches Fehlverhalten der Kreisverwaltung, aus den Schreiben der beiden Behörden geht nun jedoch hervor, dass die derzeitige Genehmigungspraxis für überdimensionierte Anlagen zur massenhaften Tierhaltung erhebliche Mängel aufweist. Dies sieht auch die Europäische Kommission so, die bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat, da einschlägige EU-Normen zum Schutz von Nutztieren in Deutschland unzureichend umgesetzt werden. Außerdem wurden in den Schreiben von LANUV und Bezirksregierung unsere Bedenken bestätigt, dass der Kreis die hier tätigen Großtierärzte „missverständlich“ über einzelne Tierschutzmaßnahmen informiert hat. Im Gegensatz zur Ansicht der Kreisverwaltung, müssen Tiere nach Gesetz ständig Zugang zu Beschäftigungsmaterial haben – nicht erst, wenn sie aggressiv werden. Darüber hinaus wird in den Schreiben deutlich, dass teilweise mehrere Jahre vergehen, bis der Bau von Mastställen wie gesetzlich vorgeschrieben durch ökologische Ausgleichsflächen kompensiert wird. Diese Verzögerung von vorgeschriebenen Umweltmaßnahmen betrachtet die Grüne Kreistagsfraktion als unzureichend und fordert deshalb die Verwaltung auf, die zeitnahe Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben stärker zu kontrollieren.
J. Gesenhues, 12.06.2012
Antragsentwurf zur Einbringung in den Kreisausschuss am 13.03.2012
“Keine öffentlichen Liegenschaften für die Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen”
Begründung:
Das Münsterland steht vor allem für Landwirtschaft und Tourismus. Fast die gesamte Region - über 6600 Quadratkilometer – wurde allerdings, im Rahmen des Bergrechts, für die Erkundung unkonventioneller Gasvorkommen unter anderem dem Unternehmen ExxonMobil zugesprochen.
Verbunden mit einer späteren Ausbeutung eventueller Gasvorkommen wären eine Industrialisierung des ländlichen Raumes und große Risiken für Mensch und Naturhaushalt. Erfahrungen aus den USA und Polen zeigen, dass nur ein Bruchteil des Gases überhaupt technisch und wirtschaftlich gefördert werden kann. Nach einigen Jahren - nicht Jahrzehnten - sind die Gasvorkommen[1] erschöpft[2] und zurück bleibt ein zerstörter und mit Chemikalien durchsetzter Untergrund.
Unkonventionelle Gasvorkommen - im Münsterland im Wesentlichen Flözgas - sind fest in den Kohleflözen gebunden. Sie können nur mit erheblichem technischen Aufwand gefördert werden. Erfahrungen gibt es damit in Deutschland nur vereinzelt. Die bisherigen Erfahrungen der Unternehmen beziehen sich auf einfach zu erschließende - konventionelle – Gasvorkommen und einzelne „unkonventionelle“ Maßnahmen wie in Damme und Oppenwehe.
ExxonMobil hat im Rahmen eines “Dialogprozesses” Wissenschaftler damit beauftragt, herauszufinden, welche Folgen mit der unkonventionellen Gasförderung verbunden sind und wie damit umgegangen werden kann. Am 31. Januar 2012 wurde dabei der Umfang der geplanten Bohrungen im Münsterland vorgestellt[3]. Im Gegensatz zur konventionellen Gasförderung sind keine punktuellen – vertikalen - Bohrungen geplant, sondern ein vollständiges – horizontales – Durchbohren und voraussichtlich auch Aufbrechen („Fracking“) der gasführenden Schichten in mehreren „Stockwerken“.
Für ein Fördergebiet sind zwischen 25 und 40 Bohrplätze im Abstand von 2 bis 4 km notwendig. Von einem Bohrplatz sollen kreisförmig mehr als 20 horizontale Bohrungen mit einer Reichweite von 1 bis 2 km ausgeführt werden. Pro Bohrplatz soll bis zu 14 Monaten gearbeitet werden. Die sehr lauten Bohrungen laufen an 7 Tagen in der Woche. 24 Stunden am Tag. Material wird angeliefert und die Bohrschlämme als Sondermüll mit vielen LKW Fahrten abtransportiert.
Der Abstand zur Wohnbebauung muss minimal 200 Meter betragen. Zu Einzelgehöften sogar nur 100 Meter. In Nordwalde würde der geplante Bohrplatz 400 Meter Abstand zum nächsten Gehöft haben. Bei einem Abstand von 2 km zwischen den Bohrungen, wird praktisch jeder Bewohner des Münsterlandes mehr oder weniger von den davon ausgehenden Belastungen betroffen sein.
Das mögliche Bohrplatzschema für den Kreis Steinfurt, mit Bohrplätzen im Abstand von 2 km, zeigt, dass alleine auf dem Gebiet von Nordwalde 4 dieser Bohrplätze errichtet werden müssten, um die Kohleflözgasvorkommen ausbeuten zu können.
