Resolution – Unseren Teuto schützen. Jetzt.

26.05.23 –

 

Unser Teutoburger Wald ist einer der wertvollsten Naturräume im Kreis Steinfurt. Nicht allein wegen des Klimawandels steckt er mitten im Überlebenskampf. Ihm fehlt Wasser und sein Zustand verschlechtert sich in Nachbarschaft der Kalkindustrie seit Jahren dramatisch.
Unserem Teuto geht es schlecht! Weite Teile des Teuto genießen höchsten europäischen Schutzstandard (Natura2000/FFH) - in direkter Nachbarschaft zu den Abbaugebieten der Kalkindustrie in Lengerich und Lienen. Die behördliche Verantwortung für die Umsetzung der europäischen FFH-Richtlinien trägt die Kreisverwaltung. Sie ist außerdem Genehmigungsbehörde für das Abbaugebiet Höste und den vorliegenden Entfristungsantrag der Kalkindustrie, der einen Abbau über das Jahr 2027 hinaus vorsieht.
Am Teuto wird dieses fragile Ökosystemnetz jedoch bis auf eine Fassade immer weiter ausgehöhlt. Mit jeder weiteren Abgrabung wird die Ökosystemleistung in die Unwirksamkeit gedrängt. Eben diese Ökosystemleistung stellt jedoch einen elementar wichtigen Teil unserer Gesamtwirtschaftsleistung dar.
Negative Folgen des Abbaus im Gebiet Höste und damit das Risiko der Zerstörung prioritärer Lebensräume und Ökosysteme für das unmittelbar angrenzende FFH-Gebiet können weder durch die Kalkindustrie noch durch die Kreisverwaltung zweifelsfrei ausgeschlossen werden – mindestens eine Verschlechterung des Zustandes ist anzunehmen. Die Grundvoraussetzungen für eine wasserrechtliche Genehmigung sind somit nicht gegeben.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat bei einem Erörterungstermin zum Entfristungsverfahren im Mai 2022 und in schriftlichen Stellungnahmen für das Kalkabbau-Gebiet Höste deutlich gemacht, dass eine wasserrechtliche Genehmigung fehlt und auch die Voraussetzungen für eine wasserrechtliche Genehmigung offensichtlich nicht vorliegen.

Seit Jahren werden damit also die garantierten Schutzrechte in diesem besonders sensiblen Bereich verletzt. Das ist nicht hinnehmbar! Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert deshalb die Verwaltung des Kreises Steinfurt auf,

1. den Antrag der Kalkindustrie auf Entfristung über das Jahr 2027 zurückzuweisen,
2. den sofortigen Abgrabe-Stopp im Abbaugebiet Höste anzuordnen,
3. die FFH-Richtlinien zum Schutz der prioritären Lebensräume einzuhalten und
4. die Kalk-Konversion einzuleiten und den Ausstieg aus dem gesamten Kalkabbau im Teutoburger Wald sozial- und wirtschaftsverträglich zu steuern.

Die Kreisverwaltung muss jetzt geltendes Recht durchsetzen und sich schützend vor unseren Teuto stellen. Jeglicher Verlust an Arten und Lebensräumen ist unwiederbringlich - diese komplexen Systeme lassen sich nicht wieder herstellen. Auch im Teuto nutzen Unternehmen die Natur, weil sie wertvoll ist. Aber wir als Gesellschaft werden diesen Naturraum verlieren, weil er so gut wie kostenlos ist. Im Zuge der Neubestimmung des Verhältnisses von Ökonomie und Natur beginnen wir, Funktionen von Natur wie etwa die CO2- Speicherung in Wäldern oder Böden in den letzten Jahren zunehmend als Dienstleistungen von Ökosystemen anzuerkennen. Zu Recht.
Mit dieser Resolution wollen wir der Natur im Teuto als Bewahrerin unser aller Lebensgrundlagen jetzt nachhaltig zu ihrem Recht verhelfen.

Unseren Teuto schützen! Jetzt!

#teutobleibt

für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jan-Philip Zimmermann & Elke Schuchtmann-Fehmer

An der Hohen Schule 21
48565 Steinfurt Tel: 02551 703844
fraktion@gruene-kreis-steinfurt.de
Steinfurt, 16.Mai 2023

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