Zusammen mit dem Gas wird auch Lagerstättenwasser gefördert. In Niedersachsen ist es dadurch in den letzten Jahrzehnten wiederholt zu Kontaminierungen von Boden und Grundwasser mit Benzol, Toluol, Xylol, Ethylbenzol und Quecksilber gekommen[4]. Diese Stoffe kommen – genau wie Radium – natürlich in den gasführenden Schichten vor und werden mit dem Lagerstättenwasser an die Oberfläche gefördert.
Ursache für die Kontaminierungen waren unter anderem ungeeignete Rohrleitungen[5]. Erst hielten Stahlleitungen dem stark salzhaltigen Abwasser nicht stand und dann wurden Kunststoffrohre verwendet, die für Benzole durchlässig waren. Die Industrie spricht von “kleinsten Schäden”, wobei sich jedoch die Beseitigung der Schäden über Jahre hinziehen und Millionen Euro kosten wird. Und wo nun diese Leitungen überprüft werden, werden laufend neue Verunreinigungen des Grundwassers festgestellt.
Neben den eigentlichen Bohrplätzen wird eine umfangreiche Infrastruktur notwendig. Gas und Lagerstättenwasser müssen getrennt und gereinigt werden. Alle anfallenden Stoffe müssen dann zur weiteren Verwendung und Entsorgung abtransportiert werden. In Niedersachsen wird beispielsweise das Lagerstättenwasser durch 800 km Rohrleitungen transportiert. Der Rest per LKW.
Auch die Schadstoffe – Bohrschlämme, Radium-226, Quecksilber und aromatische Kohlenwasserstoffe - müssen gelagert und abtransportiert werden. In Niedersachsen erfolgte die Entsorgung bislang in Bohrschlammgruben und Versenkbohrstellen („Disposalbohrungen“). Der Kreis Verden / Niedersachsen[6] lässt gerade prüfen, ob in einer Versenkbohrstelle über Jahre auch illegal Frack-Chemikalien entsorgt wurden. Neue Genehmigungen sollen daher verweigert werden.
Nicht nutzbares Methan aus der Förderung wird an den Bohrplätzen über Gasfackeln verbrannt. Mehrere Meter hoch, lodern die Flammen. Die Geräuschentwicklung entspricht einem startenden Düsenjet. Bei der Verbrennung des ungefilterten Gases werden neben CO2 auch viele schädliche Stoffe frei, die im Verdacht stehen, Krebs zu erzeugen.
Bislang beschränken sich hier die Aktivitäten der gasfördernden Unternehmen auf Probebohrungen. Das Genehmigungsverfahren nach dem Bergrecht unterstützt diese Vorgehensweise, da jeder Schritt einzeln genehmigt wird. Ein Planfeststellungsverfahren für das gesamte Vorhaben ist nicht vorgesehen und Umweltverträglickeitsprüfungen ohnehin nicht.
Neben den Wasserversorgern und Verbänden warnt auch das Umweltbundesamt vor den möglichen Folgen der Gasförderung. Das Land NRW hat daher eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Risiken bei der Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen einschätzen soll.
Aktuelle Erfahrungen und Studien aus den USA zeigen, dass von den vorhergesagten Gasmengen nur ein kleiner Teil technisch und wirtschaftlich gefördert werden kann. Die von der IEA genannten Mengen an Gas sind voraussichtlich um 80 Prozent überschätzt[7][8]. Berichte aus den USA und Großbritannien bestätigen die geringen förderbaren Mengen.
Der Kreis Steinfurt würde letztlich die Lasten der Gasförderung tragen und dabei kaum profitieren. Nach dem momentan geltenden Bergrecht, hat der Antragsteller eine sehr starke Position. Wie stark die Position des Kreises durch Anwendung des Wasserrecht ist, muss sich noch erweisen.
Daher sollte sich der Kreis Steinfurt auf der Grundlage des heutigen Kenntnisstandes eindeutig positionieren und ein Zeichen setzen.
Beschlussvorschlag
Der Kreistag Steinfurt nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, keine kreiseigenen Grundstücke zur Verfügung zu stellen, die für unkonventionelle Erdgasgewinnung genutzt werden können.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anmerkung: Auf gleichgerichtete Anträge wie zum Beispiel der Städte und Gemeinden Hagen, Mettmann, Welver, Brilon, Iserlohn und Nordwalde[9] wird hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Fehr
Jörn Krüger
shale.typepad.com/haynesvilleshale/2009/07/chesapeake-energy-haynesville-shale-decline-curve.html
[2]
www.businessinsider.com/eia-shale-oil-2011-4
[3]
dialog-erdgasundfrac.de/sites/dialog-erdgasundfrac.de/files/02_Praesentation_Landschaft_Schneble.pdf
[4]http://www.gegen-gasbohren.de/2012/01/30/report-muenchen-umweltskandal-durch-erdgasfoerderung-in-deutschland/
[5]http://weser-ems.business-on.de/kunststoffleitungen-gas-exxonmobil-soehlingen-voelkersen-rwe-dea-niedersachsen-_id22608.html
[6]http://www.weser-kurier.de/Artikel/Region/Landkreis-Verden/496794/Verden-sorgt-sich-ums-Trinkwasser.html
[7]http://www.naturalgaseurope.com/polish-shale-gas-estimates-likely-to-drop
[8]http://www.bloomberg.com/news/2012-01-31/exxon-says-two-polish-shale-wells-were-not-commercially-viable.html
[9]http://www.gegen-gasbohren.de/aktiv-werden/weder-hier-noch-anderswo/
Bündnis 90/Die Grünen Steinfurt, 16.11.2011 Fraktion im Kreistag Steinfurt
Herrn Landrat
Thomas Kubendorff
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
per Mail
Anfrage: Antibiotikaeinsatz in der Hähnchenmast
Ausschuss für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft am 23.11.2011
Sehr geehrter Herr Kubendorff,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaf um die Beantwortung der folgenden Frage:
ANFRAGE:
Welche Aufgaben ergeben sich für die zuständigen Stellen im Kreis Steinfurt
angesichts der Ergebnisse des Abschlussberichts des LANUV "Evaluierung des
Antibiotikaeinsatzes in der Hähnchenhaltung" vom 14.11.2011?
Darin wird unter anderem festgestellt:
"Die dargestellte Situation, wonach über 96 % der Masthühner behandelt
werden, ist nicht akzeptabel und legt den Schluss nahe, dass das Haltungssystem
nicht den Vorgaben des Tierschutzgesetzes entspricht, da die angemessene Ernährung,
Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung in Frage gestellt werden muss."
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Fehr/Brigitte Meibeck
Bündnis 90/Die Grünen Steinfurt, 07.11.2011 Fraktion im Kreistag Steinfurt
Herrn Landrat
Thomas Kubendorff
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
per Mail
Anfrage: Glyphosat-Einsatz
Ausschuss für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft am 23.11.2011
Sehr geehrter Herr Kubendorff,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft am 23.11.2011 um eine Einschätzung der Kreisverwaltung zum verstärkten Einsatz von Glyphosat im Kreisgebiet und den zu erwartenden Folgen.
Begründung:
Mit Sorge verfolgen Teile der Bevölkerung eine neue Entwicklung im Kreis. Im Landschaftsbild fallen verstärkt Flächen auf, die den Eindruck "verbrannter Erde" machen. Nachdem das landwirtschaftliche Wochenblatt mit der neuen Möglichkeit, den Erntezeitpunkt durch Sikkation selber bestimmen zu können, geworben hat, scheinen immer mehr konventionelle Landwirte davon Gebrauch zu machen. Durch Aufbringung von glyphosathaltigen Spritzmitteln wird das vorzeitige Absterben der Pflanzen hervorgerufen und damit das Ernten bzw. Dreschen innerhalb von ca. 6 Tagen ermöglicht. Wie zahlreichen Veröffentlichungen zu entnehmen ist, besteht für diese Art der Spritzmittel der Verdacht menschliche Zellen zu schädigen, die embryonale Entwicklung von Wirbeltieren zu stören, in die Hormonbildung nachteilig einzugreifen und krebserregend zu sein
(siehe Unterlagen im Anhang).
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Fehr/Brigitte Meibeck
Bündnis 90/Die Grünen Steinfurt, 06.11.2011
Fraktion im Kreistag Steinfurt
Herrn Landrat
Thomas Kubendorff
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
per Mail
Anfrage: Wasserverbrauch durch Mastanlagen
Ausschuss für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft am 23.11.2011
Sehr geehrter Herr Kubendorff,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft am 23.11.2011 um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie stellt sich die Entwicklung des Grundwasserverbrauches angesichts der steigenden Masttierzahlen im Kreis dar?
2. Sieht die Kreisverwaltung in dem stetig steigenden Verbrauch der Ressource Wasser durch Massentierhaltung ein Problem?
3. Wie wird sichergestellt, dass die Kosten im Brandfall auf einer Hofstelle von dem Landwirt getragen werden, wenn das Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz entnommen wird?
Begründung:
Die zunehmende Industrialisierung in der Landwirtschaft führt zu einem stetigen Anstieg der Tierzahlen im Kreis Steinfurt. Allein in den letzten drei Jahren wurden Anträge für 61.427 neue Schweineplätze (= 153.568 Tiere bei durchschnittlich 2,5 Durchgängen pro Jahr) und 1.591.800 Hähnchenplätze (= 13.530.300 Tiere bei durchschnittlich 8,5 Durchgängen pro Jahr) beantragt und laut Aussage der zuständigen Sachbearbeiter sind aktuell noch 15 weitere Anträge in der Bearbeitung. Laut landwirtschaftlichem Fachbeitrag zur Fortschreibung des Regionalplanes werden im Kreis zusätzlich 126.552 (Zahl aus 2007) Rinder gehalten. Da der durchschnittliche Verbrauch pro Tier alleine zum Tränken in der Fachliteratur mit 80 l/t beim Rind, 60 l/t beim Schwein und 0,25 l/t beim Hähnchen angegeben wird ergibt sich nach unserer Einschätzung ein Verbrauch der wichtigen Ressource Wasser von 1,275 Mio. m³ im Jahr. Angesichts dieser Zahlen stellt sich für unsere Fraktion die Frage, ob die Privilegierung der kostenlosen Wasserentnahme für die Landwirtschaft in Zukunft noch so gelten kann und ob die Trinkwasserreserven für die Bewohner des Kreises auf die Dauer und bei Fortschreiten dieser Entwicklung noch ausreichen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Fehr/Brigitte Meibeck
Bündnis 90/Die Grünen Steinfurt, 06.11.2011 Fraktion im Kreistag Steinfurt
Herrn Landrat
Thomas Kubendorff
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
per Mail
Anfrage: Durchführung der UVP-Pflicht bei der Beantragung neuer Mastanlagen; Rückbauverpflichtung
Ausschuss für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft am 23.11.2011
Sehr geehrter Herr Kubendorff,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft am 23.11.2011 um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird der § 3e UVPG zum Hereinwachsen in die UVP-Pflicht bei der Genehmigung von zusätzlichen Mastställen beachtet?
2. Wie will die Kreisverwaltung der strikten Forderung nach Artenschutz durch das BNatSchG nachkommen, wenn für die Beantragung von Stallbauten grundsätzlich keine faunistische Untersuchung verlangt wird?
3. Sieht die Kreisverwaltung in der vorgenommen Schwellenabsenkung für die Durchführung einer UVP-Pflicht durch die jetzige Bundesregierung angesichts der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft eine Fehlentwicklung, die die bäuerlichen Familienbetriebe in ihrer Existenz bedroht? Teilen Sie die Auffassung, dass man mit dieser Schwellenabsenkung die negative Entwicklung in der Landwirtschaft erheblich begünstigt?
4. Wie viele Landwirte haben in den letzten 10 Jahren ihren Betrieb aufgegeben?
5. Liegen für alle bisher genehmigten Maststallbauten Verpflichtungserklärungen zum Rückbau bei Nutzungsaufgabe vor?
6. Sind diese Verpflichtungserklärungen gebunden an den Antragsteller?
7. Welche Sicherheitsleistungen erwartet der Kreis für diese Rückbauverpflichtung?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Fehr/Brigitte Meibeck
Bündnis 90/Die Grünen Steinfurt, 06.11.2011 Fraktion im Kreistag Steinfurt
Herrn Landrat
Thomas Kubendorff
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
per Mail
Anfrage: Aktivitäten der Naturschutzstiftung
Ausschuss für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft am 23.11.2011
Sehr geehrter Herr Kubendorff,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft um eine Sachdarstellung zu den aktuellen Tätigkeiten der Naturschutzstiftung.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Fehr/Brigitte Meibeck
Bündnis 90/Die Grünen Steinfurt, 06.11.2011 Fraktion im Kreistag Steinfurt
Herrn Landrat
Thomas Kubendorff
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
per Mail
Anfrage: Durchführung von Kompensationsmaßnahmen für Maststallbauten Ausschuss für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft am 23.11.2011
Sehr geehrter Herr Kubendorff,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitte zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft in Ergänzung zu unserer Anfrage bezüglich der Durchführung von Kompensationsmaßnahmen für Maststallbauten um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Nach welcher Methode erfolgt im Kreis die Berechnung der notwendigen Kompensationsmaßnahmen?
2. Vermehrt wird unter den Kompensationsmaßnahmen die Anlage von Streuobstwiesen angegeben. Wir wird die aufwendige Pflege dieser Wiesen sicher gestellt? Werden finanzielle Rücklagen vom Antragsteller für diese Pflegemaßnahmen verlangt? Wird die Entwicklungszeit einer solchen Maßnahme in die Berechnung mit einbezogen?
3. Wie ist die Tatsache zu bewerten, dass die Anlage und Erweiterung von Teichen als Kompensation gewertet wird und gleichzeitig die Nutzung dieser neuen Teiche als Löschwasservorrat benannt wird?
4. Wie wird es bewertet, wenn besonders zu schützende Böden wie der Plaggenesch von einer Baumaßnahme beeinträchtigt werden?
Außerdem bitten wir um die Darstellung einer Beispielberechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Fehr/Brigitte Meibeck
Bündnis 90/Die Grünen Steinfurt, 06.11.2011 Fraktion im Kreistag Steinfurt
Herrn Landrat
Thomas Kubendorff
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
per Mail
Anfrage: Grünlandumbruch
Ausschuss für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft am 23.11.2011
Sehr geehrter Herr Kubendorff,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft um eine Sachdarstellung zur Umsetzung des Erlasses zum Verbot von Gründlandumbruch und hier im Besonderen zu den Fragestellungen:
- Konnte der bisherigen Entwicklung durch diesen Erlass Einhalt geboten werden?
- Liegen aktuelle Zahlen vor?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Fehr/Brigitte Meibeck
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Steinfurt
zu TOP 20, B 134/2011, Sitzung des Kreistages am 07.11.2011
Erläuterungen:
Gemäß Urteil des OVG Münster vom 31.05.2011 ist der „...Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 28. Dezember 2004 in der Fassung der Änderungen vom 6. Juli 2006 […] rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden.“ Die öffentlichen Interessen, so das OVG, seien im Planfeststellungsbeschluss überbewertet worden, weil auch in Ansehung der in mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass dort tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabliert werden könne.
(PM des OVG zur Planfeststellung für die Verlängerung der Start-/Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück: Aktenzeichen: 20 D 80/05.AK)
Damit konnte sich die fundierte Prognose des vom Nabu beauftragten Gutachters DLR vor Gericht durchsetzen: „Insgesamt gesehen bewerten wir es angesichts der dargestellten Aspekte im Gegensatz zu den Gutachtern des IVM sowohl aus Sicht des Jahres 2004 als auch aus jetziger Sicht als sehr unwahrscheinlich, dass im Ausbaufall auf absehbare Zeit ein regelmäßiger Langstreckenflugverkehr am Flughafen Münster/ Osnabrück etabliert werden kann.“ (DLR, Stellungnahme zu den Gutachten zur verkehrswirtschaftlichen und verkehrspolitischen Begründung des Ausbauvorhabens am Flughafen Münster/Osnabrück im Hinblick auf den Interkontinentalverkehr, März 2011, S. 67) Bemerkenswert ist, dass DLR hier auch für die Zukunft keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für Interkontinentalpotenziale sieht.
Beschlussvorschlag:
Die vom Kreis Steinfurt in die Gremien der FMO GmbH entsandten Personen werden daher vom Kreistag beauftragt, eine Startbahnverlängerung nicht weiter zu verfolgen, da es nicht erneut zu einer Fehlinvestition öffentlicher Mittel kommt darf, wie bei der damaligen Erweiterung des Terminals.
Die vom Kreis Steinfurt in die Gremien der FMO GmbH entsandten Personen werden vom Kreistag zudem beauftragt, ein Konzept für eine wirtschaftliche Konsolidierung und Sanierung des FMO im Bestand zu veranlassen.
Der Bilanzverlust der FMO GmbH beläuft sich Ende 2010 auf rund 14 Mio. € und allein die Kreditschulden liegen bei nahezu 87 Mio. €.
Da sich die Rahmenbedingungen nicht nur für den FMO, sondern für den Flugverkehr insgesamt verschlechtern werden, muss jetzt die Entschuldung und nicht ein Ausbau im Vordergrund stehen, ansonsten droht den Gesellschaftern das Risiko der Verlustabdeckung.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Fehr
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt für die nächste Sitzung des Kreistages am 07.11.2011 den Tagesordnungspunkt
Neue Wege bei der Investition kreiseigenen Vermögens
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Die GRÜNE Fraktion im Steinfurter Kreistag beantragt für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft am 23.11.2011 einen Bericht zur Umsetzung des Cross-Compliance Rechts bezüglich der Amputation von Schwänzen neugeborener Ferkel. Die Anfrage im Wortlaut:
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Die Grüne Kreistagsfraktion Steinfurt hat sich nach eingehenden Beratungen darauf festgelegt, den Vergleichsvertrag zwischen Veelker und vier weiteren Unternehmen einerseits und den Münsterlandkreisen einschließlich der RVM andererseits abzulehnen.
An erster Stelle verlangen die Grünen im Kreistag, dass der Vertrag umgehend im vollen Wortlaut veröffentlicht wird, da nicht zu erkennen ist, dass darin schutzwürdige Belange enthalten sind. Die Grünen sind davon überzeugt, dass die im Vertrag dokumentierten Ergebnisse eines Mediationsverfahrens von öffentlichem Interesse sind.
Falls das Unternehmen Veelker sich mit diesem Geheim-Vertrag einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Busunternehmen verschaffen möchte, wäre dies kein schützenswerter Belang, so die Fraktion. Vielmehr müsse sich Veelker nun auch an den selbst eingeklagten Maßstäben des Wettbewerbs im ÖPNV messen lassen. Alles andere sei nach Auffassung der Grünen Kreistagsfraktion sittenwidrig.
Durch zahlreiche Klauseln im Vertrag sehen die Grünen die zukünftige Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des Kreistages in der Nahverkehrsplanung behindert. Der Kreistag soll bestimmte Entscheidungen zum ÖPNV nur noch zu Gunsten von Veelker fassen dürfen. Durch den rechtskräftigen Nahverkehrsplan des Kreises soll aber eigentlich die „Rosinenpickerei“ bei ertragsstarken Linien verhindert werden sollte. Letzterem solle jedoch nun Tür und Tor geöffnet werden.
„Wir haben einen Nahverkehrsplan, der uns ganz andere Alternativen eröffnet, als einen Knebelvertrag zu billigen.“ ist die Grüne Kreistagsfraktion überzeugt. Aus heutiger Sicht habe sich der urplötzliche Schwenk hin zur Direktvergabe als grobe Fehleinschätzung erwiesen. Daher betrachten die Grünen im Kreistag auch mit größter Skepsis den verbreiteten Optimismus, durch einen Vertrag mit Veelker die RVM retten zu können. Um dieses Ziel zu erreichen seien jetzt ganz andere, mutige Schritte notwendig, so die Fraktion abschließend.
In der vergangenen Woche fand ein Erörterungstermin zu umfangreichen Erweiterungsplänen eines Nordwalder Landwirtes statt. Auch für die grüne Kreistagsfraktion nahm beobachtend ein Mitglied des Umweltausschusses daran teil.
Aus Sicht der Grünen hat dieser Ausschusstermin gezeigt, dass Antragsteller und Genehmigungsbehörde mit gesetzlichen Vorgaben leichtfertig umgehen. So sei es vollkommen unverständlich, dass erst eine Anhörung zu Tage bringt, dass der Landwirt Ausgleichsmaßnahmen für vorherige Baumaßnahmen überhaupt nicht durchgeführt hat. Auch der neue Antrag strotzt vor Fehlern. "Weder gibt es eine ausreichende Brandschutzplanung, noch gibt es Angaben zum Arbeitsschutz, Stallbauten wurden falsch eingezeichnet, die Keimbelastungen für Anwohner sind falsch angegeben und es fehlt im Bauantrag der Nachweis von 10 Hektar Fläche", so die Kreistagsabgeordnete Brigitte Meibeck.
Neben diesen eklatanten Mängeln habe der Anhörungstermin auch offenbart, welche Folgen diese Erweiterung für die Nachbarschaft hätte. Neben einer stark steigenden Keim-, Geruchs- und Verkehrsbelastung werden benachbarten Bauernhöfen jegliche Erweiterungsmöglichkeiten genommen. Die Folgen für ein Hofcafe in der Nähe sind ebenso ungeklärt wie die Frage, wie der finanzielle Ausgleich für die erheblichen Stickstoffemissionen in einem benachbarten Privatwald erfolgen soll.
"Für uns hat dieser Termin die gesamte, riesige Problematik des industriellen Maststallanlagen offenbart" so Brigitte Meibeck. Die zahlreichen Fehler im Antrag zeigten, dass die Personalausstattung des Kreises völlig unzureichend ist, um bei solchen Anträgen die Einhaltung gesetzlicher Auflagen zu garantieren. Für die Grünen stellt sich die Frage, ob die Genehmigungsverfahren für derartige Mastanlagen auch in den letzten Jahren dermaßen fehlerhaft gewesen sind und ob möglicherweise Baugenehmigungen nicht hätten erteilt werden dürfen?
Für die Fraktion der Grünen müssen aus diesem Termin Konsequenzen gezogen werden: Die eingereichten Anträge sind wesentlich sorgfältiger zu prüfen und dabei ist dem Grundsatz "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit" unbedingt zu folgen. "Es kann nicht sein, dass fehlerhafte Bauanträge am Schreibtisch durchgewunken werden, nur weil es möglicherweise an Personal fehlt, um vor Ort zu kontrollieren", so Brigitte Meibeck. Die Grünen sehen hier auch Landrat Kubendorff in der Pflicht, eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bauanträge zu garantieren.
Fraktion Bündnis90/Die Grünen
im Kreistag Steinfurt
An den Landrat des Kreises Steinfurt
Anfrage für den Kreistag am 18.07.2011
Die Zukunft des FMO nach dem OVG Urteil vom 31.05.2011
Sehr geehrter Herr Kubendorff,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen im Kreistag am 18.07.2011.
Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat mit dem am 31. 05 2011 verkündeten Urteil der Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Planfeststellungsbeschluss des NRW Verkehrsministeriums vom 28. Dezember 2004, mit dem die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück (FMO) von 2.170 m auf 3.600 m zugelassen worden ist, weitgehend stattgegeben. Der Planfeststellungsbeschluss ist aufgrund von Mängeln rechtswidrig und darf daher nicht vollzogen werden. Damit kommt eine Verlängerung der Start- und Landebahn vorerst nicht in Betracht.
Dazu die folgenden Fragen:
Liegt den Gesellschaftern des FMO die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung des OVG schon vor? Wenn, ja haben sich die Gesellschafter des FMO dazu schon eine Meinung gebildet? Wenn ja, welche?
Das Gericht hat die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, die Mängel des Planfeststellungsbeschlusses in einem so genannten ergänzenden Verfahren zu heilen.
Dazu die folgende Frage:
Beabsichtigen die Gesellschafter weiterhin die Startbahn des FMO auf 3600 Meter zu verlängern und die dazu notwendigen Verfahrenschritte einzuleiten?
Der Kreis Steinfurt als Gesellschafter haftet mit seinem Haushalt bzw. seinem Vermögen für etwaige Verluste der FMO GmbH und muss für eine Startbahnverlängerung noch fällige Mittel aufbringen.
Dazu die folgende Frage:
Welche Kosten kämen auf den Kreis Steinfurt zu, für den Fall, dass die Starbahnverlängerung auf 3600 Meter Länge doch noch umgesetzt werden soll?
Ob ein Ausbau des Flughafens Twente stattfinden wird, wird erst Mitte 2012 abschließend geklärt sein. Dieser würde zu einem weiteren Rückgang der Fluggastzahlen am FMO führen.
Dazu die folgende Frage:
Inwieweit wird jetzt von den Gesellschaftern des FMO die Möglichkeit einer Konkurrenz durch den Flughafen Twente in ihre Überlegungen einbezogen?
Weder der Jahresabschluss noch der Konzernabschluss der FMO GmbH für das Jahr 2010 wurden bisher veröffentlicht (Stand 26.06.2011) und das obwohl schon mehrfach in der Presse darüber berichtet wurde und das gesetzlich so vorgesehen ist.
Dazu die folgenden Fragen:
Wie hoch ist jetzt (2010) insgesamt der „Verlustvortrag“ und wie soll er ausgeglichen werden?
Wie hoch ist jetzt (2010) die Summe aller Kredite und bis wann sollen diese zurück gezahlt sein?
Für den Fall, dass sich die Zinsen um einen Prozent erhöhen würden, wie viel zusätzliche Kosten würde das bezüglich der aufgenommenen Kredite erzeugen?
Angeblich ist zeitnah eine Generalüberholung der Start- und Landebahn erforderlich.
Dazu die folgende Frage:
Wann muss eine Sanierung der bestehenden Start- und Landebahn erfolgen und welche Kosten verursacht das?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Fehr
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
26.06.2011
Die von der Verwaltung entwickelte Satzung, mit den Entwicklungen seit der Kreistagssitzung im Dezember, hält die Fraktion Bündnis90/Die Grünen für richtig.
Die Kämmerei hat einen sinnvollen Ausgleich zwischen, berechtigten, Interessen der Kommunen und der Hauhaltslage des Kreises gefunden. Zusätzliche Schlüsselzuweisungen des Landes, die auf der schlechten finanziellen Situation der Kommunen beruhen, müssen weitergegeben werden. Auf der anderen Seite ist es sinnvoll, die weniger Ausgaben durch die veränderte Landschaftsumlage nicht weiter zu geben. Wie erwähnt geht es hier nur um ein weniger an Ausgaben. Auch hinsichtlich des nächsten Haushalts sollten diese Gelder beim Kreis verbleiben.
Mit der Zustimmung zur Haushaltssatzung ist allerdings die Zustimmung zum gesamten Haushalt verbunden. Hier muss die Fraktion ein kritisches Fazit ziehen.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat im Verlauf der Haushaltsberatungen immer
versucht den neuen Haushalt in Verantwortung gegenüber den Kommunen und
nachfolgenden Generationen auszugestalten.
An vielen Stellen konnte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Politik eine große Menge Kosten einsparen. Für uns ist bei allen Sparbemühungen aber eines wichtig: Wenn sparen, dann konsequent.
Als 21-jähriger Kreistagsabgeordneter sehe ich mich besonders der Vertretung der
jungen Menschen im Kreis Steinfurt verpflichtet. Von der Politik muss es endlich ein
klares und unzweideutiges Bekenntnis zur Generationengerechtigkeit geben.
In diesem Sinne sind die Entscheidungen für den Straßenbau, besonders die K53n,
unverantwortliche und inkonsequente politische Fehlentscheidungen.
Nach Druck durch Bürgermeister und Bürger haben die beiden großen Fraktionen in
diesem Haus wieder für den Straßenbau gestimmt. Auf pathetisch hochtrabende Weise, wurde in der Sitzung des Kreistages im Dezember darauf hingewiesen, mit der Entscheidung für den Straßenbau, das Vertrauen der Bürger in die Politik zu stärken: „Den Bürgern wurde diese Straße immer versprochen und jetzt müssen wir dazu stehen.“
Bei allem Verständnis für die Interessen der Bürger in Emsdetten, müssen wir als
Kreistagspolitiker das große Ganze im Blick behalten und mit einzelnen Interessen
abwägen. In der Frage K53n konnte eine solche Abwägung nur das Ende der Straße
bedeuten.
Das wissen und wussten auch SPD und CDU. Auch wissen und wussten SPD und CDU, dass diese Straße, auch bei Einstellung von Planungskosten, nie gebaut wird. Deshalb wird mit dem Planfeststellungsverfahren auch nicht die Flurbereinigung begonnen.
Liebe SPD, liebe CDU: Das ist keine Stärkung von Glaubwürdigkeit der Kreispolitik,
das ist Betrug. Sagen sie den Bürgern doch endlich die Wahrheit, wie wir und der
Landrat das getan haben: Die K53n wird nie gebaut werden.
In diesem Zusammenhang halten wir die Einstellung von Planungskosten für eine Straße ohne Verwirklichungschance für absolut unverantwortlich. Hier wird Geld verbrannt. Im Vergleich zu, zum Teil sehr schwierigen, Einsparungen im sozialen Bereich ist das nicht vertretbar.
Auch jeder weitere Straßenbau an anderer Stelle im Kreis, widerspricht nicht nur
ökologischen Ansprüchen, sondern ist finanzpolitischer Unsinn.
Schon in den kommenden vier Jahren kommen enorme Kosten für die Unterhaltung unserer Infrastruktur auf uns zu. Allein die Unterhaltung von Bauwerken an unseren Straßen wird in den kommenden vier Jahren ca. 8,5 Millionen Euro verschlingen.
In dieser Frage stehen wir nicht alleine. Viele Kommunen, Kreise und Städte kommen mit der Unterhaltung ihrer Infrastruktur kaum hinterher. Für den Kreis Steinfurt gilt das in naher Zukunft auch. Des Weiteren hat der Kreis Steinfurt schon ein hervorragend ausgebautes Straßennetz. Jetzt das Volumen unserer Infrastruktur noch zu vergrößern erzeugt enorme Folgekosten. Der Projektbericht Kreisstraßen 2020 spricht Bände. Nachhaltige Finanzpolitik spielt sich nicht nur bei Zahlen im Haushalt ab. Es muss endlich erkannt werden das Infrastruktur laufend Geld kostet.
Wie erklären wir jungen Menschen, warum sie in Zukunft enorme Mittel für den Erhalt
eines überproportionierten Straßennetzes zahlen sollen, wenn sie zahlenmäßig kaum noch in der Lage sind, das Netz, den Kosten entsprechend, zu befahren? Hier muss endlich konsequent im Sinne von Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit entschieden werden.
Wenn in Zeiten schlechter Kassen investiert wird, dann bitte nur in die Menschen.
Soziale Präventionsprojekte und Bildung sind die besten Beispiel für Investitionen,
die nachhaltig Risiken in dieser Gesellschaft verringern und Geld sparen.
Investitionen in die Vergrößerung eines gut ausgebauten Straßennetzes kosten
langfristig Geld und entsprechen einer Politik von Gestern.
Die Haltung der anderen Fraktionen im Kreistag macht die Zustimmung zum Haushalt für uns GRÜNE unmöglich. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit an allen Ecken konsequent zu sparen.
Für die Fraktion, Lukas Kockmann
Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion im Kreistag Steinfurt
Herrn Landrat
Thomas Kubendorff
Der Landrat
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
per Mail
Ausschuss für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft 16.03.2011
ANFRAGE Umbruchverbot für Dauergrünland
Sehr geehrter Herr Kubendorff,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet zur nächsten Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft um eine Sachdarstellung zur Umsetzung der Verordnung aus dem MKULNV zum Umbruchverbot von Dauergründland und hier im Besonderen um die Beantwortung der Frage, wie die Kreisverwaltung die Einhaltung dieser Verordnung im Kreis Steinfurt überwachen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Fehr/Brigitte Meibeck
Steinfurt/Greven, 22.02.2011
Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion im Kreistag Steinfurt
Herrn Landrat
Thomas Kubendorff
Der Landrat
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
per Mail
Ausschuss für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft 16.03.2011
ANFRAGE zum Tierschutz/Cross-Compliance-Recht;
Amputation von Schwänzen neugeborener Ferkel
Sehr geehrter Herr Kubendorff,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Ernährung und Landwirtschaft am 16.03.2011 um einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Erlasses zur Amputation von Schwänzen neugeborener Ferkel (Tierschutz/Cross-Compliance-Recht) vom 24.11.2010 im Kreis Steinfurt.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Fehr/Brigitte Meibeck
Steinfurt/Greven, 22.02.2011
Anlage: Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Grünen im Kreistag Steinfurt fordern TOTALE TRANSPARENZ von Exxon und allen an den Genehmigungsanträgen beteiligten Behörden und möchten auch den anderen Fraktionen die Möglichkeit geben, sich an dieser Forderung zu beteiligen. Aus diesem Grund haben sie eine Resolution für die Sitzung des Kreistages am 13.12.2010 eingebracht.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt eine Erweiterung der Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung am 25.10.2010. Sie fordert den Landrat auf, seine Stellungnahme zur Aufsuchungsbohrung der Firma EXXON-Mobil nach unkonventionellem Erdgas in Nordwalde zu erläutern.
Mehr »Ergänzend zum FDP-Antrag auf Entwicklung eines Struktur-Konzeptes für das Kreisgesundheitsamt vom 24.08.2010 stellt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ergänzende Fragen, die in die Konzept-Erstellung einfließen sollen. Auslöser der Fragen ist die Feststellung, dass die Funktionen des Gesundheitsamtes in den Bereichen Beratung, Prävention und Alltagsbegleitung von wachsender gesellschaftlicher Bedeutung sind.
Mehr »Das Münsterland ist seit vierzig Jahren geprägt von rasant wachsenden Viehbeständen, die vielen Bauern mit kleinen Höfen und auf schlechten Böden in der Vergangenheit überhaupt ein Überleben ermöglichten. Gleichzeitig führte diese Entwicklung aber auch zu sehr negativen Folgen für die Landschaft und das Grundwasser. Wir möchten genau wissen, wie die Entwicklung im Kreis Steinfurt abgelaufen ist.
Mehr »Vor dem Hintergrund der Berichterstattung über zahlreiche abgewiesene Schüler an Gesamtschulen auch im Kreis Steinfurt hat sich die grüne Kreistagsfraktion Gedanken gemacht, wie diese Problematik zu lösen ist. Denn es kann nicht sein, dass Jahr für Jahr Emsdettener oder grevener Schüler nicht zu einer Gesamtschule gehen können, weil die Schule trotz großer Nachfrage vor Ort nicht angeboten wird.
Mehr »Bitte Anmeldung bis zum 03.12.2024 an anmeldung@ gruene-kreis-steinfurt.de
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